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Aufhebungsvertrag

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RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, muss der Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag dem BR dieses mitteilen??? Mitbestimmung haben wir ja nicht.

1.03708

Community-Antworten (8)

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martinez

10.04.2014 um 16:36 Uhr

nein muss er nicht...

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RuSBR

10.04.2014 um 16:50 Uhr

Oh, .hätte schon gedacht das wir wenigstens ein Info Recht haben.

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Globus

10.04.2014 um 16:55 Uhr

das sehe ich anders... siehe §92 BetrVG

M
Moreno

10.04.2014 um 17:05 Uhr

Die vereinbarten Inhalte braucht der AG nicht zu erzählen aber das ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde schon. § siehe Globus :-)

G
gironimo

10.04.2014 um 17:25 Uhr

Eine unmittelbare Information braucht vom AG nicht erfolgen. Einen Zusammenhang mit § 92 BetrVG kann ich nicht erkennen, wenn die Stelle an sich nicht wegfällt. Schon eher mit § 93 BetrVG, wenn die Stelle dann wieder besetzt werden soll.

Natürlich, wenn der BR danach fragt, muss der AG auch antworten. Das ergibt sich ja schon aus dem Informationsanspruch des § 80 Abs. 2 BetrVG.

G
Globus

10.04.2014 um 21:14 Uhr

oh auch den 92 würde ich sehen...

Und sorry, infos muß der AG immer bringen - wie hier schon gesagt wurde nciht den grund, aber das ob. nur dann kann auch der BR ersten einen eventuellen personalbedarf feststellen, als auch wissen für wen er eigentlich zuständig ist...

aber darüber könnten wir jetzt zutrefflich streiten ;-)

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Fiasko

10.04.2014 um 21:19 Uhr

Da gibt’s nichts zu streiten. Natürlich muss der AG informieren.

P
paula

11.04.2014 um 01:51 Uhr

sehe ich anders.... und nun?

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