Erstellt am 06.08.2012 um 16:50 Uhr von wahlvst
Einfach Aufhebungsvertrag nicht annehmen. Wenn der AG kündigen möchte sollte der BR widersprechen und du solltest sofort einen Anwalt zur Beratung aufsuchen. Auch wegen der Drohungen und Behinderungen als WV. Das war strafbar und der AG hätte handeln müssen. Das Ganze wird per Gesetz § 119 BetrVG mit Geldstrafe und ggf Haft bis zu 1 Jahr bedroht.
In diesem Alter würde ich es mir sehr gut überlegen einen Aufhenungsvertrag anzunehmen. Denn es drohen Sperrzeiten beim ALG und und und.
Auch wenn es zu wenig Arbeit gibt und der AG ggf Leute abbauen möchte, müsste er Sozialauswahl beachten und du wärst als EBRM geschützt.
Erstellt am 06.08.2012 um 18:01 Uhr von BRUTUS
....auf der anderen Seite wird es mit den Schikanen weitergehen, man wird Fehler suchen, vielleicht unberechtigt abmahnen, fristlose Kündigungsgründe konstruieren etc.pp.
irgendwann bist du vielleicht 52,53, gesundheitlich angeschlagen durch die ganzen Kämpfe,
und die Chancen auf einen neuen Job sind noch geringer
ich würde mich mit einem Fachanwalt beraten
und unter Berücksichtigung meiner eigenen Kräfte (stehe ich diesen Kampf durch)
meiner Chancen auf einen neuen Job, die Bedingungen dieses Aufhebungsvertrages (verhandelbar)
die für mich beste Entscheidung treffen
Erstellt am 06.08.2012 um 18:40 Uhr von gironimo
Auch ich kann nur sagen: Starke Nerven haben.
Den Aufhebungsvertrag freundlich aber bestimmt zurück weisen. Wenn Du immer wieder einmal als Ersatzmitglied tätig wirst, hast Du jedenfalls immer wieder neu den K-Schutz.
Der AG wird in der Tat versuchen, irgendwelche (fristlosen) K-Gründe zu konstruieren. Es wird ihm dabei egal sein, ob Du vor dem AG recht bekommst. Es geht um die Zermürbungstaktik.
Und da kannst nur Du selbst sagen, wie belastbar Du bist. Auch ich kann nur raten einen Fachanwalt aufzusuchen und sich zur Wehr setzen (Behinderung - Bedrohung u.s.w.)
Erstellt am 07.08.2012 um 04:54 Uhr von azrael
ach sch..! mein text is wieder einmal verschütt gegangen in den tiefen des realen internets *lol*
kurzform:
@ichag
als erstes ersatzmitglied bist du durch die urlaubsvertretung so gut wie immer im BR-amt bzw. der nachlaufzeit von einem jahr in dem du vor fast allen kündigungen geschützt bist... über eine unterschrift unter einen aufhebungsvertrag würde ich an deiner stelle evtl. nachdenken, wenn der AG mir so ca. 3 jahresgehälter als abfindung anbietet. die einzelheiten dazu solltest du allerdings unbedingt mit einem rechtsvertreter besprechen.
die behinderung als WV kannst du getrost weg lassen. es gibt genug (oder eben keine) gründe dich zu kündigen. der AG kann dich zur zeit nicht betriebsbedingt ("Laut AG hat maqn zuwenig Arbeit..") kündigen sondern müsste eine sozialauswahl beginnen, von der du ausgenommen bist (bitte liebe mitstreiter.. beachtet bitte "kurzform" und macht mich jetzt nicht rund).
lehn dich also entspannt zurück und unterschreibe auf keinen fall einen aufhebungsvertrag der dich nicht lange zeit absichert.
lg
ich werfe sicherheitshalber mal noch ein P.S: hinterher um die 3 jahre zu erklären:
amtszeit, in der das erste ersatzmitglied immer wenn ein BR-mitglied im urlaub weilt, das BR-amt ausübt + 1 jährige nachlauffrist + 7 monatige kündigungsfrist.. immer vorsausgesetzt, er stellt sich nicht nochmal zu wahl und wird erneut gewählt.. :-)
Erstellt am 07.08.2012 um 16:27 Uhr von Ichag
vielen dank für gute ratschläge nächste betriebsratswahlen wären in 2 jahre da wir jetzt erst ein betriebsrat gegrundet haben.ich werde das angebot zu 90% ablehnen,außer der AG wurde ein fast unmoralisches angebot machen grins.