Ich bin seit 14 Jahren in einem Unternehmen tätig, seit ca. 12 Jahren in Vollzeit.
Ich gehöre zu einer Außenstelle einer Niederlassung mit insgeamt ca. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nach Aussage der GF lässt die wirtschaftliche Situation der Außenstelle es nicht mehr zu 1 Vollzeitkraft und 1 Teilzeitkraft (Kollegin seit 5 Jahren im Unternehmen 30 h/Woche) zu beschäftigen.
Daher soll ich auf 50 % meiner jetzigen Arbeitszeit (20 h/Woche) und meine Kollegin auch auf 20 Wochenstunden - bedeutet jedoch bei ihr nur Einbuße auf ca. 67 % der vorherigen Arbeitszeit, heruntergesetzt werden. In unserer Niederlassung gibt es einen gewählten Betriebsrat, dieser hat bisher keine Kenntnis von den Vorgängen und Gesprächen. Frage: die Kürzung meiner Arbeitszeit um 50 % stellt für mich eine unzumutbare Härte dar, eine Kollegin, welche bei weitem noch nicht solange im unternehmen ist wird um einige Prozent besser gestellt. Wie kann ich mich wehren?