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Aufhebungsvertrag

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Hat eine Jugendschutzbeauftragte Kündigungsschutz, man will ihr einen Aufhebungsvertrag geben.

72007

Community-Antworten (7)

C
celestro

26.06.2017 um 15:20 Uhr

1.) Das Wort Kündigung kommt in dem Wort Aufhebungsvertrag nicht vor. Ob Sie den unterschreibt, sollte wohl überlegt sein.

2.) Reden wir von einer Person der JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung), oder was soll eine "Jugendschutzbeauftragte" darstellen ?

B
BrauseBär

26.06.2017 um 15:36 Uhr

§ 7 JMStV ......

C
Challenger

27.06.2017 um 02:50 Uhr

Hat eine Jugendschutzbeauftragte Kündigungsschutz, man will ihr einen Aufhebungsvertrag geben.

Wenn sie Kündigungsschutz hat,auf keinen Fall einen Auhebungsvertrag unterschreiben. Zumindest nicht ohne juristischen Rat.

C
celestro

27.06.2017 um 12:54 Uhr

"Wenn sie Kündigungsschutz hat,auf keinen Fall einen Auhebungsvertrag unterschreiben. Zumindest nicht ohne juristischen Rat."

Ob Sie hat, war eine Frage ... ich wüßte aber nicht, woraus dieser Kündigungsschutz resultieren sollte. Der Seitenbetreiber benennt einfach jemand anderen und fertig.

P
Pjöööng

27.06.2017 um 15:31 Uhr

Zitat (Challenger): "Wenn sie Kündigungsschutz hat,auf keinen Fall einen Auhebungsvertrag unterschreiben."

Warum?

"Zumindest nicht ohne juristischen Rat."

Was soll dieser juristische Rat bringen?

H
hatschi

27.06.2017 um 18:28 Uhr

Sie ist noch über ein jahr als JAV tätig.Laut Betriebsvereinbarung gibt es keine Betriebsbedingten Kündigungen.Aus diesem Grund will der Betrieb einen Aufhebungsvertrag.

P
Pjöööng

27.06.2017 um 18:34 Uhr

JAV ist aber etwas völlig anderes als Jugendschutzbeauftragte!

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