Erstellt am 29.08.2009 um 09:01 Uhr von erwin
@Haseundigel
Doch der AG kann Stellenausschreibungen zurückziehen und einfach eine neue herausdgeben. Erst wenn ein AN mit ArbV eingestellt ist, ist es fest. Doch auch hier könnte der AG dann in der Probezeit wieder kündigen und dann neu überlegen.
PS: Auch AG haben einige rechte ;-) Auch wenn manchem AN oder BR dieses nicht gefällt. ;-)
Erstellt am 29.08.2009 um 18:09 Uhr von peanuts
"Doch der AG kann Stellenausschreibungen zurückziehen und einfach eine neue herausdgeben. "
Das muss der AG dann aber auch tun. BewerberInnen haben m.E. einen Anspruch darauf zu wissen, ob sie sich um einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsplatz bewerben.
"Außerdem hat die Chefin fallen lassen, das im Falle einer Fehlgeburt die Stelle sofort wieder der alten Kollegin zufällt. Meinem persönlichem Gefühl nach kann man das doch nicht so einfach machen, oder?? "
Mit einer Zweckbefristung wäre das "Problem" in 14 Tagen gelöst.
Erstellt am 29.08.2009 um 21:11 Uhr von erwin
@peanuts
Das muss der AG dann aber auch tun. BewerberInnen haben m.E. einen Anspruch darauf zu wissen, ob sie sich um einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsplatz bewerben.
Ja, macht er wohl auch, spätestens wenn der ArbV vorgelegt wird besser im Vorstellungsgespräch. Die Bewerber im Vorfeld zu infomiern wäre schön aber keine Pflicht
Weiter ist der Grund der "Chefin" wenn auch makaber doch im Sinne der schwangeren AN.
Erstellt am 30.08.2009 um 13:17 Uhr von Peanuts
"Die Bewerber im Vorfeld zu infomiern wäre schön aber keine Pflicht."
Na, wenn ich mich nur auf unbefristete Stellen bewerben möchte und mir die Befristung im Vorfeld nicht bekannt war, würde ich den AG doch glatt auffordern, mir entstandene Kosten für diese Luftnummer zu ersetzen ...
"Weiter ist der Grund der "Chefin" wenn auch makaber doch im Sinne der schwangeren AN."
Was ist denn daran makaber? Fehlgeburten kommen vor und wenn dieser AG auschließlich Ersatz für die "Fehlzeit" dieser Kollegin sucht, muss er halt zweckbefristen.