Aufhebungsvertrag
Hallo zusammen Arbeitgeber willigt ab sofort keinen Aufhebungsvertrag mehr ein. Es sollen die Kündigungsfristen eingehalten werden. Aber die neue Firma des Arbeitnehmers brauch die Leute von Heute auf Morgen. Der Schritt in eine bessere Firma zu kommen wird den Arbeitnehmer somit versperrt. Was kann man machen?
Community-Antworten (14)
16.12.2010 um 09:10 Uhr
Nichts kann man machen, der AN hat sich genauso an die Kündigungsfristen zu halten wie der AG
16.12.2010 um 10:19 Uhr
Soo kritisch ist das doch normalerweise gar nicht! Die Kündigungsfrist laut BGB und den einschlägigen TV beträgt gerade mal 4 Wochen! Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt der längere Kündigungsfristen vorsieht ist selber schuld.... Und vier Wochen (abzüglich evtl. zustehenden Urlaubs bzw. Zeitkontenguthaben) wird der neue AG doch hoffentlich akzeptieren können. Er hat schließlich auch nicht von heut auf morgen einen neuen AG gesucht und gefunden!
Arbeitsverweigerung wäre eine mögliche Option aber wegen des Imageverlusts (auch gegenüber dem neuen AG) und der möglichen Schadenersatzpflicht nicht wirklich zu empfehlen.
16.12.2010 um 11:05 Uhr
@rkoch ...Soo kritisch ist das doch normalerweise gar nicht! Die Kündigungsfrist laut BGB und den einschlägigen TV beträgt gerade mal 4 Wochen!
Ach ja? Kennst du den TVöD?
TVöD - Kündigungsfristen
Beschäftigungszeit -Kündigungsfrist
weniger als 6 Monate -2 Wochen zum Monatsende
bis zu 1 Jahr -1 Monat zum Monatsende
mehr als 1 Jahr -6 Wochen zum Quartalsende
mindestens 5 Jahre -3 Monate zum Quartalsende
mindestens 8 Jahre -4 Monate zum Quartalsende
mindestens 10 Jahre -5 Monate zum Quartalsende
mindestens 12 Jahre -6 Monate zum Quartalsende
16.12.2010 um 11:14 Uhr
@immie Gelten die auch bei Kündigung durch den AN?
Nachtrag nach mehr als 7 Fragen: Ich habe mich auch schon gewundert, wie/warum das geht...
16.12.2010 um 11:15 Uhr
nachdem man auch vom AG erwartet, dass er sich an Verträge hält so kann der AG das gleiche vom AN erwarten....
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wenn ein AG einen Bewerber unbedingt will, dass man dann auch warten kann
16.12.2010 um 11:15 Uhr
Hallo,
bei uns quasi so wie bei Immie.
privates Verkehrsgewerbe Hessen, also doch etwas kritischer oder?
16.12.2010 um 11:28 Uhr
Man beachte Abs3.
§ 34 TVÖD Kündigung
Absatz (1):
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Absatz (2):
Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.
Absatz (3):
Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.
Die tarifliche Kündigungsfrist gilt - anders als bei der gesetzlichen Kündigungsfrist - sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung).
Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz (sog. Unkündbarkeit) wie im BAT besteht nur für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind und zwar als Besitzstand. Im Tarifgebiet Ost gibt es wie zuvor im BAT-O überhaupt keine tarifliche Unkündbarkeit.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
16.12.2010 um 12:05 Uhr
OK, den TVöD kenne ich nicht so genau - und bezogen auf den gebe ich Euch absolut recht. Welcher Teufel da ver.di, GEW, GdP und dbb-tarifunion geritten hat sich auf einen derartigen Schwachsinn einzulassen kann ich nicht nachvollziehen. Eigentlich sollten TV die AN doch besser stellen und nicht schlechter. Aber OK, §622 (6) BGB läßt diese Variante ausdrücklich zu auch wenn ich mir nicht vorstellen konnte das ausgerechnet ein TV diese Klausel ausnutzt um den AN dieses reinzudrücken. Insofern Asche auf mein Haupt. Und wieder ein Punkt gegen Ver.di (und den Haufen der drei anderen Beteiligten)....
privates Verkehrsgewerbe Hessen - nochmal ver.di. Scheint denen Spaß zu machen....
Andererseits würde ich Bratter jetzt nicht unbedingt dem TVöD zuordnen - so vom Wortlaut her ...
16.12.2010 um 12:17 Uhr
@rkoch Vielleicht verrät Bratter uns ja noch seine Fristen :-)
War auch nur ein Beispiel.
16.12.2010 um 12:26 Uhr
Vielleicht verrät Bratter uns ja noch seine Fristen
Aber nur wenn er den Haken bei "nur 7 Antworten" rausnimmt :-/ Wahrscheinlich wundert er sich jetzt schon warum wir munter immer noch Antworten schreiben können......
16.12.2010 um 12:29 Uhr
Ist das denn ein Geheimniss wie das geht?
16.12.2010 um 12:39 Uhr
Na klar, deshalb ist ja auch immer nach 7 Antworten Schluß. ;-)
Das ist ja aber sowieso kein BR Thema. Es geht hier um eine einzelvertragliche Regelung, und da ist der BR ja nicht beteiligt.
16.12.2010 um 12:43 Uhr
Man könnte es lüften, dann ist es nicht mehr so elitär. liegt mir eh nicht...
16.12.2010 um 13:22 Uhr
Aber der Betreiber möchte halt eine gewisse Einschränkung der Flut der Antworten. Und wer es herausfinden möchte kann es ja herausfinden wie man an das Antwortformular kommt. Mir hat das auch keiner veraten. :-D
Verwandte Themen
Anfechtung Aufhebungsvertrag
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich bin am studieren, hatte im Gastronomie-Bereich ein befristeten Arbeitsvertrag von 01.02.2020 bis zum 30.06.2020 auf Minijob 450€/Basis. In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vergütu
Aufhebungsvertrag ?
ÄlterGuten Morgen zusammen, ich habe mal eine Frage. Wir haben eine AN die im Juni aus dem Mutterschutz kommen möchte, allerdings hatte die AN vor einer Woche unserem AG um Teilzeit Beschäftigung oder wen
Aufhebungsvertrag: Verlust der Urlaubstage?
ÄlterHallo Forum, ich habe eine Frage zum Aufhebungsvertrag. Mir ist der Unterschied zu einer Kündigung nicht ganz klar. Folgender Fall: Ein MA hat einen neuen Job und will kündigen. Er redet mit de
Aufhebungsvertrag/Provision
ÄlterEinem Mitarbeiter (MA) aus dem Vertrieb wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Der Arbeitgeber (AG) möchte das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beenden. Der MA ist Regionalleiter und i
Was ist vorteilhafter - Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag?
Älterhallo! ich hätte eine frage zur kündigung! was ist besser? eine eigene fristgerechte kündigung (4 wochen zum monatsende) oder ein aufhebungsvertrag (fristen werden nicht eingehalten) ?????? gr