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betriebliches Eingliederungsmanagement

E
espanol
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen brauche euren rat,AUF WAS SOLLTE MAN ACHTEN!!!!!!!!!!!!! der AG möchte eine betriebsvereinbarung über das betriebliche eingliederungsmanagment ( BEM ) einführen. diese betriebsvereinbarung regelt die umsetzung der gesetzlichen auflage des §84 abs.2 SGB IX in möglichst effektiver und sinnnvoller weise. Das BEM verfolgt mittels- und langfristige zielsetzungen; --ALLEN mitarbeitern bei denen innerhalb der letzten 12 monate eine arbeitsunfähigkeit von mindenstens 6 wochen bzw. 30 arbeitstagen vorliegt, wird eine betriebliches Eingliederungsmanagment angeboten:

1.14004

Community-Antworten (4)

A
azrael

14.04.2013 um 11:46 Uhr

besucht eine schulung zum BEM, mindestens zwei BR-mitglieder sollten daran teilnehmen.

ohne eine solche schulung ist es fast unmöglich alle details und fallstricke zu einer BV BEM zu erkennen. der AG ist mit sicherheit auch geschult, bzw. hat einen geschulten vertreter. da euer AG rechtlich verpflichtet ist, BEM anzubieten, kann er euch eine schulung dazu auch nicht verweigern.

mfg

A
AlterMann

14.04.2013 um 12:07 Uhr

Ergänzung zu azrael: Die Integrationsämter bieten solche Schulungen oft kostenlos an.

Auf was Ihr achten sollt? Das kann man hier unmöglich pauschal beantworten, dafür ist das Thema viel zu komplex. Jedenfalls sollte Ihr bei diesem Thema möglichst gut dabei sein, damit der AG wirklich Lösungen anbietet und das BEM nicht nur als Vorverfahren zur Kündigung ansieht.

K
Kölner

14.04.2013 um 12:10 Uhr

@espanol Der ganze BR sollte geschult sein. Und die Schulungen der Integrationsämter sind zwar gut, behandeln aber bei weitem nicht alle betriebsverfassungsrechtlichen Aspekte.

M
Master

14.04.2013 um 12:26 Uhr

Man findet im Web eine ganze Menge an Muster BEM BVn diese kann man lesen um zu erkennen wo ggf Pkt sind welche auch für den eigenen Betrieb von Interesse sein könnten.

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