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BRArbeit - Schichtplanung - max Stunden

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Lost-in-Space
Aug 2020 bearbeitet

Hallo, folgende Situation: das BR Mitglied unterliegt einer Schichtplanung. Diese findet 14 Tage im Voraus statt. Das BR Mitglied teilt rechtzeitig vor der Schichtplanung mit, an welchem Tag und ab wie viel Uhr es BRArbeit machen wird. Dies wird dennoch bei der Planung nicht berücksichtigt. Konkret: die Sitzung (keine BR Sitzung, aber BR relevant) an der das BR Mitglied teilnehmen wird beginnt um 08:30 und ist bis ca 15 Uhr geplant, wahrscheinlich aber schon gegen 12 Uhr fertig. Die Schichtplanung sieht Arbeit von 15-21 Uhr vor. Fragen: wenn ausreichend lange im Vorfeld BR Tätigkeiten angemeldet werden, müssen diese von Planung berücksichtigt werden? Theoretisch wäre das durchaus möglich. Falls nein, ist das BR Mitglied verpflichtet, die deutlich längere Anwesenheit zu erbringen? Vertraglich handelt es sich um eine 6 Stunden Kraft.

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Community-Antworten (8)

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nicoline

16.08.2020 um 18:13 Uhr

Hallo Lost-in-Space, passiert das dauernd oder ist es das erste Mal?

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Lost-in-Space

16.08.2020 um 21:07 Uhr

Das passiert leider dauernd. Der AG hat bisher in keinem rechtzeitig angekündigten Fall die Schicht angepasst.

B
BRHamburg

17.08.2020 um 09:59 Uhr

Warum wird der Schichtplan dann vom BR genehmigt? Nehmt eure Mitbestimmungsrechte ernst.

E
esci

17.08.2020 um 10:11 Uhr

Aber als BR habt ihr doch die Macht, da ihr dem Schichtplan zustimmen müsst. Und werden hier BR-Belange nicht berücksichtigt, so stimmt ihr dem Plan nicht zu und fordert eine Anpassung.

K
kratzbürste

17.08.2020 um 10:12 Uhr

Ansonsten BR Arbeit hat Vorrang. Findet BR Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit statt (ist hier ja der Fall), muss die Zeit als Freizeit gewährt werden; geht also an einer Stelle wieder ab (wo? Mit dem AG besprechen). So gesehen- warum dann noch bis 21.00 arbeiten?

Ob der AG die BR Arbeit in seiner Planung berücksichtigt, ist allein sein Problem. Ggf. muss er damit rechnen, dass eine Produktionslücke entsteht. Deshalb findet aber die BR Arbeit trotzdem und ohne Einschränkungen statt.

N
nicoline

17.08.2020 um 20:53 Uhr

Lost-in-Space, unbedingt solltet ihr eure Mitbestimmungsrechte bzgl. der Dienstplanung wahrnehmen, lasst euch schulen. Vorher aber solltet ihr dem AG mitteilen, dass es sich bei der jetzt angewendeten Dienstplanung um Behinderung der BR Arbeit handelt und ihr im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einleiten werdet. BR Arbeit findet während der Arbeitszeit statt. Schau mal hier rein: http://www.soliserv.de/pdf/Informationsblatt_fuer_Vorgesetzte_von_Betriebsratsmitgliedern.pdf

L
Lost-in-Space

18.08.2020 um 00:25 Uhr

Das BR Mitglied hat dem AG das mit der Behinderung schon mitgeteilt. Leider ziehen die BR Kollegen nicht mit, das sei "Individualrecht", das betroffene BR Mitglied müsse das alleine einklagen.

N
nicoline

18.08.2020 um 14:42 Uhr

Lost-in-Space, wow, wer solche BR Kollegen hat, braucht keine anderen Feinde. Bist du Gewerkschaftsmiglied?

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