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Druck der GF auf Unterschrift eines Aufhebungsvertrags

J
jetztgehtslos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen sind ein 7 BR haben in unserem Unternehmen ca. 180 MA haben eine Betriebsvereinbarung Standortsicherung bis ende 2010 wo auch keine Betriebsbedigte Kündigungen ausgesprochen werden dürfen. Doch nun unser Problem, die GF will sich von einigen langjährigen MA trennen und führt mit Ihnen Gespräche wie man sich trennen könnte und bieten Ihnen einen Aufhebungsvertrag an mit einen Abfindung und macht Ihnen klar das wenn Sie es nicht tun es früher oder später sowieso passieren wird. Es wurde den MA auch gesagt das wenn Sie sich nicht bereit erklären einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben das genauge gesucht wird auf fehler die dann zu einer Abmahnung und zur einer zweiten führen würden und so danach eine kündigung führen würde. Wir vom BR haben nun reagiert und wollen einen Anwalt einschalten da wir zur zeit ca. 2500 nichtgenemigter Überstunden im hause haben. Wie sollen wir vorgehn und was sollten wir beachten vielen dank für eure unterstützung.

5.534016

Community-Antworten (16)

E
Erwin

01.09.2009 um 17:40 Uhr

@jetztgehtslos

Sofern es Zeugen hierfür gibt die bereit sind dieses zu bezeugen, vielleich ja sogr ein BRM/EBRM, dann würde ich der GF mitteilen, dass man einen RA und die Öffentlichkeit einschaltet.

Auch ein Hinweis, dass hier Mobbing vorliegen könnte/ angedroht wird.

Wenn es bestimmte AN-Gruppe "Nationaltität/Geschlecht/ Alter" betrifft sogar ein Verstoß mit den dann möglchen Folgen gegen § 1 AGG

D
DonJohnson

01.09.2009 um 18:08 Uhr

@erwin Na, dass ein solches Verhalten eine Nötigung ist, darüber sind wir uns einig, wie du hier allerdings Mobbing erkennst, müßtest du mir erklären ;-)))

@jetztgehtslos Nun, wie sich der BR verhalten sollte ist klar. Gegen die alten nichtgenehmigten überstunden werdet ihr nciht viel machen können. Interessant ist es auch, ob ihr den AG diesbezüglich schriftlich (also nachweislich) ermahnt habt. In Zukunft müßt ihr wohl zwangsläufig die Zügel etwas anziehen. Weiterhin ist hier Aufklärung der Belegschaft von Nöten. Macht ihnen klar, dass sie das Recht haben, bei solchen Gesprächen ein BRM dabei zu haben. Weist sie auch auf ihr Beschwerderecht hin.

usw usw

E
Erwin

01.09.2009 um 18:22 Uhr

@DonJohnson

Ja, Nötigung habe ich ganz vergessen. Die Androhung des AG "Es wurde den MA auch gesagt das wenn Sie sich nicht bereit erklären einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben das genauge gesucht wird auf fehler die dann zu einer Abmahnung und zur einer zweiten führen würden und so danach eine kündigung führen würde. "

..könnte den Sachverhalt des Mobbing erfüllen, sofern es umgesetzt wird. Denn Mobbing/Bossing hat u.a das Ziel den AN aus der Arbeitsstelle zu vertreiben.

Daher auch der Begriff "raus mobben"

und wenn es geziel gegen die beschriebenen Gruppen geht, wäre es ein Fall für § 1 AGG

D
DonJohnson

01.09.2009 um 18:38 Uhr

@erwin Dann kommt das Mobbing aber erst anschließend - in der Zukunft. Du schriebst aber: Auch ein Hinweis, dass hier Mobbing vorliegen könnte/ angedroht wird. NOCH liegt es nciht vor, aber ich weiß jetzt wie du es meinst... ;-)))

S
sagmal

01.09.2009 um 18:40 Uhr

wer § 240 StGB kennt kann hier aber noch keine Nötigung erkennen

E
Erwin

01.09.2009 um 18:58 Uhr

@sagmal

§ 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...kennst Du ihn wirklich, wenn nicht lese einfach mal ;-) das hier vom AG angedroht Handeln ist doch wohl eine Drohung (das genauge gesucht wird auf fehler die dann zu einer Abmahnung und zur einer zweiten führen würden und so danach eine kündigung führen würde) wirmit empfindlichen Übel (Arbeitsplatzverlust)

P
Petrus

01.09.2009 um 19:13 Uhr

@erwin: Du vergisst den Abs. (3) Der Versuch ist strafbar.

Und ein Versuch war es ja wohl mindestens...

P
Peanuts

01.09.2009 um 19:25 Uhr

"Wie sollen wir vorgehn und was sollten wir beachten ..."

Die betroffenen KollegInnen sollen beim BR eine offizielle MA-Beschwerde einreichen. Der BR soll in der nächsten Sitzung den TOP "MA-Beschwerde Hr. Müller, Fr. Meier" aufführen. Dann ist über die Berechtigung der Beschwerde zu beschließen.

Kommentierung zum § 84 BetrVG lesen.

D
DonJohnson

01.09.2009 um 19:27 Uhr

@Peanuts Die betroffenen KollegInnen sollen beim BR eine offizielle MA-Beschwerde einreichen

Soweit waren wir schon, schau mal Nr. 129171 ;-)))

P
Peanuts

01.09.2009 um 19:46 Uhr

"Soweit waren wir schon, schau mal Nr. 129171 ;-)))"

Und? Ich habe mir lediglich erlaubt, auch den BR darauf hinzuweisen, wie er zunächst einmal mit den Beschwerden umzugehen hat.

D
DonJohnson

01.09.2009 um 20:26 Uhr

@Peanuts Stimmt hast du. Aber nciht nur du ;-)))

L
liane

01.09.2009 um 21:27 Uhr

Liane ! also ihr solltet so schnell wie möglich kontakt mit eurer gewerkschaft aufnehmen ,und euren kolleginen und kollegen sagen das sie kein aufhebungsvertrag unter schreiben sollen,und denkt daran das ihr das recht habt ein sozialplan mit den AG zuerstellen ,so einfach wie euer AG denkt geht es nun auch nicht ps holt euch rechts beistand lg

K
Kriegsrat

02.09.2009 um 02:36 Uhr

@ erwin, dj, petrus

nötigung : die drohung des AG um ein handeln des AN zu bewirken (hier:unterschreiben des aufhebungsvertrags) muß rechtswidrig sein

ist das suchen nach fehlern rechtswidrig ? ist das abmahnen von gefundenen fehlern rechtswidrig ? ist das kündigen nach abmahnung rechtswidrig ? der AG droht mit verstärkter dienstaufsicht und ausschöpfung der arbeitsrechtlichen möglichkeiten, ist das rechtswidrig ?

eine versuchte nötigung halte ich hier für nicht gegeben

D
DonJohnson

02.09.2009 um 03:45 Uhr

kriegsrat Bitte genauer lesen.... "Es wurde den MA auch gesagt das wenn Sie sich nicht bereit erklären einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben das genauge gesucht wird auf fehler die dann zu einer Abmahnung und zur einer zweiten führen würden und so danach eine kündigung führen würde." Na wenn das den Tatbestand der Nötigung nicht betrifft, was bitte schön dann?

Du solltest die Pillen rauslassen, die umnebeln anscheinen deine ansonsten wirkllich guten Gedanken ;-)))

D
DonJohnson

02.09.2009 um 03:50 Uhr

Nachtrag: Eine Drohung ist eine Nötigung wenn sie mit einer möglichen Tat einhergeht. Man wird buchstäblich genötigt das zu unterschreiben. Du weißt so gfut wie ich was solche Worte eines AG zur Folge haben können, selbst bei BRM. Du weißt so gut wie ich, auf welchen Schleudersitz wir sitzen. Wenn der AG will und es clever anstellt, sind wir weg - du, ich und alle BRM - aber in größeren Betrieben ist der AG etwas sanfter....

K
Kriegsrat

02.09.2009 um 11:02 Uhr

dj, auch in der drohung des "genauen suchens" nach "Fehlern" sehe ich erstmal keine rechtswidrigkeit im sinne der erfüllung des tatbestands des § 240 StGB....... und wenn die drohung nicht "rechtswidrig" ist, gibt es auch keine nötigung.......

das das ganze eine sauerei ist, dürfte klar sein aber das reicht wohl noch nicht, um es nach 240 StGB strafbar zu machen...

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