Erstellt am 30.07.2009 um 09:38 Uhr von mainpower
Hallo,
fragt doch mal beim Integtationsamt nach, die bezuschussen solche Maßnamen,
Eure Schwerbehindertenvertretung kann Euch da sicher weiterhelfen,
Erstellt am 30.07.2009 um 09:50 Uhr von Lotte
mainpower,
aber nur wenn die MA schwerbehindert ist und auch da tut sich das IA, so ist meine Erfahrung, neuerdings mehr als schwer, solche Anträge zu bewilligen.
birwein,
der AG muss einen normalen, ergonomischen Bürostuhl bezahlen. Wenn darüber hinaus ein Attest vorliegt, wundert es mich, dass die RV abgelehnt hat. Würde vielleicht noch ein zusätzliches Attest des Orthopäden erbringen und widersprechen. Es sei denn der Widerspruch ist erfolgt, weil die RV noch nicht zuständig ist? Ist die Kollegin seit 15 Jahren erwerbstätig?
Erstellt am 30.07.2009 um 10:05 Uhr von mainpower
@Lotte,
bei uns wurden solche Hilfen schon vom IA bezuschusst. Schon als vorbeugende Maßname. Auch bei nichtbehinderten AN.
Deshalb mein Vorschlag mal da nachzufragen.
Erstellt am 30.07.2009 um 10:23 Uhr von diealte
@mainpower
>>bei uns wurden solche Hilfen schon vom IA bezuschusst. Schon als vorbeugende Maßname. Auch bei nichtbehinderten AN.
sorry, aber dieses bezweifele ich, denn das IA hätte hierzu keine Rechtsgrundlage und würde die Mittel zur Teilhabe am Arbeitsleben missbräuchlich nutzen/ einsetzen.
Erstellt am 30.07.2009 um 10:27 Uhr von birwein
MA ist 11 Jahre hier beschäftigt, aber sicher schon länger erwerbstätig Jahrgang 52, hat noch keine Schwerbehinderung, frag aber gleich trotzdem beim IA mal nach, ob die sich beteiligen.
Eine BV zum BEM ist außerdem kurz vor der Unterschrift. Die RV hat abgelehnt, weil die MA die Vorraussetzungen nicht erfüllt:
die beziehen sich auf §10 SGB VI, und sehen keine Notwendigkeit, wie gesagt, Widerspruch ist eingereicht. Der Hausarzt hat das Ganze ja auch befürwortet. AOK hat abgelehnt, weil dieser Stuhl kein Hilfsmittel ist und somit nicht bezuschusst werden kann, trotz der großen Diskussion um BEM, konnte mich nicht zurückhalten und hab das der Dame schon gesagt, da bei einem erneuten Krankheitsausfall weit größere Kosten auf die KK zukommt, hat sie aber nicht interessiert. Habe noch den Arebietsicherheitsdienst eingeschaltet und den Betriebsarzt. Wollte mich beim AG auf § 87 BetrVG beziehen und dann den Hinweis mit den Kosten für einen herkömmlichen Bürostuhl
Erstellt am 30.07.2009 um 11:27 Uhr von simodo
ich würde nicht überlegen ob evt. irgendwelche Ämter die Verpflichtung zur Zahlung haben. Das wird sich wohl der AG überlegen müssen, denn nach § 3 ArbSchG Abs.1
ist er für eine Verbessrung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich.
Nach Abs. 3 sind Kosten für diese Maßnahmen nicht vom Beschäftigten zu tragen.
Das dieser Bürostuhl den Gesundheitsschutz für den Beschäftigten verbessert, steht wohl außer Frage.
Grüße Simodo