Einspruch nach Betriebsratswahl. Wie ist der genaue Ablauf?
Wie ist der genaue Ablauf, wenn die erfolgte Betriebsratswahl als ungültig erklärt werden soll. Der Einspruch muss beim Amtsgericht gestellt werden. 1.) Gibt es einen Beschluss der Richterin/des Richters oder findet ein Gerichtsverfahren statt? 2.)Muss vor Erhebung des Einspruches beim Amtsgericht von seitens der Wahlberechtigten, der Arbeitgeber informiert werden? 3.)Muss der Wahlvorstand oder der Betriebsrat selbst vorher informiert werden? 4.) Wie lange dauert es erfahrungsgemäß vom Einspruch bis zum Beschluss eines neuen Wahlverfahrens? Wer könnte vorher kostenlos rechtlich prüfen, ob der Antrag rechtlich durchkommen kann?
Community-Antworten (2)
23.05.2006 um 01:54 Uhr
@Stoffeline Ich bleibe mal bei Punkt 4: Das Forum könnte ggf. diesen kostenlosen Rat geben. Ob dieser allerdings erstrebenswert ist, ist eine ganz andere Frage. Einzig die Infos, worauf sich Deine Erkenntnisse/die Gründe für eine Wahlanfechtung stützen, müssten sehr viel üppiger fliessen.
Du entscheidest also: a) Laienspielgruppe (Forum) - keine verbindliche Rechtsauskunft aber kostenlos und vielseitig, zum Teil sehr abdriftend, aber immer komplex b) Berufsentscheider (ArbG.) - eventuell langwieriger, aber rechtlich sauberer Entscheidungsprozess, der auch etwas kostet
23.05.2006 um 03:46 Uhr
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Verstehe den Unterschied nicht. Die Anfechtung erfolgt beim Arbeitsgericht, womit ein Verfahren in Gang gesetzt wird.
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Nein.
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Nein.
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Auskunft erteilt ein Anwalt, aber natürlich nicht kostenlos.
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