Mündliche Arbeitszeiten
Ein Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit 39 Wochenstunden. Im Arbeitsvertrag sind die Kernarbeitszeiten von Mo-Do 09:00 bis 18:00 (1 Stunde Mittag) Fr 09:00 bis 17:00 aufgeführt. (1 Stunde Mittag)
Um im Kundenservice täglich bis 20:00 Uhr einen Ansprechpartner zu haben - Servicetechniker - wurde im Jahre 2009 auf freiwilliger Basis das TEAM gefragt wer denn auch einmal bis 20:00 Uhr dableiben könnte.
Die Zeiten wurden dann für diese freiwillige Tat von 11:30 Uhr bis 20:00 Uhr festgelegt.
Es handelte sich damals um eine mündliche Absprache mit dem TEAM. So hat man halt bis heute weitergemacht.
Nachdem das TEAM aber verkleinert bzw. umstrukturiert wurde und wird sind natürlich nicht selten öfters immer die gleichen Mitarbeiter mit diesem Spätdienst beauftragt.
Da es sich auch in diesem Fall um einen Familienvater handelt der auch gerne Abends seine Kinder noch sehen möchte - zusätzlich 1 Stunde Fahrtzeit nach Hause - stellt sich hier die Frage..........
Kann das ohne einen neuen Vertrag so weitergehen? Handelt es sich hier um eine betriebliche Übung? Gewohnheitsrecht?
Zu dieser Zeit gab es noch keinen Betriebsrat.
Danke für Eure Unterstützung und Rückmeldung.
Community-Antworten (1)
20.11.2014 um 17:28 Uhr
Aber jetzt gibt es einen BR?
Der kann dann von seinem Mitbestimmungsrecht gebrauch machen (§ 87 BetrVG; der BR hat hier auch ein Initiativrecht) und eine neue Regelung fordern, die er mit dem AG aushandelt und in einer BV festlegt. Die BV hat dann Vorrang vor den alten Absprachen.
Und Ihr seit in Euren Forderungen frei (gesetzliche oder tarifliche Regelungen müssen natürlich beachtet werden). U.a. seit Ihr ja schon über den § 80 BetrVG dazu verpflichtet, bei Euren Forderungen auch das Thema Beruf und Familie mit zu berücksichtigen.
Also formuliert Eure Forderungen an den AG und sammelt Argumente - und dann verhandelt.
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