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BEM Gespräch

RE
René E.
Okt 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich bin erst seit Mai diesen Jahres Betriebsratmitglied, möchte aber keine Fehler machen. Daher meine Frage an Euch: Zu einem BEM-Gespräch wird geladen, wenn man 30 Tage am Stück oder wiederholt Krank ist. Was bedeutet wiederholt? Gilt es auch, wenn ein Kollege öfters krank ist? Also mal 2 Tage, 1 Tag, 4 Tage u.s.w.? Die Kollegen sind schon sehr aufgebracht diesbezüglich und unser neues Gremium möchte lediglich kein Fehler machen.

Dank Euch vorab

1.998010

Community-Antworten (10)

M
Moreno

11.10.2018 um 19:22 Uhr

Ja alle Zeiten werden zusammen gezählt also auch wenn es vereinzelte Tage sind.

J
Jannipa

11.10.2018 um 19:56 Uhr

Die 30 Tage beziehen sich bei euch auf Arbeitstage nehme ich mal an, was bei einer 5Tagewoche auch nachvollziehbar wäre.

SF
SBV Frank

11.10.2018 um 22:28 Uhr

Google einmal nach der Broschüre“ Schritt für Schritt zurück in den Job“

R
rtjum

12.10.2018 um 09:28 Uhr

habt ihr eine Betriebsvereinbarung zu BEM? Da drin muss das alles geklärt sein, wenn nicht, dann ist es auch kein BEM, sondern sowas wie ein Kranken-/Krankenrückkehrgespräch und wenn es eine BV dazu gibt dann lasst euch gründlich schulen und nehme alle Hilfe in Anspruch die ihr euch denken könnt

T
Tulpe

12.10.2018 um 10:29 Uhr

BEM findet erst nach 6 Wochen statt und in den letzten 12 Monaten. Wir machen immer am ende des Monats eine Kontrolle und Prüfen immer die letzten 12 Monate. Egal ob du 1 Woche, dann mal 3 Wochen, dann nur 3 Tage Krank warst, bei 6 Wochen in den letzten 12 Monaten erfolgt normal die Einladung. Außerdem hat jeder MA das Recht auch vorher sich an das BEM Team zu wenden. Und ohne Schulung solltes du kein BEM Führen, nur als BR dabei sein falls es gewünscht wird

P
Pjöööng

12.10.2018 um 12:07 Uhr

Zitat (René E): "Die Kollegen sind schon sehr aufgebracht diesbezüglich"

Warum? Habt Ihr die Kollegen nicht richtig über Sinn, Zweck und Ablauf von BE; Gesprächen unterrichtet oder werden diese vei Euch falsch geführt?

A
AlterMann

12.10.2018 um 13:06 Uhr

@ rtjum: BEM-Gespräche kann ein AG durchaus auch ohne Betriebsrat und ohne BV dazu durchführen. Das beeinträchtigt nicht die rechtliche Wirkung eines BEM, wohl aber vielleicht dessen Qualität.

Wenn der BR sich beteiligt, dann sollte es natürlich dazu auch vernünftige Absprachen geben, und der BR sollte den Kollegen auch genau erklären, was das ist, wann es gemacht wird, wie es abläuft, welche Rechte der Betroffene hat und welche Folgen sich daraus ergeben können. Ohne solche Informationen sind Kollegen natürlich schnell aufgebracht, weil solche Gespräche ja auch (zu Recht) Angst machen können. Und wenn dann noch Halbwahrheiten kursieren...

A
alraune

12.10.2018 um 13:34 Uhr

Kanzlei Hensche sagt dazu: Wie ist ein be­trieb­li­ches Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment (BEM) durch­zuführen?

Wie das BEM durch­geführt wer­den soll­te, ist ge­setz­lich nicht fest­ge­legt.

Je­den­falls ist der be­trof­fe­ne Ar­beit­neh­mer zu be­tei­li­gen so­wie im Re­gel­fall auch der Be­triebs­rat bzw. Per­so­nal­rat. Außer­dem soll der Werks- oder Be­triebs­arzt hin­zu­ge­zo­gen wer­den, falls es ei­nen sol­che gibt. Bei schwer­be­hin­der­ten Men­schen ist die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung zu be­tei­li­gen.

Außer­dem ist der Ar­beit­neh­mer zu­vor auf die Zie­le des be­trieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments und auf Art und Um­fang der hierfür er­ho­be­nen und ver­wen­de­ten Da­ten hin­zu­wei­sen (§ 167 Abs.2 Satz 3 SGB IX). https://www.hensche.de/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html

R
rtjum

12.10.2018 um 16:50 Uhr

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung

@Altermann Das Gesetz sagt etwas anderes, die zuständige Interessenvertretung ist wohl der BR/PR/MV oder was auch immer, ohne ist also kein korrektes BEM möglich!

TB
Thomas B.

12.10.2018 um 21:15 Uhr

Hallo Kollegen,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

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