Änderung Stunden und Schichtplan
Guten Tag, Bevor ich meine Fragen stelle, erläutere ich erstmal unsere Situation.
In unserem Betrieb herrscht, was die Arbeitszeit angeht, recht viel Chaos, da wir teils Schichtarbeit, 2 Schichten und Tagschicht haben und darin jeweils 35 und 40 Stunden Verträge haben. Jetzt hat die neue GF vor, das alles einheitlich zu machen, damit war sie auch bei uns im BR und wir haben einen recht fairen Kompromiss gefunden, dabei geht es hauptsächlich um die Schichtarbeiter.
Hauptproblem war, dass die mit den 40H verträgen sich jeweils 2 Stunden überlappt haben, was zu vielen Problemen und Unproduktivität geführt hat.
Bisher war es: Frühschicht 6:00 - 13:45 bei 35H / 6:00 - 14:45 bei 40H Spätschicht 13:45 - 21:30 bei 35H / 12:45 - 21:30 bei 40H Und ein Kurzer Freitag Frühschicht 6:00 - 12:15 bei 35H / 6:00 - 13:15 bei 40H Spätschicht 12:15 - 18:30 bei 35H / 11:15 - 18:30 bei 40H
Der Vorschlag der GF war alle auf 40 Stunden hochzustufen und die Überlappung jeweils noch vorne und hinten auszugleichen. Ergo morgens früher anfangen und abends später aufhören, wogegen der BR einstimmig dagegen war.
Kompromiss zwischen GF und BR Frühschicht 6:00 - 14:00 Spätschicht 14:00 - 22:00 Und alle im Schichtbetrieb werden auf 38 Stunden die Woche gesetzt. Das fehlende Einkommen von den 40H Kollegen wird ausgeglichen (5.4%), somit bleibt ihr Lohn gleich bei weniger Arbeitszeit. Die 35H Kollegen bekommen die 3 Stunden normal bezahlt + die 5,4% Die Stunden in der Logistik, Montage und im Büro bleiben wie sie sind, bekommen aber auch die 5,4%
Wir als Betriebsrat finden das fair allen gegenüber.
Jetzt zu meinen Fragen. Wenn wir eine Betriebsvereinbarung so aufsetzen, könnten dann Kollegen trotzdem auf ihrem Vertrag beruhen im Punkto Arbeitszeit, da sie in vielen der alten Verträge fest drin steht? Was, wenn ein Kollege auf seinen 35 / 40 Stunden bleibt, die er vertraglich vereinbart hat, steht die Betriebsvereinbarung darüber? Was ist mit den Kollegen, die jahrelang in der Tagschicht waren und jetzt Schicht arbeiten müssen.
Community-Antworten (2)
10.04.2023 um 11:27 Uhr
Schau dir mal die Gesetzespyramide an und beachte dabei das was auch daneben steht: https://www.cnh-anwaelte.de/download/Arbeitsrechtliche_Normenpyramide.pdf
Und nein, ein AN hat keinen Rechtsanspruch darauf nur in der Tagschicht eingesetzt zu werden weil es schon immer so war; es sei denn es ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich so festgeschrieben.
12.04.2023 um 19:29 Uhr
Vielen Dank
So was deutliches wie in dieser Grafik hab ich gesucht.
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