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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein dienstplan

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Crazygirl89
Aug 2018 bearbeitet

Wir haben 31 juli morgen ist der 1 august nach der frühschicht hing immer noch kein dienstplan...cheffin meldete sich nach 20 uhr bei mir per whats app...ist das rechtens? Soll morgen 7 uhr zu frühschicht....

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Community-Antworten (6)

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celestro

31.07.2018 um 23:19 Uhr

Nein, das ist nicht rechtens. Und jetzt ?

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MaJoK

01.08.2018 um 10:42 Uhr

Tja da du deiner Chefin deine Nummer gegeben hast :) und sie ja auch nur ein Mensch ist, der mal was vergisst ...... ist es zwar nicht rechtens, aber passiert und du hoffentlich heute um 7 Uhr am arbeiten.Warum hast du den am 31.07 während der Arbeitszeit nicht gefragt wie du am 1.08 arbeiten darfst :)

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nicoline

01.08.2018 um 22:22 Uhr

celestro Nein, das ist nicht rechtens. Was ist nicht rechtens?

MaJok ist es zwar nicht rechtens Was ist nicht rechtens?

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celestro

01.08.2018 um 23:36 Uhr

"Was ist nicht rechtens?"

Das der Mitarbeiterin um 20 Uhr per whatsapp mitgeteilt wird, daß Sie am nächsten morgen 7 Uhr Frühschicht hat.

Der Dienstplan muß weitaus früher fertig sein und den MA bekannt gemacht werden, oder etwa nicht ?

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michalski0709

02.08.2018 um 14:29 Uhr

Er muss 4 Tage vorher bekannt gegeben werden.

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nicoline

02.08.2018 um 22:09 Uhr

Der Dienstplan muß weitaus früher fertig sein und den MA bekannt gemacht werden Sagt wer, steht wo?

Er muss 4 Tage vorher bekannt gegeben werden Wenn es sich in diesem Fall um ein Arbeitsverhältnis auf Abruf handelt, hast du Recht. Ansonsten gibt es keine gesetzliche Regelung für die Ankündigungsfrist von Arbeitszeiten, ausgenommen das billige Ermessen aus Paragraph 106 Gewerbeordnung. Selbst das BAG stellt in Frage, ob die 4 Tages Regel auf andere Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Aber etwas anderes ist zu bedenken: das Weisungsrecht des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Arbeitszeit. Niemand ist verpflichtet, während seiner Freizeit Anrufe, WhatsApp oder andere Nachrichten oder dienstliche Anweisungen entgegenzunehmen, es sei denn es ist vereinbart, wie z.B. bei Arbeit auf Abruf. Allerdings, welche/r AN sagt so etwas zu seiner/m Vorgesetzten?

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