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Keine Weiterbeschäftigung nach "unzulässiger" Befristung?

S
schubi1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin, deren Befristung im Erziehungsurlaub ohne Verlängerung abgelaufen ist, wurde wieder befristet eingestellt. Nun wird mit Ablauf ihrer Befristung dieser Arbeitsplatz aus "unternehmerischer Entscheidung" wegfallen. Besteht hier noch die Chance auf irgendeine Rettung, da die erneute Befristung eigentlich nicht zulässig war - aber durch Fristablauf vom BR gebilligt wurde.

Vielen Dank für Euere Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Steffen

5.78906

Community-Antworten (6)

W
Werner

04.08.2008 um 15:24 Uhr

Hallo Steffen, spätestens drei Wochen nach Vertragsauslauf muß die MA beim Arbeitsgericht Klage auf Entfristung stellen

K
Kölner

04.08.2008 um 16:43 Uhr

@schubi1 Wäre Euer AG mit einem ernsten Gespräch zur Lage dieser Befristung noch zu überzeugen?

P
paula

04.08.2008 um 16:58 Uhr

über was für eine Befristung reden wir hier denn? Warum ist aus Deiner Sicht die Befristung hier nicht zulässig gewesen?

S
schubi1

04.08.2008 um 17:43 Uhr

Hallo paula, es bestand bereits ein Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber -> neue Befristung zur gleichen Tätigkeit unzulässig.

LG Steffen

C
carrie

04.08.2008 um 18:14 Uhr

@schubi Paula meint es sicherlich anders. Wenn die neue Befristung mit Sachgrund gemacht wurde, ist sie nicht unzulässig.

K
Kölner

04.08.2008 um 18:24 Uhr

@schubi Befristung MIT Sachgrund trotz vorhergehenden Arbeitsverhältnis geht. Nur OHNE Sachgrund würde es schwierig. Gruss

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