Erstellt am 25.01.2022 um 18:12 Uhr von Dummerhund
Könnte man als Regelungsabrede deuten, dennoch würde ich nicht drauf wetten dies auch so durch zu kriegen. Wie oder was steht denn in dem Protokoll dazu das bei dem Monatsgespräch geführt wurde ? Das nächste mal einfach sagen; wir erlauben uns dann Ihnen in den nächsten Tagen etwas schriftlich zu Ihrer Zusage zukommen zu lassen:
Erstellt am 25.01.2022 um 18:22 Uhr von MarcFlemming
Im Protokoll steht sinngemäß: "... Wenn ein Gewinn von 5% erreicht wird, bekommt die Belegschaft eine Prämie von 2%...."
Gewinn liegt bei 7%, somit wäre die Prämie ja gerechtfertigt.
Ich würde zugerne der Belegschaft dies so weitersagen.
Erstellt am 25.01.2022 um 18:28 Uhr von Dummerhund
Frage ist erst mal, kann man aus dem Protokoll einwandfrei erkennen das der AG die Aussage so getätigt hat. Oder steht der Satz so Allgemein da.
Beim Ersteren würde ich erst noch mal mit dem Protokoll in der Hand (aber eigentlich müsste er ja auch eins haben von den Teilen wo er mit Anwesend war haben) das Gespräch unter 6 Augen suchen. Einfach MA unterrichten könnte sonst in die Hose gehen.
Erstellt am 25.01.2022 um 18:32 Uhr von MarcFlemming
Es steht konkret im Protokoll, dass der Chef dies so gesagt hat.
Erstellt am 25.01.2022 um 18:34 Uhr von MarcFlemming
Ein 6 Augengespräch ist jetzt geplant und darum frag ich ja, was der Betriebsrat tun kann.
Man muss ja nicht gleich die Axt auspacken
Erstellt am 25.01.2022 um 18:36 Uhr von Dummerhund
Dann würde ich den AG in einem Gespräch darauf fest Nageln und sagen das ihr diese Aussage Protokolliert habt und der Anspruch damit Rechtens ist.
Erstellt am 25.01.2022 um 18:42 Uhr von MarcFlemming
Ok, Dankeschön
Ich begründe das dann mit der Regelungsabsprache, berufe mich auf §77 und wenn alles nichts nützt, drohe ich mit der Einigungsstelle.
Wird dem Chef zwar nicht imponieren, aber irgendwas muss ich ja sagen.
Der ist sehr diktatorisch.
Erstellt am 25.01.2022 um 18:49 Uhr von Dummerhund
Genau das wäre der beste Weg.
Erstellt am 25.01.2022 um 23:41 Uhr von Catweazle
"Ich begründe das dann mit der Regelungsabsprache,".
Ein BR ist nur handlungsfähig wenn er Beschlüsse fasst. Das gilt auch für Regelungsabreden, also mit Tagesordnung, Abstimmung und Mitteilung an den Arbeitgeber. Auf die Arbeitsverhältnisse können Regelungsabreden keine Wirkung entfalten. Für Prämien halte ich sie ungeeignet.
Erstellt am 26.01.2022 um 08:55 Uhr von Dummerhund
Dann nimmt der BR es eben in der nächsten Sitzung in den Top´s mit auf und fasst einen Beschluss und geht den Weg dann weiter.
Der Weg könnte dann so gehen.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/R/regelungsabrede.html
Erstellt am 26.01.2022 um 09:46 Uhr von rtjum
also mit einer mündliche Zusage im Monatsgespräch, auch wenn sie protokolliert ist und der AG das Protokoll auch bekommen hat, eine Regelungsabrede zu haben finde ich gewagt.
Selbst wenn der BR jetzt noch einen Beschluss dazu fasst muss der AG diese Abrede dann immer noch unterschreiben.
Und eine Regelungsabrede bedingt auch keinen durch den AN ggfls einklagbaren Rechtsanspruch oder?
Natürlich kann man den Chef in dem 6-Augen-gespräch durchaus Druck machen indem man ihm, aufgrund der Vertrauensvollen Zusammenarbeit, vorab darüber informiert, dass man das betriebsöffentlich machen wird. Was dann daraus wird...
Erstellt am 26.01.2022 um 10:14 Uhr von ganther
"Dann nimmt der BR es eben in der nächsten Sitzung in den Top´s mit auf und fasst einen Beschluss und geht den Weg dann weiter."
Hast Du jemals einen Antrag des AGs dazu gehabt? Dafür reicht m.E. eine entsprechende Aussage im Monatsgespräch nicht.
Und selbst wenn... was bringt eine Regelungsabrede? zumindest KEINERLEI Rechtsanspruch für einen MA auf Auszahlung. Deshalb macht man es ja gerade nicht in Form einer Regelungsabsprache sondern in einer BV. Und das drohen mit einer Einigungsstelle? Was kann die entscheiden? Verteilungsgrundsätze aber nicht den Topf. Das ist eine Todgeburt....
Erstellt am 26.01.2022 um 10:47 Uhr von celestro
Würde mal mit einem RA sprechen, ob solche eine mündliche Aussage irgendeinen "Wert" hat.
Erstellt am 26.01.2022 um 13:15 Uhr von §§reiter
Ja ja, manche AG sind da sehr vergesslich.
Was da helfen kann ist ein guter Schriftführer/in der/die schnell tippen kann.
Dann wird das Protokoll während des Monatsgesprächs direkt am Laptop geschrieben, der letzte Punkt auf der TO ist "die gemeinsame Prüfung des Protokolls", dann wird das Protokoll gemeinsam mit dem AG durchgegangen, ausgedruckt und unterschrieben und zwar auch vom AG. Das machen wir schon lange so und wenn der AG sich mal an etwas nicht erinnern kann, schicke ich ihm das Protokoll mit seiner eigenen Unterschrift drauf.