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Stellenbeschreibung unbefristet-nachträglich befristen?

H
Haseundigel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb hängt eine Stellenbeschreibung aus, bei der von einer befristung keine Rede ist. Nun hat mir die Chefin in einem lockeren Gespräch gesagt, das sie überlegen, die Stelle zu befristen, weil die zu besetztende Stelle wieder von der alten Person nach deren Elternzeit besetzt werden soll. Ist das überhaupt möglich, wenn n der Stellenbeschreibung nichts davon steht? Außerdem hat die Chefin fallen lassen, das im Falle einer Fehlgeburt die Stelle sofort wieder der alten Kollegin zufällt. Meinem persönlichem Gefühl nach kann man das doch nicht so einfach machen, oder??

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Community-Antworten (4)

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Erwin

29.08.2009 um 11:01 Uhr

@Haseundigel

Doch der AG kann Stellenausschreibungen zurückziehen und einfach eine neue herausdgeben. Erst wenn ein AN mit ArbV eingestellt ist, ist es fest. Doch auch hier könnte der AG dann in der Probezeit wieder kündigen und dann neu überlegen.

PS: Auch AG haben einige rechte ;-) Auch wenn manchem AN oder BR dieses nicht gefällt. ;-)

P
Peanuts

29.08.2009 um 20:09 Uhr

"Doch der AG kann Stellenausschreibungen zurückziehen und einfach eine neue herausdgeben. "

Das muss der AG dann aber auch tun. BewerberInnen haben m.E. einen Anspruch darauf zu wissen, ob sie sich um einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsplatz bewerben.

"Außerdem hat die Chefin fallen lassen, das im Falle einer Fehlgeburt die Stelle sofort wieder der alten Kollegin zufällt. Meinem persönlichem Gefühl nach kann man das doch nicht so einfach machen, oder?? "

Mit einer Zweckbefristung wäre das "Problem" in 14 Tagen gelöst.

E
Erwin

29.08.2009 um 23:11 Uhr

@peanuts

Das muss der AG dann aber auch tun. BewerberInnen haben m.E. einen Anspruch darauf zu wissen, ob sie sich um einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsplatz bewerben.

Ja, macht er wohl auch, spätestens wenn der ArbV vorgelegt wird besser im Vorstellungsgespräch. Die Bewerber im Vorfeld zu infomiern wäre schön aber keine Pflicht

Weiter ist der Grund der "Chefin" wenn auch makaber doch im Sinne der schwangeren AN.

P
Peanuts

30.08.2009 um 15:17 Uhr

"Die Bewerber im Vorfeld zu infomiern wäre schön aber keine Pflicht."

Na, wenn ich mich nur auf unbefristete Stellen bewerben möchte und mir die Befristung im Vorfeld nicht bekannt war, würde ich den AG doch glatt auffordern, mir entstandene Kosten für diese Luftnummer zu ersetzen ...

"Weiter ist der Grund der "Chefin" wenn auch makaber doch im Sinne der schwangeren AN."

Was ist denn daran makaber? Fehlgeburten kommen vor und wenn dieser AG auschließlich Ersatz für die "Fehlzeit" dieser Kollegin sucht, muss er halt zweckbefristen.

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