Erstellt am 17.07.2009 um 13:45 Uhr von kriegsrat
@ perle
1. er darf schon, ich würde den AG aber mal als BR anschreiben, was denn seine gründe dafür sind, wenn dies vorher bei euch so nicht gehandhabt wurde, und er soll dir doch mal die rechtsgrundlage dafür nennen, er wird dann schon irgendwas schreiben, dann schaut man weiter
2. wenn eine beschwerde vorliegt (§84/85 BetrVG), dann kommt die auf die tagesordnung der nächsten sitzung und das gremium beschäftigt sich damit
für das betroffene BR-mitglied wird für diesen tagesordnungspunkt ein ersatzmitglied geladen, es darf nämlich nicht an der beschlußfassung teil-
nehmen
3. dienstpläne würde ich im rahmen einer br-sitzung durch das gesamte gremium beschließen lassen
man kann zwar hier einzelne br-mitglieder damit beauftragen, aber, wie du schon schreibst, es funktioniert nicht überall,
vor allem, wenn die einzelnen BR nicht darüber geschult sind, worauf zu achten ist und nur ihre eigenen vorteile im sinn haben
4. du solltest unbedingt versuchen, in eure br-arbeit eine klare struktur einzubringen
Erstellt am 17.07.2009 um 13:46 Uhr von HarryPopper
Zu 1
Kommt möglicherweise auf die Art der Beschäftigung an. Strafvollzugsbeamte benötigen ein Führungszeugnis, wie viele andere Berufe auch. Hat der AG bisher kein FZ verlangt, dränge sich die Frage auf, weshalb er jetzt eines verlangt. Von allen AN oder nur Neueingestellte? Was passiert bei Negativeinträgen im Falle das Alteingestellte ein FZ erbringen sollen?
Zu 3
Habt Ihr kein Dienstplanausschuss? Naja, dass bringt BR Arbeit so mit sich ;)
Erstellt am 17.07.2009 um 13:54 Uhr von Lotte
Perle,
wenn ich mir Deine Beiträge und Fragen so ansehe, frage ich mich, ob Ihr nicht ein grundsätzliches Problem habt:
Als BRV bist Du nur das Ohr und der Mund des BR. Nicht Du entscheidest und auch kein einzelnes BRM, sondern das Gremium. Mit Fragen solltest Du nicht hierher kommen, sondern in Dein Gremium. Nicht Du entscheidest und hast ein Problem, sondern der BR als Ganzes.
Es ist an anderer Stelle schon gesagt worden: Es scheint dringend Schulungsbedarf zu bestehen und vielleicht solltet Ihr mit einer Inhouseschulung beginnen, damit Ihr alle den gleichen Stand habt und auch für die Teambildung in Eurem Gremium etwas tut.
Erstellt am 17.07.2009 um 14:01 Uhr von kriegsrat
@ lotte
klar, BRV nur einer unter gleichen, mund, ohr und was auch immer des gremiums
aber in der praxis, wenn ein betriebsrat nach dem "orgelprinzip" funktioniert, dann muß auf dieser orgel jemand spielen, damit die einzelnen pfeifen einen ton herausbringen, also sollte der BRV schon das heft in die hand nehmen, sonst geht nichts weiter.....
das entspricht zwar nicht ganz dem sinn des BetrVG
oder man tritt geschlossen zurück, und hofft, das es andere besser machen
Erstellt am 17.07.2009 um 14:09 Uhr von Lotte
kriegsrat,
aber wenn ich ständig merke, dass die Töne falsch klingen, dann sollte man die Orgel vielleicht erstmal stimmen lassen...;-))
Außerdem sehe ich das durchaus anders als Du und habe die Erfahrung gemacht, dass ein Gremium, welches als solches gesehen und gefordert wird, auch als solches agiert. Dass ich als BRV dann und wann Unterstützung und Leitlinie gebe, mag ja hin und wieder in Ordnung sein, aber grundsätzlich bestimmt die Mehrheit wo es langgeht und daran muss ein BRV sich orientieren, nicht umgekehrt.
Erstellt am 17.07.2009 um 14:17 Uhr von kriegsrat
ach, lotte
es wäre so schön, wenn sich die einzelnen br-mitglieder wie gefordert engagieren würden und sich ihrer pflichten bewußt wären
und sich nicht immer nur an den gedeckten tisch setzen und darauf warten, was der BRV gekocht hat und nun auftischt,
ein bisschen am essen rummäkeln, kurz den finger heben und in gedanken schon wieder beim feierabend......
ach, wäre das schön.....
Erstellt am 17.07.2009 um 14:23 Uhr von Lotte
mein lieber kriegsrat,
sag mal, muss Deine Brille auch mal geputzt werden, dass Du das im Moment so schwarz siehst? ;-)))
Erstellt am 17.07.2009 um 14:32 Uhr von kriegsrat
@ lotte
du brachtest mich mit deiner aussage kurz zum träumen, wie es denn sein könnte, wenn es so wäre, wie es eigentlich sein sollte;-))
Erstellt am 18.07.2009 um 08:56 Uhr von ridgeback
@Perle,
zu Deiner 1. Frage, kann der AG bei der Einstellung nach einschlägigen Vorstrafen in den Grenzen des § 51 BZRG nachfragen oder sich vom AN ein polizeiliches Führungszeugnis (§ 30 BZRG) vorlegen lassen.