Hallo, wir haben am 12.01.2018 gewählt, muß man jetzt zwingend vor dem 12.01.2022 den neuen BR wählen, oder geht das auch in der gesetzlich vorgeschrieben Frist.
Sollte der Wahlvorstand vorwiegend aus BR Mitgliedern oder anderen Arbeitnehmern bestehen? Welche Größe des Wahlvorstands ist am Besten ( also mehr als drei ) ?
Danke