Hallo zusammen, ich hab da mal eine Frage was die Betriebsratswahl angeht. Laut BetrVG §13 Abs.2 ist mit Ablauf von24 Monaten eine Betriebsratswahl durchzuführen wenn die Zahl der Mitarbeiter um die Hälfte mindetsens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist. Jetzt wird bei uns die Zahl der Mitarbeiter nicht um die Hälfte steigen, aber wir sind schon heute um mehr als 50 Mitarbeiter gestiegen. Nun stelle ich mal die Frage, müssen wir im nächsten Jahr neu wählen oder nicht? Ich bin der Meinung, da wir um mindestens 50 Mitarbeiter gestiegen sind, müssen wir neu wählen. Es wäre schön wenn ich einige aussagekräftige Antworten bekomme.