Kündigung wegen häufigen zu spät kommen
Guten Morgen, wir haben eine Kündigung auf dem Tisch. Der Kollege "glänzt" dadurch, ständig zu spät zu kommen und sich bei Krankheit erst viele Stunden später zu melden. 3 Abmahnungen hat er jetzt schon kassiert, das wir keiner Kündigung unseren Segen geben ist klar. Hätten wir denn eine Chance den Mitarbeiter zu retten, was sagt ihr?
Community-Antworten (23)
08.08.2009 um 10:23 Uhr
Laurab, ob die Kündigung vor einem Gericht Bestand hat, kann niemand wirklich vorhersehen. Als BR würde ich mich bei mancher Kündigung nicht verhalten, aber ich würde einer Kündigung fast nie zustimmen. Vielleicht wäre es in einem Schichtbetrieb möglich, den Kollegen nur Spätdienst machen zu lassen?
08.08.2009 um 10:45 Uhr
Da würden sie uns wahrscheinlich mit dem Argument kommen, dass der Kollegen schon mehrere Gespräche hatte und diesbezüglich keine Ernsthaftigkeit oder Besserung seines Verhaltens zu erkennen ist. Da nutzt dann auch keine Schicht was und wäre außerdem ein völlig anderes Berufsfeld, als sein jetziges.
08.08.2009 um 11:54 Uhr
@ Laurab Wenn du sagst "glänzt" , gehe ich mal davon aus , das ihr noch nicht selbst mit dem Kollegen gesprochen habt.
08.08.2009 um 12:04 Uhr
@Laurab, BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 (LAG Berlin, Urteil vom 14.03.1985 - 4 Sa 3/85)
08.08.2009 um 12:40 Uhr
@Laurab Sind in den Abmahnungen exakt die Verfehlungen aufgeführt? Also mit den einzelnen Tagen der Verspätung?
08.08.2009 um 12:43 Uhr
Doch das haben wir und er sieht den Ernst der Lage offenbar nicht so bzw. scheint er nicht richtig zu kapieren, dass man im Berufsleben pünktlich kommen muss. Er regt sich schon darüber auf, dass er Abmahnungen bekommen hat. Wenn man sich um 7:30 melden muss (laut Vertrag) und dann erst irgendwann um 12 Uhr anruft, ist da natürlich nicht mehr viel Spielraum für uns, die Hand über ihn zu halten. Es gab dafür keinen triftigen Grund, also keine Ohnmacht, Verhaftung oder was sonst noch dazu führen könnte, dass man verhindert ist sich zu melden und das ist nicht nur diese eine Situation, die dazu geführt hat
08.08.2009 um 13:00 Uhr
@Laurab, mache Kollegen sind halt unbelehrbar. Wer in der heutigen Arbeitsmaktsituation, die Warnhinweise des AG (3 Abmahnungen) so missachtete, hat den Knall noch nicht gehört. Sorry, dem ist nicht zu helfen. Frist verstreichen lassen und Basta!
08.08.2009 um 13:39 Uhr
@all Wie häufig, habe ich auch hier mal wieder meine eigene Meinung...
Besonders was das "verspätete Melden bei Krankheit" angeht. Aber auch das "pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz" bedarf meiner Meinung einer näheren Überprüfung!
Und die Thematik von wegen "Hand über den Kollegen halten" dazu muß ich jetzt wohl wirklich echt ncihts sagen, oder?
08.08.2009 um 13:41 Uhr
@Seemann *mache Kollegen sind halt unbelehrbar. *
Das von dir zu lesen irritiert mich ein wenig :-(
08.08.2009 um 13:54 Uhr
@DJ, gefällt Dir nonkonformistisch besser?
08.08.2009 um 14:18 Uhr
@Kollegen, Ich mische mich auch mal ein. Wenn der Kollge tatsächlich so unbelherbar ist und selbst ein Gespräch mit dme BR kein Umdenken herbeiführt. Dann wüsste Ich als BR was Ich zu tun hätte in so einem Fall ..... Vorausgesetz der Kollgege verhält sich tatsächlich grundlos so.
Mfg, Lohengrin
08.08.2009 um 14:34 Uhr
@Sohn des Gralskönigs, hättest Du die Güte mich an Deinen Überlegungen teilhaben zu lassen....? .-)
08.08.2009 um 14:52 Uhr
@pirat, sehr gerne gewähre Ich Einblick in meine Überlegungen. Also, wenn der Kollege tatsächlich häufiger zu Spät kommt, etc. Und selbst ein Gespräch mit dem BR nichts gebracht hat, würde Ich im Fall einer Kündigung die Frist verstreichen lassen. Evtl. vorher noch einmal ein Gespräch suchen, aber ansonsten "wem nicht zu Raten ist, dem ist auch nicht zu helfen".
Mfg, S.o.P.
08.08.2009 um 15:01 Uhr
@S.o.P., einwandfrei, gehe mit Dir konform!
08.08.2009 um 15:04 Uhr
@all Ich stelle mir das mal vor:
Kollege Meier wird wegen zuspät kommen 3 mal abgemahnt (die Eigenart des Betriebes erwähne ich mal lieber nciht). Der BR redet auch noch auf ihn ein - mehrmals! Was denkt wohl der Kollege: "Oh alle sind die gegen mcih, ich kann ncihts dafür dass mein Auto kaputt war, der Zug verspätung hatte usw. Alle sind gegen mich!!!
Auch das Zeiterfassungssystem und auch eine spezielle Eigenart des AG gerne mal im 15 Minutentakt abzurechnen (1 Min zu spät = 15 Min weniger Arbeitzeit = Geld) sollte betrachtet werden (ich halte sowas für Arbeitszeitdiebstahl, aber egal).
Weiterhin ist hier nciht bekannt, ob der Kollege (wie auch immer) die Arbeitszeit die er zu spät kam, nachgearbeitet hat.
Hier also so pauschalisierte Tipps zu geben halte ich als mehr für bedenklich!
Auch in unserem Betrieb haben wir einen der wegen zu spät kommen ne Abmahnung bekommen hat. Da mal eine minute da mal 2 da mal 34. Klasse, oder?
Solange der AN mit der Abmahnung nciht zum BR kommt, finde ich, hat der BR damit ncihts, aber auch gar ncihts zu tun! Viele AG nutzen den BR für seine Zwecke, was irgendwie legitim ist, schade nur, wenn sich Gremien vor den Karren spannen lassen!
Alles Dummfug in diesem Fred - JEDER AN wird versucht zu schützen, oder milder abzustrafen! Auch wenn er es vielleicht nciht einmal bemerkt!!!
Das, das ist meine Meinung und das Lohengrin das nicht so sieht, sondern der Meinung des Seemanns ist, irritiert mich jetzt auch :-(
08.08.2009 um 16:14 Uhr
DJ ich glaube, Du bist einfach zu gut für diese Welt! ;-))
08.08.2009 um 16:28 Uhr
nicoline Nein, es sollte meine ich jeder BR so denken - oder zumindest so ähnlich - dann ginge es uns allen besser!
Noch einmal für alle!!!
Ein BR ist kein Richter, Staatsanwalt oder Anwalt. Ein BR sollte das Möglichste für den MA machen, egal wie aussichtslos es ist. Aufgeben gilt nciht!!!
08.08.2009 um 16:36 Uhr
DonJohnson, es gibt unbelehrbare, denen ist nicht mehr zu helfen. Und wer weder seinen AG noch den netten BR ernst nimmt, hat es nicht besser verdient. Jeder ist seines eigen Glückes Schmied. Und der BR vertritt nicht nur den einen Unbelehrbaren, sondern auch die, welche eventuell die Arbeit des uneinsichtigen Kollegen mit übernehmen müssen.
08.08.2009 um 16:59 Uhr
@DJ, verlassen wir dochmal die Stufe der Polemik, oder der Strohmannargumente.... Fakt ist 1., " wir haben eine Kündigung auf dem Tisch". 2., "das wir keiner Kündigung unseren Segen geben ist klar". 3., "Hätten wir denn eine Chance den Mitarbeiter zu retten"
Die Regularien des BR Widerspruchs sind Dir hinlängst bekann. so watt?
08.08.2009 um 18:21 Uhr
richtig, pirat, bleiben wir pragmatisch....................
wie in der eingangsfrage formuliert, "haben wir eine chance, den mitarbeiter zu retten ?"
ob die kündigung wirksam ist, entscheidet letzendlich ein arbeitsrichter unter würdigung des einzelfalls, nicht der betriebsrat, indem er widerspricht oder eben nicht.....
der betriebsrat könnte höchstens eine weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen urteil sichern, indem er einen begründeten widerspruch formuliert, und ob das möglich ist, hängt ebenfalls von den eigenarten im betrieb ab, die aber nur der BR vor Ort kennt und niemand hier im forum......
wobei der 102er auch aufschluß darüber gibt, das es wenig sinn macht, irgendetwas zusammenzustöpseln, sondern der widerspruch sollte schon eine evtl. einstweilige verfügung "überstehen".................
bei uns wurde z.b. eine kündigung vom gericht abgewiesen, da unserem AG trotz mehrmaligen zuspätkommens des mitarbeiters (mit entsprechenden abmahnungen) kein schaden entstanden war... das hing aber mit den eigenarten unseres betriebs zusammen also einzelfallentscheidung...................
08.08.2009 um 19:19 Uhr
@ DJ, war unterwegs und habe daher erst jetzt die Diskussion wieder Weiterverfolgt. Mit ist schon bewusst das der BR kein Richter o.ae. ist. Und Ich bin sicher der letzte der sagt sägt den MA ab. Aber in diesem Fall, zumindest nach der Schilderung, hätte Ich kein Problem als BR nichts zu tun. Denn letzlich Entscheidet ja der Arbeitsrichter ob die Abmahnungen nun Rechtskräftig waren oder nicht. Und Ich unterstelle mal wenn in dem Betrieb der AG mit Abmahnungen um sich werfen würde, hätte "Laurab" die Frage sicherlich anders formuliert bzw. gar nicht stellen müssen.
Mfg, S.o.P.
08.08.2009 um 21:36 Uhr
DJ, ich finde auch, dass der BR grundsätzlich immer AN-Vertreter ist. Aber manchmal ist es bei verhaltensbedingten Kündigungen sogar besser wenn sich der BR nicht verhält. Die Gründe sind die Gleichen, aus denen man meist keine Gegendarstellung zu einer Abmahnung schreiben sollte.
08.08.2009 um 21:51 Uhr
@lotte,
heißt im Prinzip also den AG nicht darauf aufmerksam machen wie es Richtig bzw Rechtssicher zu machen ist?
Mfg, Lohengrin
Verwandte Themen
AN bekommt 3 Abmahnung wegen zu Spät kommen´s - Argumente finden.
ÄlterHallo Kollegen, kurze Schilderung: Ein AN (Verfahrenstechniker) kommt immer wieder zu spät, wir sprechen hier von 2 bis 5 Minuten. Der AN bekommt ein Festgehalt, daher keine Berechnung nach Zeit. D
Kündigung wegen Krankheit - Betrachtungszeitraum?
ÄlterHallo zusammen, der AG kann bei Berücksichtigung diverser Betrachtungen im Falle von häufigen Kurz- bzw. Langzeiterkrankungen einem AN kündigen. Um die zu berücksichtigenden Betrachtungen geht es mir
Abmahnung wegen häufigen Fehlzeiten durch Krankmeldung?
ÄlterHallo, ich bin wiedergewähltes Betriebsratsmitglied und habe heute eine Abmahnung erhalten wegen häufigen Fehlzeiten durch Krankmeldung. Meine Frage dazu: Soweit ich weiß, ist Krankheit kein Grund fü
Einführung von "Vertrauensarbeitszeit" mitbestimmungspflichtig?
ÄlterLiebe Kollegen, unsere GF hat einfach mal für fünf Mitarbeiter "Vertrauensarbeitszeit" ins Leben gerufen (damit zeigt man den Mitarbeitern, dass sie der GF "wichtig" sind). Ein Schelm, wer da denkt,
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr