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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufhebungsvertrag

I
ichag
Nov 2016 bearbeitet

Nach einer lange kampf als wahlvorstandvorsitzender mit vielen schickane und behinderungen von GL bin ich jetz Erstes ersatzmitglied als BR. Und wär auch schon als ersatzmitglied tätig. (Urlaubsvertretung). Da ich als arbeitnehmer unbequeem geworden bin (betiebsrat Gründung) hat man mir jetz ein aufhebungsvertrag angeboten(23 Jahr Betriebsangehörigkeit) auf (freiwilligen) basis.Regulär habe ich glaube ich 7 monaten kündigungs frist. und als ersatzmitglied im betriebsrat noch mal ein Jahr ist das richtig? Ich möchte diesem Aufhebungsvertrag nicht annehmen weil ich schon 50 jahre alt bin und angst habe keinen neuen job zu finden. Laut AG hat maqn zuwenig Arbeit aber wir sind 290 leute warum ichhhhhh. Ich bin auch als Wahlvorstandsvorsitzender mit körperliche Gewalt bedröht wurden(Unter Zeugen) und AG hat nichts gegen Arbeitnehmer3monaten untennommen in gegenteil er darf weiter arbeiten und ich kriege ein aufhebungsvertrag. Was für ein kündigungszeit muss der AG einhalten wenn er mich kündigen will?

1.52005

Community-Antworten (5)

W
wahlvst

06.08.2012 um 18:50 Uhr

Einfach Aufhebungsvertrag nicht annehmen. Wenn der AG kündigen möchte sollte der BR widersprechen und du solltest sofort einen Anwalt zur Beratung aufsuchen. Auch wegen der Drohungen und Behinderungen als WV. Das war strafbar und der AG hätte handeln müssen. Das Ganze wird per Gesetz § 119 BetrVG mit Geldstrafe und ggf Haft bis zu 1 Jahr bedroht.

In diesem Alter würde ich es mir sehr gut überlegen einen Aufhenungsvertrag anzunehmen. Denn es drohen Sperrzeiten beim ALG und und und.

Auch wenn es zu wenig Arbeit gibt und der AG ggf Leute abbauen möchte, müsste er Sozialauswahl beachten und du wärst als EBRM geschützt.

B
BRUTUS

06.08.2012 um 20:01 Uhr

....auf der anderen Seite wird es mit den Schikanen weitergehen, man wird Fehler suchen, vielleicht unberechtigt abmahnen, fristlose Kündigungsgründe konstruieren etc.pp.

irgendwann bist du vielleicht 52,53, gesundheitlich angeschlagen durch die ganzen Kämpfe, und die Chancen auf einen neuen Job sind noch geringer

ich würde mich mit einem Fachanwalt beraten und unter Berücksichtigung meiner eigenen Kräfte (stehe ich diesen Kampf durch) meiner Chancen auf einen neuen Job, die Bedingungen dieses Aufhebungsvertrages (verhandelbar) die für mich beste Entscheidung treffen

G
gironimo

06.08.2012 um 20:40 Uhr

Auch ich kann nur sagen: Starke Nerven haben.

Den Aufhebungsvertrag freundlich aber bestimmt zurück weisen. Wenn Du immer wieder einmal als Ersatzmitglied tätig wirst, hast Du jedenfalls immer wieder neu den K-Schutz.

Der AG wird in der Tat versuchen, irgendwelche (fristlosen) K-Gründe zu konstruieren. Es wird ihm dabei egal sein, ob Du vor dem AG recht bekommst. Es geht um die Zermürbungstaktik.

Und da kannst nur Du selbst sagen, wie belastbar Du bist. Auch ich kann nur raten einen Fachanwalt aufzusuchen und sich zur Wehr setzen (Behinderung - Bedrohung u.s.w.)

A
azrael

07.08.2012 um 06:54 Uhr

ach sch..! mein text is wieder einmal verschütt gegangen in den tiefen des realen internets lol

kurzform: @ichag

als erstes ersatzmitglied bist du durch die urlaubsvertretung so gut wie immer im BR-amt bzw. der nachlaufzeit von einem jahr in dem du vor fast allen kündigungen geschützt bist... über eine unterschrift unter einen aufhebungsvertrag würde ich an deiner stelle evtl. nachdenken, wenn der AG mir so ca. 3 jahresgehälter als abfindung anbietet. die einzelheiten dazu solltest du allerdings unbedingt mit einem rechtsvertreter besprechen.

die behinderung als WV kannst du getrost weg lassen. es gibt genug (oder eben keine) gründe dich zu kündigen. der AG kann dich zur zeit nicht betriebsbedingt ("Laut AG hat maqn zuwenig Arbeit..") kündigen sondern müsste eine sozialauswahl beginnen, von der du ausgenommen bist (bitte liebe mitstreiter.. beachtet bitte "kurzform" und macht mich jetzt nicht rund).

lehn dich also entspannt zurück und unterschreibe auf keinen fall einen aufhebungsvertrag der dich nicht lange zeit absichert.

lg

ich werfe sicherheitshalber mal noch ein P.S: hinterher um die 3 jahre zu erklären:

amtszeit, in der das erste ersatzmitglied immer wenn ein BR-mitglied im urlaub weilt, das BR-amt ausübt + 1 jährige nachlauffrist + 7 monatige kündigungsfrist.. immer vorsausgesetzt, er stellt sich nicht nochmal zu wahl und wird erneut gewählt.. :-)

I
Ichag

07.08.2012 um 18:27 Uhr

vielen dank für gute ratschläge nächste betriebsratswahlen wären in 2 jahre da wir jetzt erst ein betriebsrat gegrundet haben.ich werde das angebot zu 90% ablehnen,außer der AG wurde ein fast unmoralisches angebot machen grins.

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