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Arbeitgeber verkündet Entscheidung des BR zum Thema Kündigung

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OhneAlternative
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich habe eine Grage zu folgender Situation: Der Betriebsrat hat, leider, einer ordentlichen Kündigung / Negative Gesundheitsprognose etc. zugestimmt. Nun stellt der Arbeitgeber sich hin und teilt den restlichen Mitarbeitern mit, das 1. der Mitarbeiter gekündigt wird, und 2. der Betriebsrat zugestimmt hat.

Meine Frage ...darf er den BR so ans Messer liefern? Ist das nicht eine Sasche zwischen Arbeitsgeber, BR und dem Mitarbeiter der betroffen ist? Wie kann ich das unterbinden als BR?

Danke für schnelle Antwort, es drängt wirklich.

1.91008

Community-Antworten (8)

M
Moreno

26.06.2014 um 15:22 Uhr

Wieso unterbinden, er sagt doch nur die Wahrheit da seid Ihr doch selber Schuld wenn Ihr so einer Kündigung zustimmt! Wenn jetzt Fragen kommen vom Personal warum Ihr zugestimmt habt müsst Ihr den Mitarbeitern halt Eure Denkweise klar machen damit die entscheiden können ob sie Euch vielleicht wiederwählen würden. Ich täte es auf jeden Fall nicht!!!!!!

P
peters

26.06.2014 um 15:24 Uhr

Vielleicht solltet Ihr Euch erstmal darüber informieren, dass im BetrVG nirgends die Rede von einer Zustimmung zu einer Kündigung die Rede ist. Daher sollte man als BR auch grundsätzlich immer vermeiden, diesen Begriff zu benutzen. Ihr könnt widersprechen oder Bedenken äußern. Wenn ihr das nicht wollt, dann reagiert am Besten einfach gar nicht.

Natürlich passt es dem Arbeitgeber jetzt wohl, die Belegschaft in dieser Weise zu informieren. Ihr könnt ihn im Sinne vertrauensvoller Zusammenarbeit bitten, das nicht zu tun Ich wüsste aber keine Handhabe, es ihm zu verbieten. Denn der BR muss seine Entscheidungen auch nach außen vertreten können. Ihr könnt der Belegschaft ja nicht vorenthalten, was ihr tut.

Allerdings kann der Kollege ja dennoch Kündigungsschutzklage einreichen. Eure Entscheidung interessiert den Richter erstmal wenig.

T
Thessa

26.06.2014 um 15:47 Uhr

Moin,

zunächst mal kommt es auf die Situation an. \"Negative Gesundheitsprognose\" könnte ja auch auf eine Suchtkrankheit hindeuten. Dann wäre eine Kündigung mit späterer, garantierter Wiedereinstellung denkbar.

Und im BetrVG steht schon was über Zustimmungen zu Kündigungen, jedenfalls in meiner, vielleicht ja veralteten Fassung, z.B. §102 Abs. (6) oder §103.

In den meisten Fällen ist es aber wirklich am besten, nicht zuzustimmen.

Und den AG würde ich fragen, wie es ihm gefallen würde, wenn künftig auch Dinge in der Öffentlichkeit besprochen werden, bei denen er nich so gut ausschaut.

Gruss, Thessa.

P
peters

26.06.2014 um 17:14 Uhr

@Thessa, in §102 (6) steht ja ausdrücklich, dass vereinbart werden kann, dass eine Zustimmung des BR nötig ist. Dann würde eine Zustimmung ja Sinn machen. Aber nur wenn sie 100% gerechtfertigt wäre. Diese Vereinbarung gibt es hier aber sicherlich nicht.

Und um den §103 geht es ja hier grundsätzlich nicht.

Weiterhin heißt es in 102 (2): "Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt."

Damit legt das Gesetz dem BR ja schon nahe, lieber nichts zu äußern, wenn er sich nicht sicher ist. Eine Zustimmung ändert ja eh nichts am weiteren Verlauf. Außer dass der AG das ausnutzen kann, wie man hier sieht.

G
gironimo

26.06.2014 um 17:33 Uhr

Spekulieren wir nicht darüber, was möglicher Weise war - aber aus der Frage nicht hervor geht.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass eine Zustimmung des BR wegen einer negativen Gesundheitsprognose nicht in Frage kommt. Der BR ist kein Richter; niemand erwartet vom BR eine Frage juristisch bewerten zu können. Dies sollte man dem AN ermöglichen auf dem Rechtsweg zu klären und dazu sucht der BR nach Gründen, wie eine Weiterbeschäftigung denkbar ist. Möge das Arbeitsgericht entscheiden. Insofern > Eure Entscheidung interessiert den Richter erstmal wenig.< stimmt natürlich - aber dem Geldbeutel des Klägers dann schon; insbesondere wenn man mehr als eine Gerichtsinstanz vor sich hat.

Es ist zwar ungewöhnlich, dass der AG diesen Vorgang herausposaunt und man kann auch schadenfroh die Hände reiben - trotzdem, im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit könnte man anderes erwarten. Ihr solltet diesen Punkt im kommenden Monatsgespräch einmal zur Sprache bringen.

Und bitte - nicht erneut einer Kündigung zustimmen.

S
Stoni

26.06.2014 um 17:50 Uhr

Tut mir leid, ein BR der einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen zustimmt, gehört m.E. abgewählt und braucht sich nicht wundern wenn die GL das für ne Blossstellung nutzt. Nur mal der Gedanke, der/die Kollegin hat nach einer Zustimmung kaum noch Chancen auf dem Rechtsweg. Stoni

P
peters

26.06.2014 um 17:54 Uhr

"Nur mal der Gedanke, der/die Kollegin hat nach einer Zustimmung kaum noch Chancen auf dem Rechtsweg."

Das stimmt nicht. Richter wissen auch, dass Betriebsräte keine Juristen sind und werden sich die Fakten unabhängig von einer Zustimmung, die keine Grundlage hat, ansehen.

O
OhneAlternative

26.06.2014 um 18:29 Uhr

An alle, vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich bin auch nicht stolz das das Gremium so abgestimmt hat, aber es war nun mal eine Mehrheitsentscheidung. Wir haben mit dem AG gesprochen und er hat den Fehler eingesehen. Er wird nun den BR aussen vorlassen. Hab ihm was aus §74 2 / 2 zitiert, das hat erstmal gereicht + im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit und so weiter und so weiter. Tja, wenn es nach mir ginge würde ich auch keiner Kündigung zustimmen, aber was will man machen wenn die Mehrheit dafür ist? Die Leute wurden halt gewählt und gut.

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