Hallo,

ich muss hier leider ein wenig weiter ausholen um alles zu erklären:

Im letzten Jahr, 2019, hat mein AG Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt. Dieser ist genehmigt worden und wir haben dann und wann, so wie es die Auftragslage forderte, Kurzarbeit gemacht. Dies ging natürlich mit einer Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR einher.

Nach jetzt einem halben Jahr ist die Betriebsvereinbarung ausgelaufen und mein AG möchte eine Verlängerung der Kurzarbeit anstreben. Die Auftragssituation hat sich noch nicht verbessert. Der Betriebsrat fordert nun natürlich eine neue und geänderte Betriebsvereinbarung. Der AG zieht es vor, dieselbe Betriebsvereinbarung erneut zu unterschreiben. Also unverändert, nur verlängert.

Nun zum eigentlichem Thema. Durch die Kurzarbeit ist es dem AG möglich betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Weiter noch, darf er keine Kündigung während der genehmigten Kurzarbeitszeit vornehmen. Die Arbeitnehmer sind also mehr oder weniger gut geschützt.

Der BR verlangt nun eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf xx%, damit ist der AG nicht einverstanden. Ergo kam bisher keine neue Betriebsvereinbarung zustande und somit ist die Möglichkeit der Kurzarbeit unmöglich. Die Fronten sind verhärtet.

Das verständliche Gegenargument der Geschäftsleitung lautet, dass nun ein Viertel der Belegschaft ordentlich gekündigt werden muss. Denn es sind nicht genügend Aufträge vorhanden um alle sinnvoll zu beschäftigen. Der BR hat die Anhörungen zu den Kündigungen bereits erhalten.

Die gesamte Belegschaft ist für die Lösung der weiteren Kurzarbeit damit keine betriebsbedingten Kündigungen nötig sind. Der BR stellt sich quer und nimmt diese Kündigungen in Kauf um weiterhin auf die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu beharren.

Meine Frage hier nun also: Der BR handelt nicht im Sinne der Mitarbeiter. Können die Mitarbeiter den BR überstimmen und seine Entscheidung anfechten?