Freizeitausgleich
Bin Ersatzmitglied und wurde an meinem freien Tag zur Sitzung geladen, habe ich Anspruch auf Freizeitausgleich und wenn ja, in welchem Zeitraum muss dieser genehmigt werden ?
Community-Antworten (2)
19.01.2023 um 12:48 Uhr
Ja, du hast Anspruch auf Freizeitausgleich zzgl. Fahrtzeit. Fristen gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann die Zeit aber bestimmen. Es ist nicht mit Urlaub vergleichbar.
19.01.2023 um 12:55 Uhr
Hier:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/freizeitausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit
steht etwas von 1 Monat ... auch wenn ich nicht 100% sagen kann, ob das vergleichbar ist.
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