Nach einer lange kampf als wahlvorstandvorsitzender mit vielen schickane und behinderungen von GL bin ich jetz Erstes ersatzmitglied als BR. Und wär auch schon als ersatzmitglied tätig. (Urlaubsvertretung). Da ich als arbeitnehmer unbequeem geworden bin (betiebsrat Gründung) hat man mir jetz ein aufhebungsvertrag angeboten(23 Jahr Betriebsangehörigkeit) auf (freiwilligen) basis.Regulär habe ich glaube ich 7 monaten kündigungs frist. und als ersatzmitglied im betriebsrat noch mal ein Jahr ist das richtig? Ich möchte diesem Aufhebungsvertrag nicht annehmen weil ich schon 50 jahre alt bin und angst habe keinen neuen job zu finden. Laut AG hat maqn zuwenig Arbeit aber wir sind 290 leute warum ichhhhhh. Ich bin auch als Wahlvorstandsvorsitzender mit körperliche Gewalt bedröht wurden(Unter Zeugen) und AG hat nichts gegen Arbeitnehmer3monaten untennommen in gegenteil er darf weiter arbeiten und ich kriege ein aufhebungsvertrag. Was für ein kündigungszeit muss der AG einhalten wenn er mich kündigen will?