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Zwangsweiser Freizeitausgleich in variabler Arbeitszeit?

Q
quiltrr
Jan 2018 bearbeitet

Wir arbeiten in variabler Arbeitszeit – eingeführt vor Jahren mit einer vernünftigen BV. Seit kurzem gehört zu unserem Betrieb auch eine Versuchs- bzw. Testproduktion mit 20 Mitarbeitern.

In allen administrativen Jobs hatten wir bislang nie Probleme mit dem Ausgleich von Überstunden bzw. Mehrarbeit – entweder konnten die Mitarbeiter sich den Gegenwert auszahlen lassen oder eben Freizeitausgleich nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten bzw. dem Team machen. Es kam auch nie vor, dass ein Vorgesetzter per „Ordre de Mufti“ Freizeitausgleich anordnete. Warum auch? … bei kaufmännischen Tätigkeiten gibt es auch in ruhigeren Zeiten immer Aufgaben zu erledigen, die in der ganz normalen Hektik sonst untergehen.

Unsere Mitarbeiter in der Testproduktion nehmen nun auch an der gleitenden bzw. variablen Arbeitszeit teil – mit Stundenaufbau auf einem Monats- und einem Gleitzeitkonto. Und hier stellt sich heraus, dass das System Variable Arbeitszeit wohl in der Produktion nicht funktioniert.

Da für die geplanten Produktionen ein gesamtes Team von mehreren Mitarbeitern benötigt wird, will die GL in bestimmten Wochen mit geringem Produktionsvolumen jeweils einen Tag „Zwangsgleitzeit“ anordnen. Jetzt haben die Mitarbeiter bei uns offiziell Beschwerde eingelegt.

Liebe Mit-BRler – wie das mit angeordneten Überstunden funktioniert, wissen wir ja. Aber bitte sagt uns, ob es so etwas wie „angeordneten Freizeitausgleich“ gibt. Wir finden darüber einfach keine Literatur oder Hinweise im Netz.

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Community-Antworten (5)

B
BRHexe

13.08.2009 um 16:25 Uhr

Steht denn in Eurer BV drin das Freizeitausgleich angeordnet werden kann? Denn die BV gilt ja auch für die 20 Mitarbeiter Auch solltet ihr Euch mal erklären lassen, warum Euer variables Arbeitszeitmodell in der Produktion nicht funktioniert

Q
quiltrr

13.08.2009 um 16:48 Uhr

In unserer BV gibt es keinen Passus über angeordneten Freizeitausgleich. Wir haben Wochen mit voller Auslastung bzw. auch Zeiten, in denen Überstunden anfallen, die ins Monatskonto überführt werden. Alle Zeiten über 30 Std. hinaus werden mit den tariflichen Mehrarbeitszuschlägen bezahlt. Der Mitarbeiter entscheidet sich am Ende des Monats, ob er diese Stunden ausgezahlt oder ins Gleitzeitkonto überführt haben will, um später einzelne Tage Freizeitausgleich zu nehmen. Soweit kein Problem.

Und was machen wir, wenn - wie jetzt - die Produktionsauslastung nicht ausreicht, um die Mitarbeiter an 5 Tagen in der Woche zu beschäftigen, sondern eben nur an 4? Sollen unsere Mitarbeiter etwa jeweils 1 Tag pro Woche die Maschinen auf Hochglanz polieren oder die Böden schrubben? - und das wochenlang hintereinander wegen Urlaubsflaute? Na prima - dann stehen sie gleich wieder im Betriebsratsbüro. Das will nämlich auch keiner von ihnen.

M
Mainpower

13.08.2009 um 17:11 Uhr

Hallo ihr Glücklichen, andere machen Kurzarbeit und Ihr wisst nicht wie ein Freizeitausgleich hinzubekommen ist. Man kann halt nicht alles haben, Maschinen putzen oder zu Hause bleiben. Bevor Euer Chef auf die Idee kommt für die Produktion in der nächsten Zeit Kurzarbeit zu beantragen würde ich aber die Füsse stillhalten. Nämlich das wollen die MA doch sicher auch nicht.

B
BRHexe

13.08.2009 um 17:22 Uhr

Wenn in der BV verankert ist, das die Zeitkonten für Mehr- oder Minderarbeit genutzt werden müssen, so habt ihr jetzt Minderarbeit, Mitbestimmung BR wie bei Mehrarbeit. Der Einwand von Mainpower solltet ihr nicht außer Acht lassen, gerade in der heutigen Zeit ist Kurzarbeit so was von leicht zu beantragen und dann gehts ans Geld der AN. Dann lieber Maschinen putzen. Aber das will ja Euer AG nicht. Er will die Pluszeiten der AN drücken, ist dann auch das kleinere Übel.

Q
quiltrr

13.08.2009 um 17:42 Uhr

@ mainpower: Ja, ich sehe ein, dass unsere Frage in Zeiten der Finanzkrise als Luxusproblem gilt. Aber bei uns brummt der Laden nun einmal - wir haben keine Kurzarbeit, sondern stellen im Gegenteil neue Mitarbeiter ein.

Stimmt, BR-Hexe - Du hast die Motive des AG klar erkannt! Er will, dass die Zeitkonten jetzt ins Minus rutschen, damit die Mitarbeiter in Stoßzeiten bereitwillig Überstunden schieben - weil sie die Gleitzeitguthaben als zusätzlichen Urlaub ansehen.

Das ist eine blöde Zwickmühle - egal wie man's auch regelt, irgendeiner der MA ist immer unzufrieden...

Aber danke für die Antworten!

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