Aufhebungsvertrag
Hallo zusammen, muss der Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag dem BR dieses mitteilen??? Mitbestimmung haben wir ja nicht.
Community-Antworten (8)
10.04.2014 um 16:36 Uhr
nein muss er nicht...
10.04.2014 um 16:50 Uhr
Oh, .hätte schon gedacht das wir wenigstens ein Info Recht haben.
10.04.2014 um 16:55 Uhr
das sehe ich anders... siehe §92 BetrVG
10.04.2014 um 17:05 Uhr
Die vereinbarten Inhalte braucht der AG nicht zu erzählen aber das ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde schon. § siehe Globus :-)
10.04.2014 um 17:25 Uhr
Eine unmittelbare Information braucht vom AG nicht erfolgen. Einen Zusammenhang mit § 92 BetrVG kann ich nicht erkennen, wenn die Stelle an sich nicht wegfällt. Schon eher mit § 93 BetrVG, wenn die Stelle dann wieder besetzt werden soll.
Natürlich, wenn der BR danach fragt, muss der AG auch antworten. Das ergibt sich ja schon aus dem Informationsanspruch des § 80 Abs. 2 BetrVG.
10.04.2014 um 21:14 Uhr
oh auch den 92 würde ich sehen...
Und sorry, infos muß der AG immer bringen - wie hier schon gesagt wurde nciht den grund, aber das ob. nur dann kann auch der BR ersten einen eventuellen personalbedarf feststellen, als auch wissen für wen er eigentlich zuständig ist...
aber darüber könnten wir jetzt zutrefflich streiten ;-)
10.04.2014 um 21:19 Uhr
Da gibt’s nichts zu streiten. Natürlich muss der AG informieren.
11.04.2014 um 01:51 Uhr
sehe ich anders.... und nun?
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