BEM Gespräch
Hallo Kollegen,
ich bin erst seit Mai diesen Jahres Betriebsratmitglied, möchte aber keine Fehler machen. Daher meine Frage an Euch: Zu einem BEM-Gespräch wird geladen, wenn man 30 Tage am Stück oder wiederholt Krank ist. Was bedeutet wiederholt? Gilt es auch, wenn ein Kollege öfters krank ist? Also mal 2 Tage, 1 Tag, 4 Tage u.s.w.? Die Kollegen sind schon sehr aufgebracht diesbezüglich und unser neues Gremium möchte lediglich kein Fehler machen.
Dank Euch vorab
Community-Antworten (10)
11.10.2018 um 19:22 Uhr
Ja alle Zeiten werden zusammen gezählt also auch wenn es vereinzelte Tage sind.
11.10.2018 um 19:56 Uhr
Die 30 Tage beziehen sich bei euch auf Arbeitstage nehme ich mal an, was bei einer 5Tagewoche auch nachvollziehbar wäre.
11.10.2018 um 22:28 Uhr
Google einmal nach der Broschüre“ Schritt für Schritt zurück in den Job“
12.10.2018 um 09:28 Uhr
habt ihr eine Betriebsvereinbarung zu BEM? Da drin muss das alles geklärt sein, wenn nicht, dann ist es auch kein BEM, sondern sowas wie ein Kranken-/Krankenrückkehrgespräch und wenn es eine BV dazu gibt dann lasst euch gründlich schulen und nehme alle Hilfe in Anspruch die ihr euch denken könnt
12.10.2018 um 10:29 Uhr
BEM findet erst nach 6 Wochen statt und in den letzten 12 Monaten. Wir machen immer am ende des Monats eine Kontrolle und Prüfen immer die letzten 12 Monate. Egal ob du 1 Woche, dann mal 3 Wochen, dann nur 3 Tage Krank warst, bei 6 Wochen in den letzten 12 Monaten erfolgt normal die Einladung. Außerdem hat jeder MA das Recht auch vorher sich an das BEM Team zu wenden. Und ohne Schulung solltes du kein BEM Führen, nur als BR dabei sein falls es gewünscht wird
12.10.2018 um 12:07 Uhr
Zitat (René E): "Die Kollegen sind schon sehr aufgebracht diesbezüglich"
Warum? Habt Ihr die Kollegen nicht richtig über Sinn, Zweck und Ablauf von BE; Gesprächen unterrichtet oder werden diese vei Euch falsch geführt?
12.10.2018 um 13:06 Uhr
@ rtjum: BEM-Gespräche kann ein AG durchaus auch ohne Betriebsrat und ohne BV dazu durchführen. Das beeinträchtigt nicht die rechtliche Wirkung eines BEM, wohl aber vielleicht dessen Qualität.
Wenn der BR sich beteiligt, dann sollte es natürlich dazu auch vernünftige Absprachen geben, und der BR sollte den Kollegen auch genau erklären, was das ist, wann es gemacht wird, wie es abläuft, welche Rechte der Betroffene hat und welche Folgen sich daraus ergeben können. Ohne solche Informationen sind Kollegen natürlich schnell aufgebracht, weil solche Gespräche ja auch (zu Recht) Angst machen können. Und wenn dann noch Halbwahrheiten kursieren...
12.10.2018 um 13:34 Uhr
Kanzlei Hensche sagt dazu: Wie ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen?
Wie das BEM durchgeführt werden sollte, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Jedenfalls ist der betroffene Arbeitnehmer zu beteiligen sowie im Regelfall auch der Betriebsrat bzw. Personalrat. Außerdem soll der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, falls es einen solche gibt. Bei schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
Außerdem ist der Arbeitnehmer zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements und auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen (§ 167 Abs.2 Satz 3 SGB IX). https://www.hensche.de/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html
12.10.2018 um 16:50 Uhr
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung
@Altermann Das Gesetz sagt etwas anderes, die zuständige Interessenvertretung ist wohl der BR/PR/MV oder was auch immer, ohne ist also kein korrektes BEM möglich!
12.10.2018 um 21:15 Uhr
Hallo Kollegen,
vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.
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