Moin Forum,

ich hab da mal eine Frage, im § 13 Abs. 2 steht
"Außerhalb dieser Zeit ist der BR zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN um die Hälfte, mindestens aber um fünzig, gestiegen oder gesunkenn ist,"

heisst das jetzt, in den ersten zwei Jahren oder nach zwei Jahren??
Bin da jetzt ehrlich gesagt ein bisschen verwirrt. Z.B. sind bei uns erst in den letzten anderthalb Jahren mehr als 50 AN dazu gekommen. Muss jetzt neu gewählt werden oder können wir warten bis 2010??