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Einstellung Entscheidung BR

W
Wölkchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

brauche mal wieder eure Hilfe. Es geht um das Thema Einstellungen. Es gab zig Bewerbungen auf zwei ausgeschriebene Stellen. Einige auch von internen Kolleginnen und Kollegen. Wir sind natürlich bestrebt, interne Bewerber vorzuziehen. Das stellt eigentlich auch kein Problem dar. Jedoch möchte die GL eine bestimmte Person auf dieser Stelle haben, da diese eine ähnliche Stelle schon besetzt und dementsprechend schon einige Monate Erfahrung hat. Diese Kollegin ist jedoch gesund, unter 30 und hat keine Kinder. Da die neue Stelle aber Tagschicht wäre, und bei uns eigentlich ausschließlich 3-Schicht gearbeitet wird, ist die Stelle natürlich begehrt.

Habe aber Verständnisschwierigkeiten bei folgenden Fällen:

Fall 1: Eine Bewerberin arbeitet schon einige Monate auf dieser Position. Kam vorher aus der Produktion. Die andere Bewerberin ist noch in der Produktion, jedoch möchte sie aus persönlichen Gründen, auch wegen des Alters (man wird ja nicht jünger), gerne in Tagschicht arbeiten. Qualifikation ist bei beiden gleich.

Fall 2: Eine Bewerberin arbeitet schon einige Monate auf dieser Position. Kam vorher aus der Produktion. Die andere Bewerberin ist noch in der Produktion, jedoch müsste sie aus krankheitsbedingten Gründen (kann auf Grund der Erkrankung keine Schicht mehr arbeiten, Attest liegt vor, Antrag beim Versorgungsamt läuft) Tagschicht arbeiten. Qualifikation der erkrankten Kollegin ist viel geringer.

Fall 3: Eine Bewerberin arbeitet schon einige Monate auf dieser Position. Kam vorher aus der Produktion. Die andere Bewerberin ist noch in der Produktion, jedoch würde sie gerne aus persönlichen Gründen (ist alleinerziehend mit 4 jährigem Kind) gerne Tagschicht arbeiten. Qualifikation der alleinerziehenden Kollegin ist etwas geringer.

Nun dürfen wir als BR ja keine fachliche Beurteilung abgeben. Würden aber natürlich gerne einer Kollegin, die dringender eine Tagschichtstelle benötigt, helfen.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, in welchem Fall wir welche Argumente oder Gesetze anwenden könnten, um dies zu erreichen?

Danke!

1.68308

Community-Antworten (8)

N
Nubbel

12.08.2013 um 11:43 Uhr

nette arbeitsaufgabe:)

C
Charlys

12.08.2013 um 12:05 Uhr

Über die Versetzung, Besetzung entscheidet der AG. Der BR kann dann nur mit dem im BetrVG vorgesehenen Gründen widersprechen. Die Koll welche diese Tätigkeit schon seit Monaten macht dürfte klar geeigneter sein. So wird wohl auch der AG entscheiden. Dann hat der BR fast keine Chancen. Hier hätte der BR ggf schon damals handeln sollen, als diese Koll auf diese Stelle versetz wurde. Denn es ist ja mehr als 4 Wochen als war da MB zu beachten.

S
Snooker

12.08.2013 um 12:11 Uhr

@Wölkchen

Letztendlich wird der AG im Rahmen seiner Vertragsfreiheit wohl so entscheiden wie er es für richtig hält. Einzigst kleine Einschränkung ihr habt eine Vereinbarung in der klar geregelt ist das bei freien Stellen MA den Vorrang vor externen Bewerbern haben.

Fall 1 wäre in dem Sinne das man die Verdienste der MA die gerne in der Tagschicht arbeiten will hervor hebt. Alter an sich ist zwar ein Kriterium, aber nicht zwingend.

Fall 2 Warum sollte ein AG die Position neu besetzen wenn sie schon seit geraumer Zeit besetzt ist. Was würde aus der Person werden die den Arbeitsplatz räumen soll. Ein BR der einer MA den Arbeitsplatz wegnimmt um sie einer andern zu geben. Passt net!! Sollte der Antrag beim Versorgungsamt (was auch immer dort beantragt wurde) für die Kollegin zum positiven Bescheid werden, liegt es an dem AG ihr einen anderweitigen adäquaten Arbeitsplatz in der Tagschicht zu besorgen; dabei kann der BR Vorschläge unterbreiten.

Fall 3 Auch hier soll eine MA die vielleicht gerne in der Tagschicht arbeitet "entsorgt" werden, damit man einer Anderen gerecht wird. Es wäre zwar schön für eine alleinerziehende Mutter wenn sie einen Job in Tagschicht hätte, aber bitte nicht auf kosten einer Anderen. Zumal das Problem mit einem 4jährigem Kind ja nicht über Nacht kam.

Im großen und Ganzem sollte der BR objektiv bleiben, Dinge herrausstellen, aber letzendlich den Chef die Sache überlassen.

G
gironimo

12.08.2013 um 14:49 Uhr

Tja - das Dumme ist eben, dass es nur eine freie Stelle gibt. Da kann man als BR nur zwischen allen Stühlen sitzen. Daher würde ich nicht so lange warten, bis der AG die Anhörung nach § 99 BetrVG auf den Tisch legt, sondern bereits im Vorfeld das Gespräch suchen und die Problematik mit dem Arbeitgeber erörtern.

Die Abwägung, wer die richtige Person auf der freien Stelle ist, kann rechtssicher ohnehin nur ein Gericht. So gesehen könnte der BR natürlich bei der Anhörung im Sinne des § 99 BetrVG bei jeder Person wiedersprechen und sonstige Nachteile erkennen. Dann muss der AG das Gericht anrufen und dort kann man das Ganze dann aufbröseln.

Sinnvoll finde ich eher den ersten Weg.

H
Hartmut

12.08.2013 um 22:45 Uhr

Ich verstehe nicht, warum alle bis auf den Fragesteller ausschließlich auf die fachliche Qualifikation abstellen. Für mich als BR (und auch als Mensch) sind die sozialen Gesichtspunkte genau so wichtig. Für mich wiegt das die, wie Wölkchen schreibt, etwas geringere fachliche Qualifikation mehr als auf. Ein Kind als "Problem" zu bezeichnen, das ja "nicht über Nacht kam", ist für mich zutiefst menschenverachtend. Kleine Kinder sind ein großes Geschenk. Wenn man jemandem helfen kann, bzw. eventuell helfen kann, mehr für sein Kind da zu sein, dann soll man es tun.

S
Snooker

12.08.2013 um 23:08 Uhr

Hartmut

Irgendwann kommt man an dem Punkt wo man persönliches Befinden da raus lässt. Weiss ich ob die Person die momentan die Position ausfüllt vielleicht nicht auch drauf angewiesen ist (bettlegrige Mutter, kranken Ehemann oder Freund oder sonstiges), es aber nur nicht an die große Glocke hängt. Gefühle haben da nix verloren als BR:

W
Wölkchen

13.08.2013 um 17:32 Uhr

Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

Unser BR existiert ja erst seit letzem Jahr und wir sind alle neu und zum ersten Mal BRM. Natürlich fließen bei uns noch viele Gefühle mit rein.

Im Großen und Ganzen ist es so, dass in unserer Firma vermehrt junge Frauen für die Produktion eingestellt werden. Diese werden gefördert, bekommen Büroarbeitsplätze, usw. Bei ca 120 Mitarbeitern haben wir derzeit 8!!! junge Mütter in Erziehungsurlaub. Es ist ja schön, wenn Kinder geboren werden. Aber leider hat das Ganze einen üblen Nachgeschmack. Die Meisten der in der Vergangenheit zurück kommenden Mütter wollen oder können keine Schicht arbeiten. Unsere GL hat Rückkehrern bislang immer klar mitgeteilt, dass es bei uns nur Schicht gibt und sie sich dann doch etwas anderes suchen müssten. Das taten bislang auch alle. Damals gab es auch noch keinen BR. Und geklagt hat damals auch niemand.

Aber man muss nunmal auch sehen, dass wir schließlich dazu genötigt werden, bis 67 oder vielleicht irgendwann auch noch länger zu arbeiten. Da sollte es doch auch die Möglichkeit für geeignete Arbeitsplätze geben. Diese sind aber in unserer Firma rar. Und wenn mal ein solcher Platz frei oder geschaffen wird, rücken komischerweise immer junge Frauen nach. Auch wenn manchmal viel besser qualifizierte Personen verfügbar wären. (Beispiel: Junge Frau frisch aus der Ausbildung, Frau Mitte 40 mit der gleichen Ausbildung, Zusatzqualifikationen und 10 Jahren Berufserfahrung)

Und wir sind nunmal der Meinung, dass gerade auch ältere Personen oder junge Mütter oder Väter (und vor allem die Alleinerziehenden) mehr Rücksicht benötigen. Und so tragisch das Ganze auch ist, ältere AN und Alleinerziehende wird es zukünftig immer mehr geben.

Und das hat alles nicht unbedingt etwas mit Gefühlen zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.

Ich war nur irgendwie der Meinung, dass es vielleicht die Möglichkeit gibt, diese Personengruppen bei Einstellungen oder Versetzungen etwas bevorzugter behandeln zu können, und wollte dazu eure Meinung hören. Habe auch gedacht, dass es hierfür vielleicht auch das ein oder andere Gesetz oder Urteil gibt, welches ich noch nicht gelesen habe.

S
Snooker

13.08.2013 um 18:40 Uhr

Wölkchen Ich fürchte so etwas wirst Du nicht finden. Schmal kann die Grenze wegen Diskriminierung sein und das AGG dann nicht mehr fern. Aufklärung, wie es denn nun bei euch im Betrieb läuft und wie der AG darüber denkt wäre das hilfreichere Mittel.

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