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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl nach 24 Monaten Amtszeit

K
Karli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hab da mal eine Frage was die Betriebsratswahl angeht. Laut BetrVG §13 Abs.2 ist mit Ablauf von24 Monaten eine Betriebsratswahl durchzuführen wenn die Zahl der Mitarbeiter um die Hälfte mindetsens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist. Jetzt wird bei uns die Zahl der Mitarbeiter nicht um die Hälfte steigen, aber wir sind schon heute um mehr als 50 Mitarbeiter gestiegen. Nun stelle ich mal die Frage, müssen wir im nächsten Jahr neu wählen oder nicht? Ich bin der Meinung, da wir um mindestens 50 Mitarbeiter gestiegen sind, müssen wir neu wählen. Es wäre schön wenn ich einige aussagekräftige Antworten bekomme.

5.83006

Community-Antworten (6)

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DonJohnson

15.10.2007 um 17:58 Uhr

Meiner Meinung nach muß durchleuchtet werden, ob die neue Zahl denn "regelmäßig" beschäftigt sind. Handelt es sich also nur um eine kurzfristige Aufstockung, oder sind sie dauerhaft beschäftigt, also das Jahresmittel bleibt um mindestens 50 höher? Für eine klare Aussage bräuchte man glaube ich mehr Infos.

D
DocPille

15.10.2007 um 18:03 Uhr

Hallo,für eine Neuwahl müssen beide Faktoren gegeben sein,um 50 gestiegen,und es muss dann die Hälfte sein von eurem Personalbestand bei der letzten Wahl.

I
Immie

15.10.2007 um 18:06 Uhr

Karli, Die MA Zahl muss um die Hälfte ansteigen und die Hälfte muss mindetens 50 betragen. Wenn ihr 120 AN seid sind es 60. Seid ihr 90 reicht die Hälfte (45) nicht, dann mindestens 50.

JS
Jack Sparrow

15.10.2007 um 18:09 Uhr

Donni, wenn das Kölner liest;-)

K
Karli

15.10.2007 um 18:14 Uhr

Dann war ich wohl doch auf dem falschen Pferd, denn wir waren bei der letzten Wahl 297 Mitarbeiter und sind heute 380 Mitarbeiter. Natürlich alle dauerhaft beschäftigt. Da bräuchten wir ja nur neu wählen wenn die Zahl der Mitarbeiter um 149 steigen würde?

I
Immie

15.10.2007 um 18:21 Uhr

...Jeep...

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