Erstellt am 21.06.2016 um 21:43 Uhr von alterMann
Eine Kündigung wegen zu vieler Krankenfehltage hätte keine Chance: Da der Kollege keine AU-Bescheinigung braucht, wird es auch keine begründete Prognose geben können.
Schwierigkeiten hätte er nur zu befürchten, wenn man ihm sein Nicht-Kranksein nachweisen könnte.
Andere AG verlangen in solchen Fällen übrigens eine AU-Bescheinigung noch am ersten Tag. Vermutlich habt Ihr einen entsprechenden Passus in Eurer BV?
Erstellt am 21.06.2016 um 22:00 Uhr von Horza
Hallo AlterMann,
so einen Passus haben wir in der BV nicht.
Seine Kollegen sind eben verständlicherweise genervt, weil sie seine Arbeit so oft mitmachen müssen...
Erstellt am 21.06.2016 um 22:25 Uhr von Pjöööng
"keine Chance"? Das würde ich nicht ganz so sehen.
Siehez.B.auch hier: https:www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/abmahnung-kuendigung/kuendigung-haeufige-kurzerkrankungen-darauf-kommt-es-im-einzelfall-an/
Aberes ist ein steiniger Weg für den Arbeitgeber und diese Arbeitnehmer verstehen es in aller Regel, die Klaviatur perfekt zu bedienen. EinmalproMonatreicht sowieso nicht.
Man kann es manchem Arbeitgeber nicht verdenken wenn er dann in Extremfällen dafür sorgt, dass solche Arbeitnehmer tatsächlich dauerkrank werden.
Erstellt am 22.06.2016 um 05:42 Uhr von Safira
Wenn alle genervt sind außer der betreffende MA, ändert doch Eure BV, daß im Einzelfall sofort ein Attest abgegeben werden muß.
Erstellt am 22.06.2016 um 07:05 Uhr von Pjöööng
Das sofortige Attest ändert häufig auch nur eines: Der AN istdann nicht nur einen Tag krank, sondern gleich die ganze Woche.
Erstellt am 22.06.2016 um 07:11 Uhr von Belveda
@Pjöng: Diese Gefahr würde ich auch sehen. Wer wirklich blau machen möchte, geht dann halt am ersten Tag zum Arzt und hat eine Woche Ruhe vor der Arbeit.
Erstellt am 22.06.2016 um 09:43 Uhr von moreno
Wenn der Mitarbeiter ca. 12 Krankheitstage im Jahr hat brauchen die Kollegen auch nicht genervt sein. Wegen dieser Zahl eine Änderung der BV zu machen finde ich völlig überzogen! Übrigens gibt es auch Krankheiten wo es mal sein kann das es einem grad nach dem Wochenende, wo man vielleicht doch ein wenig gesündigt hat, es einem körperlich schlecht geht.
Erstellt am 22.06.2016 um 10:23 Uhr von gironimo
Aber was wollt Ihr nun als BR tun?
Es wäre doch der AG, der sich Gedanken machen müsste.
Sicher - Ihr müsst die Interessen der Kollegen vertreten, die "genervt" sind - aber auch die Interessen des einen Kollegen......
Im Übrigen braucht man eine BV auch nicht ändern. Man könnte im Einzelfall über eine Abweichung von der BV durch vorherige Zustimmung des BR denken.
Aber erst würde ich mal den AG denken lassen.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:59 Uhr von alterMann
Ihr könntet, falls noch nicht geschehen, mit dem Kollegen reden, bevor sich der AG Gedanken macht. Es gibt ja nun etliche Gründe, warum ein Mitarbeiter am Wochenende krank ist (oder so tut). Es kann auch einfach Zufall sein.
Ob der AN am Wochenende zuviel feiert oder sich bei der Pflege eines Angehörigen verausgabt oder oder werdet Ihr nur wissen, wenn Ihr ihn fragt.