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Widerspruch Einstellung ZAG-MA

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pit47
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, nach dem BAG-Urteil vom 15.01.2009, Az 2 AZR 641/07, sind Arbeitsverträge, die auf mehrere Tarifverträge Bezug nehmen, nichtig. In unseren Betrieb werden wöchentlich vom AG Einstellungen von ZAG-MA beantragt, diese MA haben einen Arbeitsvertrag, in dem u.a. folgendes steht: "Auf das Arbeitsverhältnis finden die Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Anwendung." Und weiter: "Sollten diese Tarifverträge unwirksam werden, gelten die Verträge, die zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) abgeschlossen worden sind."

Kann unser BR der Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG i.V mit § 14 Abs. 3 AÜG mit der Begründung widersprechen, dass die ZAG-MA nicht nach § 3 Abs. 3 AÜG das gleiche Entgelt wie unsere vergleichbaren Stamm-MA bekommen?

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Community-Antworten (8)

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jotim

18.02.2009 um 21:19 Uhr

Das ist eine knifflige Frage. Ich hab die einschlägigen Kommentare jetzt nicht griffbereit. Aber einige Fragen müsstest Du schon erstmal beantworten: Was für ein Betrieb ist das bei Dir? Macht ihr etwa Arbeitnehmerüberlassung?? Zu welchem Arbeitgeberverband gehört ihr? Eigentlich gilt dann der zwischen dem AGV und der tarifbildenden Gewerkschaft abgeschlossene, gültige bzw. nachwirkende TV. Vielleicht kannst Du das erstmal etwas aufklären - dann gibts bestimmt hilfreiche Antworten! Viel Erfolg!

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pit47

19.02.2009 um 07:33 Uhr

@ alle, wir sind eine Logistiks- und Vertriebsfirma und unterhalten eine Lager mit 56.000 Paletten-Stellplätzen. Es gilt bei uns ein Haustarif mit der ver.di. Jede Woche werden 30 bis 100 Leih-AN der Firma ZAG für die kommende Woche beim BR beantragt. Diese werden als Packhilfen beim Co-Packing (Displays für Supermärkte per Hand zusammenstellen) benötigt. Unser Haustarif für Packhilfen liegt um 0,50 € pro Stunde höher als der Tarifvertrag, den die ZAG in ihren Arbeitsvertrag anwendet.

Nachtrag: Gestern wurden wir auf Nachfrage von unserer GL informiert, dass die ZAG ihre Arbeitsverträge so geändert hätten, dass nur noch Bezug auf den "Christlichen" Tarifvertrag genommen wird. Angeblich hätten alle MA diesen Anhang zu ihren Arbeitsvertrag unterschrieben. Unsere GL verlangt von der ZAG keine weiteren Daten. Nach unseren Infos von den Leih-MA hat noch keiner den Anhang zum AV unterschrieben, bzw. kennen den garnicht.

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Lotte

19.02.2009 um 08:47 Uhr

pit 47, ich bin schon seit gestern am Suchen, ob ein bloßer Bezug auf den TV im AV überhaupt reicht. Unser RA bemerkte mal in einem Nebensatz, dass die Firma, die AÜ betreibt, Mitglied im AGV sein muss, damit der Passus des AÜG Anwendung findet, wonach das Equal Pay durch TV ausgeschaltet wird. Aber eine Bestätigung dieser Aussage suche ich seit gestern vergeblich...

P
pit47

19.02.2009 um 08:58 Uhr

@ alle, die ZAG ist Mitglied im Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

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Lotte

19.02.2009 um 09:12 Uhr

pit, und die haben gleich mehrere TV mit verschiedenen Gew. abgeschlossen? Das sind so Dinge, die einem so richtig schlechte Laune machen können... (Manchmal wünsche ich mir, es wären nicht "nur" Banken, die unter Umständen enteignet würden...)

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Kölner

19.02.2009 um 09:31 Uhr

@pit47 Nach Lektüre des Urteils bin ich der Auffassung, dass der Vertragspassus ungültig ist. Allerdings bin ich mir hinsichtlich Deines Widerspruchsversuches/-grundes nicht so ganz schlüssig, ob das möglich ist...

J
jotim

20.02.2009 um 19:27 Uhr

Hallo Pit47, was würde denn passieren, wenn ihr den Antrag mal mit Verweis auf die Unklare Entlohnungslage ablehnen würdet?

A
Alexa

20.02.2009 um 19:40 Uhr

Ich kann mich nur sehr wundern! Was da läuft ist doch moderne Sklaverei! Da ist schon ein (schlechter) Haustarif vorhanden - und dann wird in solcher Dimension (30-100) JEDE Woche an- und abgeheuert?!? Von Beschäftigungssicherung hat ver.di wohl noch nie was gehört! Wenn schon Haustarif, dann doch bitte mit einer ordentlichen Arbeitszeit(FLEX)regelung, die eine durchgehende Beschäftigung (und Einkommen) ermöglicht und für darüber hinausgehenden Bedarf mit einer zweckbefristeten Einstellung (dürfte bei Großauftragsprojekten kein Problem sein) abdeckt. Aber vermutlich sitzt noch ein Gewerkschaftsfunktionär im Aufsichtsrat... und der BR soll den Spagat dazwischen überstehen. Gute Nacht Deutschland!

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