Ausstattung Home-Office nach BEM
Hallo zusammen, wir haben in der Firma ein gut funktionierendes BEM-System. Wir sind ein kleineres, mittelständiges Unternehmen, dass derzeit auch von der Wirtschaftslage ziemlich gebeutelt ist. Ein Mitarbeiter der langzeitkrank war ist nun zurück und durch das BEM gelaufen. Er hat ein ärztliches Attest, welches nun einen recht speziellen Stuhl, einen höhenverstellbaren Schreibtisch und anderes spezielles Equipment (Fußstütze, Tastatur, Maus) vorschreibt. Ich wurde als BR-Mitglied ausgewählt den Prozess zu begleiten und habe nun mit dem BEM-Beauftragen einen Kostenvoranschlag eingeholt und die Kosten belaufen sich auf rund 3000€ (alleine der Stuhl sind 2.100€).
Der Mitarbeiter hat einen Vertrag der es ihm gestattet "bis zu drei Tagen pro Woche" aus dem Home-Office zu arbeiten. Er fordert die Ausstattung nun also doppelt für beide Arbeitsplätze. Unsere GF ist nicht bereit in der derzeitigen Situation 6000€ zu zahlen und will ihm nur einen Arbeitsplatz ausstatten, stellt dem MA frei welcher das ist und wäre auch bereit ihn voll von zu Hause aus arbeiten zu lassen (oder ihn voll ins Büro zu holen).
Ich bin mir unsicher ob nun der Mitarbeiter wirklich die Ausstattung für beide Arbeitsplätze fordern kann aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Regelung oder ob man sich mit der GF einigen muss. Kann jemand weiterhelfen?
Community-Antworten (5)
04.08.2020 um 19:18 Uhr
Für mich hört es sich so an, als wenn der Kollege auch schwer behindert wäre, oder?? Falls ja, könntet ihr eventuell einen Kostenträger für diese Ausstattungen finden! Zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, das Integrationsamt oder eventuell auch die Agentur für Arbeit!
04.08.2020 um 19:32 Uhr
Nein, der Kollege ist nicht schwerbehindert oder gleichgestellt
05.08.2020 um 10:11 Uhr
Dennoch würde ich nicht unversucht lassen und mich als BR bzw. SBV mal an das Integrationsamt wenden.
05.08.2020 um 10:31 Uhr
Der Ag macht doch recht gute Kompromissvorschläge. Ich glaube es wird für den AN sehr schwer werden durchzusetzen, dass ihm beide Arbeitsplätze ausgestattet werden, zumal er nicht schwerbehindert ist. Der AN sollte dringend mit seinem Arzt prüfen ob er einen Antrag stellen kann. Ebenso würde ich hier die BG, Rentenversicherung und Integrationsamt ins Boot holen.
Der AG hat natürlich auch noch die Möglichkeit den MA zu Betriebsarzt und/oder medizinischen Dienst zu schicken um das Attest (vom Wem? Hausarzt?) überprüfen zu lassen. DAs Equipment ist wirklich vorgeschrieben? oder nur empfohlen worden? (was ein großer Unterschied ist!
06.08.2020 um 10:34 Uhr
Für mich hört sich das so an, dass der MA doch schwerbehindert ist. Er sollte sich mal überlegen einen Schwerbehindertenantrag zu stellen. Dies aber nur nebenbei. Nach meinem Kenntnisstand brauch der AG nur einen Arbeitsplatz entsprechend auszustatten. Zumal der AG ihm auch noch die Wahl lässt, entweder den Homeoffice-Platz oder den Arbeitsplatz im Büro. So einen AG würde ich mir wünschen. Der MA sollte sich überlegen was ihm wichtiger ist. Ich glaube auch nicht, dass irgendjemand, egal ob Rentenkasse oder Integrationsamt bereit ist ihm zwei Arbeitsplätze in dieser Konstellation zu bezahlen.
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