Erstellt am 17.10.2021 um 14:08 Uhr von BR-Chris
Hallo Caron15,
das ist relativ einfach zu beantworten, denn gem. § 13 BetrVG ist folgendes festgelegt:
Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.
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(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Da Euer Betriebsrat somit noch kein Jahr bestanden hatte ist die BR-Wahl in Eurem Fall bis spätestens 31.05.2022 abzuschließen.
Grundsätzlich wird der Wahlvorstand vom BR bestellt (auch die Ersatzmitglieder). Wie groß dieser sein soll hängt ein bisschen von der Größe des Betriebs ab, es gibt hierzu keine genau festgelegte Größe.
Erstellt am 17.10.2021 um 14:31 Uhr von celestro
Der WV besteht nach dem Gesetz aus 3 Personen. Man kann die Zahl erhöhen, braucht dafür aber eben auch gute Gründe. Ob man BRM oder Personen nimmt, die nicht kandidieren ist grundsätzlich jeder Firma freigestellt. Ich kenne es aber so, dass sich darum oftmals niemand kümmern will und deshalb es BRM machen oder Kandidaten, die zum ersten Mal antreten.