Wie ist der genaue Ablauf, wenn die erfolgte Betriebsratswahl als ungültig erklärt werden soll. Der Einspruch muss beim Amtsgericht gestellt werden.
1.) Gibt es einen Beschluss der Richterin/des Richters oder findet ein Gerichtsverfahren statt?
2.)Muss vor Erhebung des Einspruches beim Amtsgericht von seitens der Wahlberechtigten, der Arbeitgeber informiert werden?
3.)Muss der Wahlvorstand oder der Betriebsrat selbst vorher informiert werden?
4.) Wie lange dauert es erfahrungsgemäß vom Einspruch bis zum Beschluss eines neuen Wahlverfahrens? Wer könnte vorher kostenlos rechtlich prüfen, ob der Antrag rechtlich durchkommen kann?