Ein Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit 39 Wochenstunden.
Im Arbeitsvertrag sind die Kernarbeitszeiten von
Mo-Do 09:00 bis 18:00 (1 Stunde Mittag)
Fr 09:00 bis 17:00 aufgeführt. (1 Stunde Mittag)

Um im Kundenservice täglich bis 20:00 Uhr einen Ansprechpartner zu haben - Servicetechniker - wurde im Jahre 2009 auf freiwilliger Basis das TEAM gefragt wer denn
auch einmal bis 20:00 Uhr dableiben könnte.

Die Zeiten wurden dann für diese freiwillige Tat von 11:30 Uhr bis 20:00 Uhr festgelegt.

Es handelte sich damals um eine mündliche Absprache mit dem TEAM.
So hat man halt bis heute weitergemacht.

Nachdem das TEAM aber verkleinert bzw. umstrukturiert wurde und wird sind natürlich
nicht selten öfters immer die gleichen Mitarbeiter mit diesem Spätdienst beauftragt.

Da es sich auch in diesem Fall um einen Familienvater handelt der auch gerne Abends seine
Kinder noch sehen möchte - zusätzlich 1 Stunde Fahrtzeit nach Hause - stellt sich hier die
Frage..........

Kann das ohne einen neuen Vertrag so weitergehen?
Handelt es sich hier um eine betriebliche Übung?
Gewohnheitsrecht?

Zu dieser Zeit gab es noch keinen Betriebsrat.

Danke für Eure Unterstützung und Rückmeldung.