Erstellt am 08.08.2009 um 08:23 Uhr von Lotte
Laurab,
ob die Kündigung vor einem Gericht Bestand hat, kann niemand wirklich vorhersehen.
Als BR würde ich mich bei mancher Kündigung nicht verhalten, aber ich würde einer Kündigung fast nie zustimmen.
Vielleicht wäre es in einem Schichtbetrieb möglich, den Kollegen nur Spätdienst machen zu lassen?
Erstellt am 08.08.2009 um 08:45 Uhr von Laurab
Da würden sie uns wahrscheinlich mit dem Argument kommen, dass der Kollegen schon mehrere Gespräche hatte und diesbezüglich keine Ernsthaftigkeit oder Besserung seines Verhaltens zu erkennen ist. Da nutzt dann auch keine Schicht was und wäre außerdem ein völlig anderes Berufsfeld, als sein jetziges.
Erstellt am 08.08.2009 um 09:54 Uhr von Pudel
@ Laurab
Wenn du sagst "glänzt" , gehe ich mal davon aus , das ihr noch nicht selbst mit dem Kollegen gesprochen habt.
Erstellt am 08.08.2009 um 10:04 Uhr von ridgeback
@Laurab,
BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85 (LAG Berlin, Urteil vom 14.03.1985 - 4 Sa 3/85)
Erstellt am 08.08.2009 um 10:40 Uhr von Immie
@Laurab
Sind in den Abmahnungen exakt die Verfehlungen aufgeführt? Also mit den einzelnen Tagen der Verspätung?
Erstellt am 08.08.2009 um 10:43 Uhr von Laurab
Doch das haben wir und er sieht den Ernst der Lage offenbar nicht so bzw. scheint er nicht richtig zu kapieren, dass man im Berufsleben pünktlich kommen muss. Er regt sich schon darüber auf, dass er Abmahnungen bekommen hat.
Wenn man sich um 7:30 melden muss (laut Vertrag) und dann erst irgendwann um 12 Uhr anruft, ist da natürlich nicht mehr viel Spielraum für uns, die Hand über ihn zu halten.
Es gab dafür keinen triftigen Grund, also keine Ohnmacht, Verhaftung oder was sonst noch dazu führen könnte, dass man verhindert ist sich zu melden und das ist nicht nur diese eine Situation, die dazu geführt hat
Erstellt am 08.08.2009 um 11:00 Uhr von pirat
@Laurab,
mache Kollegen sind halt unbelehrbar.
Wer in der heutigen Arbeitsmaktsituation, die Warnhinweise des AG (3 Abmahnungen) so missachtete, hat den Knall noch nicht gehört.
Sorry, dem ist nicht zu helfen.
Frist verstreichen lassen und Basta!
Erstellt am 08.08.2009 um 11:39 Uhr von DonJohnson
@all
Wie häufig, habe ich auch hier mal wieder meine eigene Meinung...
Besonders was das "verspätete Melden bei Krankheit" angeht. Aber auch das "pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz" bedarf meiner Meinung einer näheren Überprüfung!
Und die Thematik von wegen "Hand über den Kollegen halten" dazu muß ich jetzt wohl wirklich echt ncihts sagen, oder?
Erstellt am 08.08.2009 um 11:41 Uhr von DonJohnson
@Seemann
*mache Kollegen sind halt unbelehrbar. *
Das von dir zu lesen irritiert mich ein wenig :-(
Erstellt am 08.08.2009 um 11:54 Uhr von pirat
@DJ,
gefällt Dir nonkonformistisch besser?
Erstellt am 08.08.2009 um 12:18 Uhr von Lohengrin
@Kollegen,
Ich mische mich auch mal ein. Wenn der Kollge tatsächlich so unbelherbar ist und selbst ein Gespräch mit dme BR kein Umdenken herbeiführt. Dann wüsste Ich als BR was Ich zu tun hätte in so einem Fall .....
Vorausgesetz der Kollgege verhält sich tatsächlich grundlos so.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 08.08.2009 um 12:34 Uhr von pirat
@Sohn des Gralskönigs,
hättest Du die Güte mich an Deinen Überlegungen teilhaben zu lassen....? .-)
Erstellt am 08.08.2009 um 12:52 Uhr von Lohengrin
@pirat,
sehr gerne gewähre Ich Einblick in meine Überlegungen.
Also, wenn der Kollege tatsächlich häufiger zu Spät kommt, etc. Und selbst ein Gespräch mit dem BR nichts gebracht hat, würde Ich im Fall einer Kündigung die Frist verstreichen lassen. Evtl. vorher noch einmal ein Gespräch suchen, aber ansonsten "wem nicht zu Raten ist, dem ist auch nicht zu helfen".
Mfg,
S.o.P.
Erstellt am 08.08.2009 um 13:01 Uhr von pirat
@S.o.P.,
einwandfrei, gehe mit Dir konform!
Erstellt am 08.08.2009 um 13:04 Uhr von DonJohnson
@all
Ich stelle mir das mal vor:
Kollege Meier wird wegen zuspät kommen 3 mal abgemahnt (die Eigenart des Betriebes erwähne ich mal lieber nciht). Der BR redet auch noch auf ihn ein - mehrmals! Was denkt wohl der Kollege: "Oh alle sind die gegen mcih, ich kann ncihts dafür dass mein Auto kaputt war, der Zug verspätung hatte usw. Alle sind gegen mich!!!
Auch das Zeiterfassungssystem und auch eine spezielle Eigenart des AG gerne mal im 15 Minutentakt abzurechnen (1 Min zu spät = 15 Min weniger Arbeitzeit = Geld) sollte betrachtet werden (ich halte sowas für Arbeitszeitdiebstahl, aber egal).
Weiterhin ist hier nciht bekannt, ob der Kollege (wie auch immer) die Arbeitszeit die er zu spät kam, nachgearbeitet hat.
Hier also so pauschalisierte Tipps zu geben halte ich als mehr für bedenklich!
Auch in unserem Betrieb haben wir einen der wegen zu spät kommen ne Abmahnung bekommen hat. Da mal eine minute da mal 2 da mal 34. Klasse, oder?
Solange der AN mit der Abmahnung nciht zum BR kommt, finde ich, hat der BR damit ncihts, aber auch gar ncihts zu tun! Viele AG nutzen den BR für seine Zwecke, was irgendwie legitim ist, schade nur, wenn sich Gremien vor den Karren spannen lassen!
Alles Dummfug in diesem Fred - JEDER AN wird versucht zu schützen, oder milder abzustrafen! Auch wenn er es vielleicht nciht einmal bemerkt!!!
Das, das ist meine Meinung und das Lohengrin das nicht so sieht, sondern der Meinung des Seemanns ist, irritiert mich jetzt auch :-(
Erstellt am 08.08.2009 um 14:14 Uhr von nicoline
DJ
ich glaube, Du bist einfach zu gut für diese Welt! ;-))
Erstellt am 08.08.2009 um 14:28 Uhr von DonJohnson
nicoline
Nein, es sollte meine ich jeder BR so denken - oder zumindest so ähnlich - dann ginge es uns allen besser!
Noch einmal für alle!!!
Ein BR ist kein Richter, Staatsanwalt oder Anwalt. Ein BR sollte das Möglichste für den MA machen, egal wie aussichtslos es ist. Aufgeben gilt nciht!!!
Erstellt am 08.08.2009 um 14:36 Uhr von SuzieQ
DonJohnson, es gibt unbelehrbare, denen ist nicht mehr zu helfen.
Und wer weder seinen AG noch den netten BR ernst nimmt, hat es nicht besser verdient.
Jeder ist seines eigen Glückes Schmied. Und der BR vertritt nicht nur den einen Unbelehrbaren, sondern auch die, welche eventuell die Arbeit des uneinsichtigen Kollegen mit übernehmen müssen.
Erstellt am 08.08.2009 um 14:59 Uhr von pirat
@DJ,
verlassen wir dochmal die Stufe der Polemik, oder der Strohmannargumente....
Fakt ist
1., " wir haben eine Kündigung auf dem Tisch".
2., "das wir keiner Kündigung unseren Segen geben ist klar".
3., "Hätten wir denn eine Chance den Mitarbeiter zu retten"
Die Regularien des BR Widerspruchs sind Dir hinlängst bekann.
so watt?
Erstellt am 08.08.2009 um 16:21 Uhr von kriegsrat
richtig, pirat, bleiben wir pragmatisch....................
wie in der eingangsfrage formuliert, "haben wir eine chance, den mitarbeiter zu retten ?"
ob die kündigung wirksam ist, entscheidet letzendlich ein arbeitsrichter unter würdigung des einzelfalls, nicht der betriebsrat, indem er widerspricht oder eben nicht.....
der betriebsrat könnte höchstens eine weiterbeschäftigung bis zu einem rechtskräftigen urteil sichern, indem er einen begründeten widerspruch formuliert, und ob das möglich ist, hängt ebenfalls von den eigenarten im betrieb ab, die aber nur der BR vor Ort kennt und niemand hier im forum......
wobei der 102er auch aufschluß darüber gibt, das es wenig sinn macht, irgendetwas zusammenzustöpseln, sondern der widerspruch sollte schon eine evtl. einstweilige verfügung "überstehen".................
bei uns wurde z.b. eine kündigung vom gericht abgewiesen, da unserem AG trotz mehrmaligen zuspätkommens des mitarbeiters (mit entsprechenden abmahnungen) kein schaden entstanden war...
das hing aber mit den eigenarten unseres betriebs zusammen
also einzelfallentscheidung...................
Erstellt am 08.08.2009 um 17:19 Uhr von Lohengrin
@ DJ,
war unterwegs und habe daher erst jetzt die Diskussion wieder Weiterverfolgt.
Mit ist schon bewusst das der BR kein Richter o.ae. ist. Und Ich bin sicher der letzte der sagt sägt den MA ab. Aber in diesem Fall, zumindest nach der Schilderung, hätte Ich kein Problem als BR nichts zu tun. Denn letzlich Entscheidet ja der Arbeitsrichter ob die Abmahnungen nun Rechtskräftig waren oder nicht. Und Ich unterstelle mal wenn in dem Betrieb der AG mit Abmahnungen um sich werfen würde, hätte "Laurab" die Frage sicherlich anders formuliert bzw. gar nicht stellen müssen.
Mfg,
S.o.P.
Erstellt am 08.08.2009 um 19:36 Uhr von Lotte
DJ,
ich finde auch, dass der BR grundsätzlich immer AN-Vertreter ist.
Aber manchmal ist es bei verhaltensbedingten Kündigungen sogar besser wenn sich der BR nicht verhält. Die Gründe sind die Gleichen, aus denen man meist keine Gegendarstellung zu einer Abmahnung schreiben sollte.
Erstellt am 08.08.2009 um 19:51 Uhr von Lohengrin
@lotte,
heißt im Prinzip also den AG nicht darauf aufmerksam machen wie es Richtig bzw Rechtssicher zu machen ist?
Mfg,
Lohengrin