Freizeitausgleich
An uns als Betriebsrat wurde folgendes Problem heran getragen. Da wir in einem Seniorenzentrum beschäftigt sind, versterben natürlich im Laufe des Jahres immer wieder Heimbewohner. Die Heimleiterin hat gesagt, dass aus dem jeweiligen Wohnbereich jemand (oder die Pflegerdienstleiterin) an der Beisetzung teilnehmen. Das lässt sich aber in den wenigsten Fällen während der Dienstzeit vereinbaren und diejenigen fahren auch mit ihrem Privat-Pkw. Wie sieht es dabei von rechtlicher Sache aus: 1. Muss es dafür einen Freizeitausgleich geben? (keine Dienstanweisung) Es findet sich dabei kaum noch einer, da es für viele dann auf das einzige freie Wochenende fallen würde. 2. Fahrt mit Privat-Pkw (rechtliche Grundlagen) Vielleicht kann uns jemand helfen, auf welche Gesetzlichkeiten wir zurückgreifen müssten. Danke Ricky
Community-Antworten (4)
05.01.2011 um 16:23 Uhr
Hi,
wenn es sich nicht um eine Dienstanweisung handelt, dann muß auch keiner hin. Dann darf sich euch keine Heimleitung beschweren, daß keiner da war. Geht doch ein Kollege auf die Beerdigung, tut er das in seiner Freizeit und auf eigene Kosten.
Wenn es doch eine Dienstanweisung wird, dann ist die Zeit natürlich Arbeitszeit, und die Fahrtkosten können entweder über den AG abgerechnet werden oder bei der Steuererklärung angerechnet werden.
05.01.2011 um 17:53 Uhr
Unverständniss macht sich breit!!! Wofür sind Heimleitung und Pflegedienstleitung denn da, wenn nicht auch gerade zur Repräsentation der Einrichtung, somit wäre es ihre oberste Pflicht an Beerdigungen teilzunehmen. Wenn ein MA sich persönlich verpflichtete fühlt an der Beisetzung einer bestimmten Bewohnerin teilzunehmen ist es so wie Ulrik sagt. Wird die Teilnahme angeordnet ist diese Anweisung mitbestimmungspflichtig § 87 (1) 1 BetrVG. Somit gilt dann auch Wegezeiten und Anwesendheit als Dienstzeit und die Wegstrecke muss in einer Kilometerpauschale bezahlt werden, da der Ort nicht die Arbeitsstätte ist. (oder aber Dienstwagen). In der Paliativkompetenz sollte natürlich schon die Teilnahme geregelt und verankert sein, aber dem MA dürfen keine Nachteile entstehen.
05.01.2011 um 20:41 Uhr
. . . laut Pflegevertrag endet Eure vereinbarte und bezahlte Tätigkeit mit dem Tod des Bewohners. Die Beisetzung gehört auf keinen Fall dazu und kann auch vom HL oder PDL nicht angeordnet werden. Ich würde mal den Spieß rumdrehen und fragen, woher der Anweisende die Sicherheit nimmt, dass Ihr bei einer Beisetzung bzw. auf der An- und Rückfahrt dazu auch versichert seid . . .
05.01.2011 um 21:54 Uhr
@all Ich kenne KEINE Beerdigung, die am WE stattfindet. Könntet Ihr mir diesbezüglich mal helfen?
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