Erstellt am 14.08.2020 um 11:27 Uhr von Kratzbürste
Ihr besprecht das Ganze im Monatsgespräch mit dem AG. Die Kollegin meldet sich rechtzeitig Arbeitssuchend und hofft wie vor einem Jahr auf die letzte Minute.
Erstellt am 14.08.2020 um 15:52 Uhr von UdoWoe
Die Kollegin MUSS sich unbedingt bei der Arbeitsagentur melden. Dies hätte Sie zwei Monate vor Beendigung des AV tun müssen. Dort erhält Sie einen großen Stapel an Papier, welcher auch vom jetzigen AG auszufüllen ist.
Damit haben wir unseren AG konfrontiert. Ruck-Zuck war die Entfristung bei uns durch. Unser AG hatte keine Lust auf den Papierkram.
Weiterhin kann die Kollegin sich ja auch auf andere Stellen bewerben und für Vorstellungstermin muss der AG Sie auch freistellen.
Zudem, wie Kratzbürste schon erwähnt, wäre das ein Thema für das Montasgespräch. Zumal wenn dies schon zum zweiten Mal passiert, stellt sich mir die Frage, geht es nur um die Kollegin oder macht der AG dies systemathisch bei allen die einen befristeten AV haben?