Ein Mitarbeiter möchte im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Home-Office Tage einlegen. Mein Vorgesetzter verlangte nun das der Betriebsrat darüber informiert werden soll und das z. B. der Datenschutzbeauftragter, Arbeitssicherheitsfachkraft, etc. bei dem Mitarbeiter zu Hause aufschlagen.

Da BEM-Maßnahmen eigentlich von der Schweigepflicht betroffen sind, bin ich mir nicht sicher, ob das oben genannte Funktionspersonal über den gewünschten Home-Office-Tag des Mitarbeiters in Kenntnis gesetzt werden sollte.

Über Antworten würde ich mich freuen.