Erstellt am 21.06.2011 um 21:15 Uhr von Kurzarbeiter
Was denn nun, sind 2 ganz verschiedene Dinge! Auch ganz verschiedene Rechtsgrundlagen und Ziele
Erstellt am 21.06.2011 um 21:55 Uhr von keiner
Kuezarbeiter
Dann erklär Verdi das mal :-)))
http://seminare.verdi-forum.de/seminare/verdi-forum/arbeitsschutz-gesundheitsschutz/krankenrueckkehrgespraeche-bem
Erstellt am 21.06.2011 um 22:32 Uhr von Kurzarbeiter
Das was Versi hier anbietet ist doch gut. Sie behandeln beide Themen und die Sache, dass heute auch BR leider die Themen mischen. Also eben nicht sauber trennen.
Neuerdings werden Krankenrückkehrgespräche zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten. Hierzu sind die Arbeitgeber seit 2004 gesetzlich verpflichtet, wenn Beschäftigte viel oder lange krank sind.
Soweit das BEM
Alter Wein in neuen Schläuchen? Krankenrückkehrgespräche als Chance oder Bedrohung?
Ich kenne zwar den Inhakt nicht, doch ich denke:
Hier stellt Verdi eben zu Recht das oben von mir beschriebene fest.
Also aufklären, dass der AG eben nicht dieses hier vermischt und die BR dieses mitmachen. Denn leider haben BR es ja erlaubt, dass das maksehr gut angedachte Thema Krankenrückkehrgespräche missbraucht wurde. Die BR eben hier ihre Rechte und Pflichten aus dem BetrVG nicht sauber wahrgenommen haben.
Das es leider heute auch noch so ist erkennt man ja hier an den Fragen und Antworten!