hallo zusammen brauche euren rat,AUF WAS SOLLTE MAN ACHTEN!!!!!!!!!!!!!
der AG möchte eine betriebsvereinbarung über das betriebliche eingliederungsmanagment
( BEM ) einführen.
diese betriebsvereinbarung regelt die umsetzung der gesetzlichen auflage des §84 abs.2
SGB IX in möglichst effektiver und sinnnvoller weise.
Das BEM verfolgt mittels- und langfristige zielsetzungen;
--ALLEN mitarbeitern bei denen innerhalb der letzten 12 monate eine arbeitsunfähigkeit von mindenstens 6 wochen bzw. 30 arbeitstagen vorliegt, wird eine betriebliches Eingliederungsmanagment angeboten: