Hallo nochmals,

ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings hat aufgrund einer Krankheit seinen neuen Einsatzbereich nie angetreten. Die Versetzung war notwendig, da in der Kantine Stadt Y ein entsprechender qualifizierter Mitarbeiter vor Ort sein muss. Nach seiner Krankheit will er seine tägliche Arbeitszeit von 8 Std./Tag auf 4-5 Std./Tag reduzieren, hätte sogar ein Gutachten, dass er nicht länger arbeiten darf. Für ihn sei dann die Versetzung nicht mehr nachvollziehbar, da er wegen 4 Std./Tag nicht in die Stadt Y fahren will. Der AG beruft sich auf die bereits ausgesprochene Versetzung.

Ist durch den anfallenden Tatbestand, dass der AN nun nicht mehr Vollzeit arbeiten will/kann/darf, die erste Versetzung aufgehoben und muss der AG aufgrund der neuen Situation eine neue Anhörung des BR vornehemen? Oder kann der BR im Nachhinein seine bereits erteilte Zustimmung mit Grundlage der neuen FAkten zurücknehmen und der Versetzung widersprechen?

Gruß und danke.

Dr.Medicus