Erstellt am 05.01.2011 um 15:23 Uhr von Ulrik
Hi,
wenn es sich nicht um eine Dienstanweisung handelt, dann muß auch keiner hin. Dann darf sich euch keine Heimleitung beschweren, daß keiner da war.
Geht doch ein Kollege auf die Beerdigung, tut er das in seiner Freizeit und auf eigene Kosten.
Wenn es doch eine Dienstanweisung wird, dann ist die Zeit natürlich Arbeitszeit, und die Fahrtkosten können entweder über den AG abgerechnet werden oder bei der Steuererklärung angerechnet werden.
Erstellt am 05.01.2011 um 16:53 Uhr von caretakerFM
Unverständniss macht sich breit!!!
Wofür sind Heimleitung und Pflegedienstleitung denn da, wenn nicht auch gerade zur Repräsentation der Einrichtung, somit wäre es ihre oberste Pflicht an Beerdigungen teilzunehmen.
Wenn ein MA sich persönlich verpflichtete fühlt an der Beisetzung einer bestimmten Bewohnerin teilzunehmen ist es so wie Ulrik sagt.
Wird die Teilnahme angeordnet ist diese Anweisung mitbestimmungspflichtig § 87 (1) 1 BetrVG.
Somit gilt dann auch Wegezeiten und Anwesendheit als Dienstzeit und die Wegstrecke muss in einer Kilometerpauschale bezahlt werden, da der Ort nicht die Arbeitsstätte ist. (oder aber Dienstwagen).
In der Paliativkompetenz sollte natürlich schon die Teilnahme geregelt und verankert sein, aber dem MA dürfen keine Nachteile entstehen.
Erstellt am 05.01.2011 um 19:41 Uhr von wölfchen
. . . laut Pflegevertrag endet Eure vereinbarte und bezahlte Tätigkeit mit dem Tod des Bewohners. Die Beisetzung gehört auf keinen Fall dazu und kann auch vom HL oder PDL nicht angeordnet werden. Ich würde mal den Spieß rumdrehen und fragen, woher der Anweisende die Sicherheit nimmt, dass Ihr bei einer Beisetzung bzw. auf der An- und Rückfahrt dazu auch versichert seid . . .
Erstellt am 05.01.2011 um 20:54 Uhr von Kölner
@all
Ich kenne KEINE Beerdigung, die am WE stattfindet. Könntet Ihr mir diesbezüglich mal helfen?