Eine Mitarbeiterin in unserem Unternehmen ist auf Teilzeit mit 70% eingestellt. Der Bruttogehalt liegt bei ca 2500 Euro im Monat. Es war neben diese Mitarbeiterin für die gleiche Tätigkeit eine Person mit einem Zeitvertrag eingestellt. Letztere hat das Unternehmen verlassen.

Die Mitarbeiterin mit 70% möchte gerne diese Tätigkeit übernehmen, damit sie nicht nur 70% arbeitet, sondern 80% und wenn möglich Vollzeit. Außerdem hat die Mitarbeiterin Russischkenntnisse, was für diese Aufgaben erforderlich ist.

Das will der Geschäftsführer nicht. Er hat dann beschlossen, dass eine Aushilfe diese Tätigkeit übernehmen soll. Die Mitarbeiterin fragt uns nun, warum sie nicht diese Arbeit übernehmen kann. Sie kann fließend russisch und wäre geeignet und kennt die Aufgaben schon. Die Aushilfe, die gesucht wird muss auch Russisch können. So steht es in der Ausschreibung.

Die Aushilfe wird ca 300 Euro im Monat kosten. Eine Aushilfe einzustellen wäre mit extra Kosten verbunden in der Verwaltung: neue Email, Gehaltsabrechnung und Vertrag, argumentiert die Mitarbeiterin und sie möchte, dass wir aktiv werden.

Was können wir als Betriebsrat machen?
Haben wir Mitbestimmungsrecht?