Erstellt am 10.04.2014 um 14:36 Uhr von martinez
Erstellt am 10.04.2014 um 14:50 Uhr von RuSBR
Oh, .hätte schon gedacht das wir wenigstens ein Info Recht haben.
Erstellt am 10.04.2014 um 14:55 Uhr von Globus
das sehe ich anders... siehe §92 BetrVG
Erstellt am 10.04.2014 um 15:05 Uhr von moreno
Die vereinbarten Inhalte braucht der AG nicht zu erzählen aber das ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde schon. § siehe Globus :-)
Erstellt am 10.04.2014 um 15:25 Uhr von gironimo
Eine unmittelbare Information braucht vom AG nicht erfolgen. Einen Zusammenhang mit § 92 BetrVG kann ich nicht erkennen, wenn die Stelle an sich nicht wegfällt. Schon eher mit § 93 BetrVG, wenn die Stelle dann wieder besetzt werden soll.
Natürlich, wenn der BR danach fragt, muss der AG auch antworten. Das ergibt sich ja schon aus dem Informationsanspruch des § 80 Abs. 2 BetrVG.
Erstellt am 10.04.2014 um 19:14 Uhr von Globus
oh auch den 92 würde ich sehen...
Und sorry, infos muß der AG immer bringen - wie hier schon gesagt wurde nciht den grund, aber das ob. nur dann kann auch der BR ersten einen eventuellen personalbedarf feststellen, als auch wissen für wen er eigentlich zuständig ist...
aber darüber könnten wir jetzt zutrefflich streiten ;-)
Erstellt am 10.04.2014 um 19:19 Uhr von Fiasko
Da gibt’s nichts zu streiten. Natürlich muss der AG informieren.
Erstellt am 10.04.2014 um 23:51 Uhr von paula
sehe ich anders.... und nun?