Betriebliches Eingliederungsmanagement - Home Office
Ein Mitarbeiter möchte im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Home-Office Tage einlegen. Mein Vorgesetzter verlangte nun das der Betriebsrat darüber informiert werden soll und das z. B. der Datenschutzbeauftragter, Arbeitssicherheitsfachkraft, etc. bei dem Mitarbeiter zu Hause aufschlagen.
Da BEM-Maßnahmen eigentlich von der Schweigepflicht betroffen sind, bin ich mir nicht sicher, ob das oben genannte Funktionspersonal über den gewünschten Home-Office-Tag des Mitarbeiters in Kenntnis gesetzt werden sollte.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Community-Antworten (4)
09.04.2018 um 15:11 Uhr
Ich sehe das Problem nicht! Diesen Funktionen gegenüber muss doch nicht erläutert werden, warum der AN ein Home Office eingerichtet bekommt?
09.04.2018 um 15:16 Uhr
Der AG muss den Arbeitsschutz sicherstellen. Von daher ist es so, dass der AG kontrollieren kann und eigentlich sogar muss, dass Arbeitssicherheitsstandards eingehalten werden.
09.04.2018 um 15:31 Uhr
Und bei Home - Office - Arbeit bedarf es einer Einigung mit dem BR.
09.04.2018 um 15:50 Uhr
OK... Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten. Ich war mit nicht sicher, ob im Rahmen einer BEM (wegen der Geheimhaltungspflicht) sich an der üblichen Vorgehensweise etwas ändert.
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