Aufhebungsvertrag
Hat eine Jugendschutzbeauftragte Kündigungsschutz, man will ihr einen Aufhebungsvertrag geben.
Community-Antworten (7)
26.06.2017 um 15:20 Uhr
1.) Das Wort Kündigung kommt in dem Wort Aufhebungsvertrag nicht vor. Ob Sie den unterschreibt, sollte wohl überlegt sein.
2.) Reden wir von einer Person der JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung), oder was soll eine "Jugendschutzbeauftragte" darstellen ?
26.06.2017 um 15:36 Uhr
§ 7 JMStV ......
27.06.2017 um 02:50 Uhr
Hat eine Jugendschutzbeauftragte Kündigungsschutz, man will ihr einen Aufhebungsvertrag geben.
Wenn sie Kündigungsschutz hat,auf keinen Fall einen Auhebungsvertrag unterschreiben. Zumindest nicht ohne juristischen Rat.
27.06.2017 um 12:54 Uhr
"Wenn sie Kündigungsschutz hat,auf keinen Fall einen Auhebungsvertrag unterschreiben. Zumindest nicht ohne juristischen Rat."
Ob Sie hat, war eine Frage ... ich wüßte aber nicht, woraus dieser Kündigungsschutz resultieren sollte. Der Seitenbetreiber benennt einfach jemand anderen und fertig.
27.06.2017 um 15:31 Uhr
Zitat (Challenger): "Wenn sie Kündigungsschutz hat,auf keinen Fall einen Auhebungsvertrag unterschreiben."
Warum?
"Zumindest nicht ohne juristischen Rat."
Was soll dieser juristische Rat bringen?
27.06.2017 um 18:28 Uhr
Sie ist noch über ein jahr als JAV tätig.Laut Betriebsvereinbarung gibt es keine Betriebsbedingten Kündigungen.Aus diesem Grund will der Betrieb einen Aufhebungsvertrag.
27.06.2017 um 18:34 Uhr
JAV ist aber etwas völlig anderes als Jugendschutzbeauftragte!
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