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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mündliche Zusage zur Arbeitszeitverkürzung

S
Schilla
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ihr BR.Ich bin selbst betroffen.Ich war jetzt 19 Wochen in der Psych.Klinik.Insgesamt war ich jetzt 9 Monate krank.Meine Ärzte befürworten,dass ich nur noch 6Stunden arbeiten dürfte.Dies sagte ich in meinem Betriebsrat und fragte ob man meine Arbeitszeit im 3Schichtsystem auf jeweils 6Stunden reduzieren könnte.Nach anfänglichen Schwierigkeiten genehmigte mir der Betrieb(Chef,Personalchef) erst mal für ein halbes Jahr so zu arbeiten.Also die mündliche Zusage hatte ich also.Aber um jeglichen Schwierigkeiten vorzubeugen wollte ich dieses schriftlich.Am Dienstag rief ich dann in meiner Firma an und fragte ob der Vertrag schon geändert wurde.Die Antwort lautete ja ,ich sollte am Montag vorbei kommen und diesen unterschreiben.Heute rief ich eine Kollegin an und fragte ob ich am Montag Nachtschicht habe.Sie teilte mir dann mit ja aber Du mußt voll arbeiten deine 6Stunden sind nicht genehmigt worden.Wie kann ich mich jetzt verhalten zählt den die Aussage vom Dienstag nichts.Ich weiss das ich nicht mehr voll arbeiten kann ich schaffe das nicht.

1.91407

Community-Antworten (7)

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Betriebsrätin

29.06.2012 um 16:55 Uhr

Der Betriebsrat regelt und bewilligt NICHT die Verkürzung/Teilzeit, dass macht nur der AG

Mündliche Verträge sind auch bindend man muss es ggf. nur beweisen können.

Doch der AG muss Reduzierung also Teilzeit nicht befristet genehmigen. Er kann sagen JA aber nur auf Dauer!

G
gironimo

29.06.2012 um 17:26 Uhr

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Vielleicht weiß die Kollegin nicht, was der Personalchef gesagt hat. Wenn in einem Telefonat gesagt wurde, der Vertrag läge unterschriftsreif dort, frage doch dort noch einmal nach - und sage der Kollegin wie es ist.

P
Paddy

29.06.2012 um 17:48 Uhr

Ist ja ein ähnliches Thema wie meines von gestern .

Dem Arbeitgeber steht frei ob er eine solche Wiedereingliederung mit macht oder nicht. Es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung darüber (BEM) Wenn der AG diese Eingliederung verweigert, solltest du dich an deinen Hausarzt wenden, der dich weiterhin Arbeitsunfähig schreibt.

Vorweg würde ich jedoch noch mal mit der Firma reden.......vielleicht handelt es sich ja auch um ein Versehen.

S
Schilla

29.06.2012 um 20:56 Uhr

Meine Eingliederung habe ich ja schon hinter mir.Es geht jetzt um die Arbeitszeitverkürzung.Die mir mündlich zugesagt wurde bis Dezember nur 6St. zu arbeiten.Ich weiß das der BR kein Mitbestimmungsrecht hat.Ich finde es jedenfalls nicht in Ordnung das man mich jetzt so hängen läßt.Aber Danke für Eure Antworten

P
Paddy

30.06.2012 um 00:15 Uhr

Eingliederung hin oder her. Rede doch noch mal mit dem Arbeitgeber. Wenn er dich auf Vollzeit setzen will (was er auch kann) und du es noch nicht schaffst, musst du dich weiter Arbeitsunfähig schreiben lassen bis du der Vollzeitbesch. wieder gewachsen bist.

K
Kölner

30.06.2012 um 11:30 Uhr

@Paddy Solche Antworten sind nicht hilfreich!

@Schilla Wenn es noch weniger als 6 Std. sind, die Du arbeiten kannst, kann man über eine Erwerbsminderung nachdenken und dann wird es für den AG schwieriger abzulehnen...

B
BRMetall

01.07.2012 um 15:44 Uhr

Wieso hat eine Erwerbsminderung/rente fuer den AG Nachteile? Es stellt sich dann fuer den Betroffenen die Frage, kann der AG ihn dann noch beschaeftigen, denn nicht immer bestehen Ansprueche aus TV / BV.

Hier sollte der Betroffene pruefen ob eine Schwerbehinderung/Gleichstellung moeglich ist, dann haette er gem SGB IX einen einklagbaren Anspruch auch auf voruebergehende Absenkung der Arbeitszeit. Das Teilzeit und Befristungsgesetz ergibt einen solchen Andpruch nicht.

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