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BR Entscheidung: Entlassung oder Kurzarbeit

H
Harald_Ruhnke
Jun 2020 bearbeitet

Hallo,

ich muss hier leider ein wenig weiter ausholen um alles zu erklären:

Im letzten Jahr, 2019, hat mein AG Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Dieser ist genehmigt worden und wir haben dann und wann, so wie es die Auftragslage forderte, Kurzarbeit gemacht. Dies ging natürlich mit einer Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR einher.

Nach jetzt einem halben Jahr ist die Betriebsvereinbarung ausgelaufen und mein AG möchte eine Verlängerung der Kurzarbeit anstreben. Die Auftragssituation hat sich noch nicht verbessert. Der Betriebsrat fordert nun natürlich eine neue und geänderte Betriebsvereinbarung. Der AG zieht es vor, dieselbe Betriebsvereinbarung erneut zu unterschreiben. Also unverändert, nur verlängert.

Nun zum eigentlichem Thema. Durch die Kurzarbeit ist es dem AG möglich betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Weiter noch, darf er keine Kündigung während der genehmigten Kurzarbeitszeit vornehmen. Die Arbeitnehmer sind also mehr oder weniger gut geschützt.

Der BR verlangt nun eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf xx%, damit ist der AG nicht einverstanden. Ergo kam bisher keine neue Betriebsvereinbarung zustande und somit ist die Möglichkeit der Kurzarbeit unmöglich. Die Fronten sind verhärtet.

Das verständliche Gegenargument der Geschäftsleitung lautet, dass nun ein Viertel der Belegschaft ordentlich gekündigt werden muss. Denn es sind nicht genügend Aufträge vorhanden um alle sinnvoll zu beschäftigen. Der BR hat die Anhörungen zu den Kündigungen bereits erhalten.

Die gesamte Belegschaft ist für die Lösung der weiteren Kurzarbeit damit keine betriebsbedingten Kündigungen nötig sind. Der BR stellt sich quer und nimmt diese Kündigungen in Kauf um weiterhin auf die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu beharren.

Meine Frage hier nun also: Der BR handelt nicht im Sinne der Mitarbeiter. Können die Mitarbeiter den BR überstimmen und seine Entscheidung anfechten?

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

09.06.2020 um 10:55 Uhr

Nein, könnt ihr nicht. Ihr wisst vielleicht auch gar nicht so genau, was hinter den Kulissen läuft.

R
rtjum

09.06.2020 um 12:08 Uhr

Hallo, nein könnt ihr, wie Kratzbürste schon sagte, nicht. Aber ihr könnt mit dem BR reden und ihn dazu veranlassen eine Betriebsversammlung abzuhalten, in einer Situation in der 25% gekündigt werden sollen wohl eh notwendig und da kann das alles besprochen werden und der BR kann sich auch erklären,.

K
krambambuli

09.06.2020 um 12:13 Uhr

Der AG will den BR vermutlich erpressen.

Ich schätze mal, dass der Sozialplan inklusive Sachverständigen Einigungsstelle usw. teurer wird als die Aufstockung. Und wenn die Auftragslage besser wird ist das Personal weg.

K
kratzbürste

09.06.2020 um 12:15 Uhr

Und ob der AG die Massenentlassung ordnungsgemäß bei der Arbeitsagentur angezeigt hat, wäre auch wert zu hinterfragen.

E
enigmathika

09.06.2020 um 12:23 Uhr

Hast Du denn schon mal beim BR nachgefragt, warum sie lieber Kündigungen in Kauf nehmen, als auf ihre Forderungen zu verzichten? Vielleicht hat Euch der AG nicht alle Informationen gegeben. Als Belegschaft habt Ihr das Recht, eine Betriebsversammlung zu fordern. Dort kann Euch der Betriebsrat sein Vorgehen ausführlich erklären.

Der Arbeitgeber hat nämlich durchaus noch andere Möglichkeiten, als einem Viertel der Belegschaft zu kündigen. Man könnte also annehmen, dass die Kündigungen als Druckmittel verwendet werden, um die Interessen des AG durchzusetzen.

P
Pickel

09.06.2020 um 12:29 Uhr

Die Höhe der Aufstockung darf der BR überhaupt nicht zum Verhandlungsgegenstand machen

W
wdliss

09.06.2020 um 12:46 Uhr

Was hindert ihn daran? @Pickel

C
celestro

09.06.2020 um 16:26 Uhr

Praktisch nichts, theoretisch das Gesetz.

D
DummerHund

09.06.2020 um 19:11 Uhr

Zum Verhandlungsgegenstand kann der BR seine Forderung schon machen. Setzt der BR sich Schluss letzt endlich mit seinem Anliegen durch darf nur nichts drauf hin weisen das der BR dies so gefordert hat. Ein bisschen Schlitzohrig muss man halt schon sein.

"Der BR hat die Anhörungen zu den Kündigungen bereits erhalten." Ob diese dann so rechtens sind stellt sich zudem die Frage. Denn bei 25% Kündigung der Belegschaft müsste ein Sozialplan aufgestellt werden; in dem der BR mit einbezogen werden muss. Hier hat der AG das Pferd von hinten auf gesattelt.

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