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Gesundheitsprävention - was muss der AG zahlen?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Eine MA kommt aus der Reha mit der Auflage, für ihre sitzende Tätigkeit in der Patientenaufnahme eine speziellen Bürostuhl und Fußstütze zu nutzen. Stuhl und Stütze sind bestellt, jetzt auch da. Die Rentenversicherung lehnt die Kostenübernahme ab. Die MA hat uns um Untersützung gebeten. Ich wollte noch die Krankenversicherung und die Zusatzversicherung fragen nach einer Beteiligung. Ist der AG hier verpflichet den Stuhl oder zuminsdest einen Teil zu zahlen?

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Community-Antworten (6)

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Mainpower

30.07.2009 um 11:38 Uhr

Hallo, fragt doch mal beim Integtationsamt nach, die bezuschussen solche Maßnamen, Eure Schwerbehindertenvertretung kann Euch da sicher weiterhelfen,

L
Lotte

30.07.2009 um 11:50 Uhr

mainpower, aber nur wenn die MA schwerbehindert ist und auch da tut sich das IA, so ist meine Erfahrung, neuerdings mehr als schwer, solche Anträge zu bewilligen.

birwein, der AG muss einen normalen, ergonomischen Bürostuhl bezahlen. Wenn darüber hinaus ein Attest vorliegt, wundert es mich, dass die RV abgelehnt hat. Würde vielleicht noch ein zusätzliches Attest des Orthopäden erbringen und widersprechen. Es sei denn der Widerspruch ist erfolgt, weil die RV noch nicht zuständig ist? Ist die Kollegin seit 15 Jahren erwerbstätig?

M
Mainpower

30.07.2009 um 12:05 Uhr

@Lotte, bei uns wurden solche Hilfen schon vom IA bezuschusst. Schon als vorbeugende Maßname. Auch bei nichtbehinderten AN. Deshalb mein Vorschlag mal da nachzufragen.

D
diealte

30.07.2009 um 12:23 Uhr

@mainpower

bei uns wurden solche Hilfen schon vom IA bezuschusst. Schon als vorbeugende Maßname. Auch bei nichtbehinderten AN.

sorry, aber dieses bezweifele ich, denn das IA hätte hierzu keine Rechtsgrundlage und würde die Mittel zur Teilhabe am Arbeitsleben missbräuchlich nutzen/ einsetzen.

B
birwein

30.07.2009 um 12:27 Uhr

MA ist 11 Jahre hier beschäftigt, aber sicher schon länger erwerbstätig Jahrgang 52, hat noch keine Schwerbehinderung, frag aber gleich trotzdem beim IA mal nach, ob die sich beteiligen. Eine BV zum BEM ist außerdem kurz vor der Unterschrift. Die RV hat abgelehnt, weil die MA die Vorraussetzungen nicht erfüllt: die beziehen sich auf §10 SGB VI, und sehen keine Notwendigkeit, wie gesagt, Widerspruch ist eingereicht. Der Hausarzt hat das Ganze ja auch befürwortet. AOK hat abgelehnt, weil dieser Stuhl kein Hilfsmittel ist und somit nicht bezuschusst werden kann, trotz der großen Diskussion um BEM, konnte mich nicht zurückhalten und hab das der Dame schon gesagt, da bei einem erneuten Krankheitsausfall weit größere Kosten auf die KK zukommt, hat sie aber nicht interessiert. Habe noch den Arebietsicherheitsdienst eingeschaltet und den Betriebsarzt. Wollte mich beim AG auf § 87 BetrVG beziehen und dann den Hinweis mit den Kosten für einen herkömmlichen Bürostuhl

S
simodo

30.07.2009 um 13:27 Uhr

ich würde nicht überlegen ob evt. irgendwelche Ämter die Verpflichtung zur Zahlung haben. Das wird sich wohl der AG überlegen müssen, denn nach § 3 ArbSchG Abs.1 ist er für eine Verbessrung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten verantwortlich. Nach Abs. 3 sind Kosten für diese Maßnahmen nicht vom Beschäftigten zu tragen. Das dieser Bürostuhl den Gesundheitsschutz für den Beschäftigten verbessert, steht wohl außer Frage.

Grüße Simodo

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