Erstellt am 29.06.2012 um 14:55 Uhr von Betriebsrätin
Der Betriebsrat regelt und bewilligt NICHT die Verkürzung/Teilzeit, dass macht nur der AG
Mündliche Verträge sind auch bindend man muss es ggf. nur beweisen können.
Doch der AG muss Reduzierung also Teilzeit nicht befristet genehmigen. Er kann sagen JA aber nur auf Dauer!
Erstellt am 29.06.2012 um 15:26 Uhr von gironimo
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Vielleicht weiß die Kollegin nicht, was der Personalchef gesagt hat. Wenn in einem Telefonat gesagt wurde, der Vertrag läge unterschriftsreif dort, frage doch dort noch einmal nach - und sage der Kollegin wie es ist.
Erstellt am 29.06.2012 um 15:48 Uhr von Paddy
Ist ja ein ähnliches Thema wie meines von gestern .
Dem Arbeitgeber steht frei ob er eine solche Wiedereingliederung mit macht oder nicht. Es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung darüber (BEM)
Wenn der AG diese Eingliederung verweigert, solltest du dich an deinen Hausarzt wenden, der dich weiterhin Arbeitsunfähig schreibt.
Vorweg würde ich jedoch noch mal mit der Firma reden.......vielleicht handelt es sich ja auch um ein Versehen.
Erstellt am 29.06.2012 um 18:56 Uhr von Schilla
Meine Eingliederung habe ich ja schon hinter mir.Es geht jetzt um die Arbeitszeitverkürzung.Die mir mündlich zugesagt wurde bis Dezember nur 6St. zu arbeiten.Ich weiß das der BR kein Mitbestimmungsrecht hat.Ich finde es jedenfalls nicht in Ordnung das man mich jetzt so hängen läßt.Aber Danke für Eure Antworten
Erstellt am 29.06.2012 um 22:15 Uhr von Paddy
Eingliederung hin oder her. Rede doch noch mal mit dem Arbeitgeber.
Wenn er dich auf Vollzeit setzen will (was er auch kann) und du es noch nicht schaffst, musst du dich weiter Arbeitsunfähig schreiben lassen bis du der Vollzeitbesch. wieder gewachsen bist.
Erstellt am 30.06.2012 um 09:30 Uhr von Kölner
@Paddy
Solche Antworten sind nicht hilfreich!
@Schilla
Wenn es noch weniger als 6 Std. sind, die Du arbeiten kannst, kann man über eine Erwerbsminderung nachdenken und dann wird es für den AG schwieriger abzulehnen...
Erstellt am 01.07.2012 um 13:44 Uhr von BRMetall
Wieso hat eine Erwerbsminderung/rente fuer den AG Nachteile? Es stellt sich dann fuer den Betroffenen die Frage, kann der AG ihn dann noch beschaeftigen, denn nicht immer bestehen Ansprueche aus TV / BV.
Hier sollte der Betroffene pruefen ob eine Schwerbehinderung/Gleichstellung moeglich ist, dann haette er gem SGB IX einen einklagbaren Anspruch auch auf voruebergehende Absenkung der Arbeitszeit.
Das Teilzeit und Befristungsgesetz ergibt einen solchen Andpruch nicht.