Wir arbeiten in variabler Arbeitszeit – eingeführt vor Jahren mit einer vernünftigen BV. Seit kurzem gehört zu unserem Betrieb auch eine Versuchs- bzw. Testproduktion mit 20 Mitarbeitern.

In allen administrativen Jobs hatten wir bislang nie Probleme mit dem Ausgleich von Überstunden bzw. Mehrarbeit – entweder konnten die Mitarbeiter sich den Gegenwert auszahlen lassen oder eben Freizeitausgleich nach Abstimmung mit dem Vorgesetzten bzw. dem Team machen. Es kam auch nie vor, dass ein Vorgesetzter per „Ordre de Mufti“ Freizeitausgleich anordnete. Warum auch? … bei kaufmännischen Tätigkeiten gibt es auch in ruhigeren Zeiten immer Aufgaben zu erledigen, die in der ganz normalen Hektik sonst untergehen.

Unsere Mitarbeiter in der Testproduktion nehmen nun auch an der gleitenden bzw. variablen Arbeitszeit teil – mit Stundenaufbau auf einem Monats- und einem Gleitzeitkonto.
Und hier stellt sich heraus, dass das System Variable Arbeitszeit wohl in der Produktion nicht funktioniert.

Da für die geplanten Produktionen ein gesamtes Team von mehreren Mitarbeitern benötigt wird, will die GL in bestimmten Wochen mit geringem Produktionsvolumen jeweils einen Tag „Zwangsgleitzeit“ anordnen.
Jetzt haben die Mitarbeiter bei uns offiziell Beschwerde eingelegt.

Liebe Mit-BRler – wie das mit angeordneten Überstunden funktioniert, wissen wir ja. Aber bitte sagt uns, ob es so etwas wie „angeordneten Freizeitausgleich“ gibt. Wir finden darüber einfach keine Literatur oder Hinweise im Netz.