Versetzung
Hallo nochmals,
ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings hat aufgrund einer Krankheit seinen neuen Einsatzbereich nie angetreten. Die Versetzung war notwendig, da in der Kantine Stadt Y ein entsprechender qualifizierter Mitarbeiter vor Ort sein muss. Nach seiner Krankheit will er seine tägliche Arbeitszeit von 8 Std./Tag auf 4-5 Std./Tag reduzieren, hätte sogar ein Gutachten, dass er nicht länger arbeiten darf. Für ihn sei dann die Versetzung nicht mehr nachvollziehbar, da er wegen 4 Std./Tag nicht in die Stadt Y fahren will. Der AG beruft sich auf die bereits ausgesprochene Versetzung.
Ist durch den anfallenden Tatbestand, dass der AN nun nicht mehr Vollzeit arbeiten will/kann/darf, die erste Versetzung aufgehoben und muss der AG aufgrund der neuen Situation eine neue Anhörung des BR vornehemen? Oder kann der BR im Nachhinein seine bereits erteilte Zustimmung mit Grundlage der neuen FAkten zurücknehmen und der Versetzung widersprechen?
Gruß und danke.
Dr.Medicus
Community-Antworten (2)
23.07.2009 um 11:11 Uhr
der BR hat seinen Job getan und da gibt es auch erst einmal kein zurück. Er kann versuchen sich für den AN einzusetzen aber rechtlich wird sich da nichts mehr ergeben. Der AN muss hier ggf. individualrechtlich agieren. Was sagt der Arbeitsvertrag? Kann der AN einfach so versetzt werden etc...
23.07.2009 um 14:20 Uhr
Hallo Dr. Medicus,
der AN muss beim AG 3 Monate vor Beginn einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit stellen. ( § 8 TzBfG) Der AG muss den Antrag prüfen und bewilligen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Ob dann die Versetzung aufrechterhalten wird, entscheidet auch der AG. Wenn er sagt ihm reicht die Zeit dann muss der AN die Arbeit im neuen Einsatzbereich aufnehmen.
MfG Angie
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