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Befristung unzulässig?

S
simodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

In § 14 TzBfG Abs. 8 steht unter Satz 1. Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist für die Dauer von zwei Jahren zulässi; In Satz 2. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Kollegin ist vom 1.2.04 - 31.9.04 als Krankenpflegehelferin beschäftigt. Ein sachlicher Grund ( Krankheitsvertretung) liegt vor. Sie wird vom 1.10.07 - bis 30.09.09 neu eingestellt. Diesmal ohne sachlichen Grund. Sehe ich es richtig wenn ich sage das die Befristung ohne sachlichen Grund unzulässig ist und sie damit einen unbefristeten Vertrag hat ?

Grüße Simodo

3.84902

Community-Antworten (2)

L
Lohengrin

29.07.2009 um 12:58 Uhr

Hallo simodo,

Ja, es geht nur mit Sachgrund oder Unbefristet. Da die Kollegin ja schon bei Euch arbeitet, sollte Sie im Fall eines Auslaufen des Vertrages zum 30.09. die Rechtmäßigkeit der Befristung überprüfen lassen.

Mfg, Lohengrin

D
dirkane

30.07.2009 um 10:19 Uhr

Hallo zusammen, zum einen ist die neue Befristung nicht zulässig, zum anderen darf die Befristung ja nicht länger wie 24 Monate andauern, egal wie man es dreht, es liegt mittlerweile ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. MFG dirkane

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