Hallo,
folgende Situation: das BR Mitglied unterliegt einer Schichtplanung. Diese findet 14 Tage im Voraus statt. Das BR Mitglied teilt rechtzeitig vor der Schichtplanung mit, an welchem Tag und ab wie viel Uhr es BRArbeit machen wird. Dies wird dennoch bei der Planung nicht berücksichtigt.
Konkret: die Sitzung (keine BR Sitzung, aber BR relevant) an der das BR Mitglied teilnehmen wird beginnt um 08:30 und ist bis ca 15 Uhr geplant, wahrscheinlich aber schon gegen 12 Uhr fertig. Die Schichtplanung sieht Arbeit von 15-21 Uhr vor.
Fragen: wenn ausreichend lange im Vorfeld BR Tätigkeiten angemeldet werden, müssen diese von Planung berücksichtigt werden? Theoretisch wäre das durchaus möglich.
Falls nein, ist das BR Mitglied verpflichtet, die deutlich längere Anwesenheit zu erbringen?
Vertraglich handelt es sich um eine 6 Stunden Kraft.