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EntgFG was muss der AG bei Krankheit und Urlaub zahlen

D
Drehrumbum
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag BR folgender Fall ein Kollegen arbeitet im vier Schichten F,S,NS und am WE in der NS wird er krank. Stehen dem Kollegen die Nachtschichtzuschläge zu oder werden nur die Stunden gutgeschrieben.Im MTV steht nichts darüber.Im EntgFG steht das er den Lohn bekommen muss als ob er gearbeitet hätte. Was greift hier.Nach meinem Wissen bekommt er nur die Zeit gut geschrieben. Ist das beim Urlaub genauso? Der Dienstplan bekommt er für ein ganzes Jahr. Wer kann helfen? Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.12.2014 um 17:30 Uhr

Zum Urlaub: BAG 10 AZR 58/09

T
Tulpe

04.12.2014 um 09:27 Uhr

Lösungen findest du bei Schichtplanfibel.de Krank ist wie gearbeitet mit BAG Urteil.

P
PeterPaula

04.12.2014 um 10:08 Uhr

@Drehrumbum, krank zählt wie gearbeitet, nur das evtle. Schichtzulagen versteuert gezahlt werden. Abzüge bei Krankheit sind nur in sehr engem Maße möglich, diese müssen jedoch zwingend und klar und deutlich in einem TV, unter Bezugnahme bzw. den Ausnahmeregelungen des EntgFG und BurlG, formuliert sein ;)

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