Erstellt am 06.03.2006 um 13:53 Uhr von pit47
Hallo berta,
eine von der Gewerkschaft eingereichte Liste muß nur von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterschrieben werden. Vielleicht war das ja eine Sicherheitsliste um bei einer Listenwahl bewährte Kolleginnen und Kollegen in den BR zu bekommen.
Auch bei uns hatte die Gewerkschaft so eine Liste in der Hinterhand, wenn es nicht zur Persönlichkeitswahl gekommen wäre.
Erstellt am 06.03.2006 um 18:09 Uhr von Abakus
Ich denke, der Vorgang ist zwar legal, aber moralisch nicht in Ordnung. Die "bewährten" Kolleginnen und Kollegen, die durch die Hilfsliste gerettet werden sollen, sind oft diejenigen, die viele loswerden wollten. Damit schafft die Gewerkschaft Verdruß; das kann zu Austritten führen.
Erstellt am 06.03.2006 um 22:29 Uhr von Heini
Wenn Dir und den Vielen einige Personen nicht passen die für die BR Wahl kandidieren, wäre es doch sinnvoll selber zu kandidieren. Werdet ihr dann in den BR gewählt, könntet ihr es Allen zeigen wie es richtig gemacht wird.
Erstellt am 07.03.2006 um 12:33 Uhr von berta
Hallo Heini,
ich glaube Du hast nicht richtig gelesen. Es geht nicht darum, dass die Personen nicht passen. Es geht auch nicht um meine Kandidatur. Meine Frage war anders gerichtet. Wie ist der normale Vorgang? Ist es so richtig, macht ver.di das immer so?
Gruß Berta