Unzulässige Befristung?
Hallo, eine Mitarbeiterin unseres Hauses wurde, da eine andere Mitarbeiterin für 3 Jahre in Mutterschutz ging, befristet eingestellt. Die im Vertrag erfolgte Befristung endet am 31.3.2007 und wurde nicht mit dem Mutterschutz begründet. Die junge Mutter hatte verkürzt gearbeitet und die befristet eingestellte war eine Vollzeitkraft. Auch der Mutterschutz und die Befristung stimmt nicht überein, der Mutterschutz endet am 2.1.2007 und die Befristung endet am 31.3.2007. Meiner Meinung nach ist die im Vertrag enthaltene Befristung ungültig - stimmt das? Eine nicht begrüdete Befristung hätte höchstens 2 Jahre dauern dürfen und eine sachliche Begründung liegt lt. Vertrag nicht vor. Ich bitte um eine kurze Info, ob meine Rechtsauffassung richtig ist, da die Kollegin nicht versichert ist und ich sie nicht durch Fehlberatung in einen Prozess treiben will. Vielleicht könnte mir hierzu ein Rechtsanwalt Auskunft geben??? zunächst herzlichen Dank!! monicoma
Community-Antworten (5)
04.12.2006 um 13:57 Uhr
ein rechtsanwalt kann hier sicher auskunft geben aber den wirst du hier nicht unbedingt finden...
"Die im Vertrag erfolgte Befristung endet am 31.3.2007 und wurde nicht mit dem Mutterschutz begründet." wie wurde die befristung denn begründet? ich möchte nur darauf hinweisen, dass der befristungsgrund nicht im vertrag stehen muss
04.12.2006 um 19:53 Uhr
monicoma,
worum geht es überhaupt? Lass mich raten... möchte die Kollegin ev. einen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag geltend machen?
Ich halte Deine Aussage wie "ich möchte sie nicht durch Fehlberatung in einen Prozeß treiben" übrigens für sehr fragwürdig! Vielleicht treibst Du Deine Kollegin vorweg erst einmal in die Arme eines Rechtsanwaltes, bevor Du Dich in unzulässiger Rechtsberatung versuchst... :-)
04.12.2006 um 22:21 Uhr
Scheisse, ist denn nicht wenigstens ein Mitglied Eures Gremiums in einer Gewrkschaft?! Hier könntet Ihr Rechtsauskunft erhalten!
05.12.2006 um 10:49 Uhr
Hallo Fayence, erstens wollte ich gerne eine Rechtsauskunft und nicht deine Meinung zu meiner Art als Betriebsratsmitglied, Mitarbeitern zu helfen. Die Kollegin hat keinen Rechtsschutz und kann sich einen Anwalt nicht leisten!!! Schließlich habe ich einige arbeitsrechtsseminare bei der WAF besucht, um helfen zu können. Diese sind sehr zu empfehlen!! Und was ist eigentlich eine unzulässige Rechtsberatung??? - diese sind bei mir gänzlich kostenlos und somit ist ein Verweis auf das Rechtsberatungsgesetzt unsachlich. Zwischenzeitlich habe ich einen kompetenten Anwalt gefragt und dieser hat meine Rechtsauffassung bestätigt. Ich bitte Dich, einfach nur zu antworten, wenn du auch eine Antwort hast!! Mit freundlichem Gruß monicoma
05.12.2006 um 14:23 Uhr
@Fayence Ich überlege noch immer worauf der Name "moni coma" hinweist...da war doch was, da war doch was...
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