Hall, unsere Klinik hat über Internet Anzeigen aufegegen , in denen sie Personal sucht. In diesen Anzeigen wirbt sie damit dass Sonderwünsche was Schichtarbeit oder Wochenenarbeit erfüllt werden. Ich habe mich nun Hausintern auf eine dieser Anzeigen, wo Personal für ausschließlich Nachtarbeit gesucht wird. beworben. Ich habe einen normalen Arbeitsvertrag für 3 Schichten, arbeite aber seit 15 Jahren ausschließlich im Nachtdienst , und hätte jetzt gerne eine Änderung meines Vertrages in ausschließlich Nachtdienst. Zur Antwort bekam ich, daß auch die neuen Mitarbeiter keinen Dauernachtwachenvertrag bekommen, sondern es bei einer mündlichen Zusicherung bleibt. Wie rechtsverbindlich ist eine mündliche Zusicherung, und kann ich jetzt, da ich nach meiner Bewerbung weiter im Nachtdienst eingesetzt werden von einer mündlichen Zustimmung ausgehen?