Hallo alle zusammen,

als Ersatzmitglied unseres BR werde ich häufiger von meinen Kollegen angesprochen. Vieles ist klärbar aber jetzt stehe ich vor einer Frage zu der ich keine adäquate Lösung finde.

Viele unserer Mitarbeiter haben durch die bei uns verwendeten Luftdruckschrauber bereits Handgelenkprobleme bzw. -schäden. Wann sollte oder muss der AG in einem solchen Fall Handbandagen zur Verfügung stellen? Muss der AG das überhaupt oder ist das jedem AN selbst überlassen oder gibts da evtl in einer z.B. Betriebssicherheitsverordnung eine Maßgabe ab welchem Drehmoment sowas zur Verfügung gestellt werden sollte/muss?

Gruß Magoom