Erstellt am 14.07.2020 um 20:42 Uhr von EDDFBR
Hallo,
nein, auf die Gehälter der leitenden Angestellten nach §5 Abs 3 BetrVG hast Du kein Einsichtsrecht, da du diesen Personenkreis als BR nicht vertrittst.
Du darfst sie einsehen (ohne zeitliches Limit, aber in verhältnismäßiger Zeit), dabei darf dich niemand beaufsichtigen, und du darfst dir Notizen machen. Ein Recht auf eine komplette 1:1 Abschrift wird i.d.R. verneint.
Erstellt am 16.07.2020 um 13:12 Uhr von UdoWoe
Leitende Angestellte : Nein.
Wir haben am Anfang auch die Listen nur zur Ansicht vorgelegt bekommen. Dann sind wir (3 Personen) hingegangen und haben die Liste komplett abgeschrieben (Bei damals 350 MA war das eine Menge). Da dieses länger gedauert hat, war die Personalchefin irgendwann mal so genervt, dass wir seit dieser Zeit Kopien bekommen. Früher auf Papier, heute per Mail. Diese sind Passwort geschützt, sodaß niemand unbefugt an die Informationen kommt.
So haben wir alle Informationen erhalten.
Erstellt am 16.07.2020 um 13:18 Uhr von celestro
@UdoWoe
Das Ihr (PA und der BR) hier massiv gegen Gesetze verstößt (BetrVG und BDSG) ist Euch völlig egal?
Erstellt am 16.07.2020 um 13:25 Uhr von UdoWoe
@celestro: bitte da um genauere Erklärung wie... Danke.
Nur schon vorab: Nur der BA bekommt die Listen zur Einsicht, nicht der ganze BR.
Erstellt am 16.07.2020 um 13:38 Uhr von Pickel
UdoWe:
Hier gilt wie IMMER das gesetzlich geforderte Prinzip der Datensparsamkeit.
Euer Anspruch ist gesetzlich auf Einsicht und notwendige (!) Notizen beschränkt.
Alle darüber hinausgehenden Daten verletzten dieses wichtige Grundprinzip.
Da die Einsicht beliebig oft genommen werden kann, besteht kein einziger rechtfertigender Grund zur kompletten Abschrift für BR-Arbeit.
Erstellt am 16.07.2020 um 13:54 Uhr von Kjarrigan
pickel und celestro
DAs BAG hat das Notizen machen ausdrücklich erlaubt - imho auch bis zum kompletten Abschrifr. Also gibt es Listen. Punkt - Das diese dem Datenschutz unterliegen - klar
Aufbewahrung und Vernichtung etc muss alles geklärt sein.
Aber das die PA diese Listen - zur Vereinfachung an den BR weiterreicht ist völlig legal.
Erstellt am 16.07.2020 um 14:05 Uhr von celestro
"DAs BAG hat das Notizen machen ausdrücklich erlaubt - imho auch bis zum kompletten Abschrifr."
Notizen ja, komplette Abschrift NEIN! Urteil zu finden über die bekannte Suchmaschine
"Aber das die PA diese Listen - zur Vereinfachung an den BR weiterreicht ist völlig legal."
sehe ich nicht so. Wenn der BR (oder in dem Fall BA) sich keine komplette Abschrift machen darf, dann darf die PA mMn über diese Einschränkung nicht einfach hinwegehen. Vereinfachung hin oder her.
"Aufbewahrung und Vernichtung etc muss alles geklärt sein."
aufbewahren darf der BA / BR diese Komplettliste überhaupt nicht, allerhöchstens die Notizen.
Erstellt am 16.07.2020 um 14:32 Uhr von UdoWoe
Ich denke ich muß zur Klarstellung noch einige Anmerkungen machen:
Wir haben damals, schon etliche Jahre her, diese Abschriften der Listen nur gemacht um der damaligen Personalchefin klar zu machen, dass wir ein Anrecht auf die Informationen haben. Wir konnten mit diesem Schritt damals eine Vereinfachung für uns erreichen (einen regelmäßigen und unkomplizierteren Informationsfluß).
NATÜRLICH bekommen wir nur die Info die uns auch zu stehen. Nicht mehr und nicht weniger.
NATÜRLICH halten wir den Datenschutz ein. Alleine schon durch die Tatsache das diese Liste per Passwort geschützt ist.
Das Thema Datensparsamkeit ist ja auch erst seit der Novellierung des Datenschutz-gesetzes aufgekommen. Es ist manchmal aber auch von Nutzen, wenn man mal in (ich drücke mich sehr vorsichtig aus) ältere Listen schauen und vergleichen kann. Da erledigen sich viele Fragen bzw. man kann bessere argumentieren.
Erstellt am 16.07.2020 um 14:49 Uhr von celestro
"Wir haben damals, schon etliche Jahre her, diese Abschriften der Listen nur gemacht um der damaligen Personalchefin klar zu machen, dass wir ein Anrecht auf die Informationen haben."
Auf die Information, die in den Listen stecken, ja. Anrecht auf die Listen zur eigenen Verfügung, NEIN!
"Wir konnten mit diesem Schritt damals eine Vereinfachung für uns erreichen (einen regelmäßigen und unkomplizierteren Informationsfluß)."
Schon das Wort "regelmäßig" sollte bei einem BRM ALLE Alarmsirenen auslösen. Der BR hat ein Anrecht, in die Lohnlisten zu gucken. Dieses Recht ist aber auf konkrete Zwecke beschränkt:
"Dieses Recht dient dem Arbeitnehmerschutz, denn es soll dem Betriebsrat die Möglichkeit geben, die korrekte Anwendung von Tarifverträgen, die Gleichbehandlung der Geschlechter und die Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu überprüfen.
https://www.hensche.de/betriebsrat-steht-einsicht-in-gehaltslisten-mit-arbeitnehmernamen-zu-lag-niedersachsen-12-tabv-23-18-11.01.2019-18.10.html"
"Es ist manchmal aber auch von Nutzen, wenn man mal in (ich drücke mich sehr vorsichtig aus) ältere Listen schauen und vergleichen kann. Da erledigen sich viele Fragen bzw. man kann bessere argumentieren."
Kann mir gerade nicht vorstellen, welchen Nutzen alte Listen (bzw. der Vergleich mit neueren Listen) haben sollte. Aber Listen, die man in dieser Form gar nicht haben darf und Sie dann auch noch solange aufzubewahren, das ein Vergleich lohnt, ist das Gegenteil von:
"NATÜRLICH halten wir den Datenschutz ein."
da hilft auch eine Verschlüsselung der Daten nichts.
Erstellt am 16.07.2020 um 15:08 Uhr von UdoWoe
Mal schauen ob ich irgendwann in den Status komme, dass man mir 1. mal etwas vernünftig erklärt ohne Vorwürfe, dass ich 2. mal etwas richtig hier poste und 3. das Forum als das genutzt wird was es sein soll, als Plattform zur Unterstützung und nicht als Stelle wo man runtergemacht wird. 8-(
Leider erlebe ich das zu oft das alles negativ dargestellt wird.
Erstellt am 16.07.2020 um 15:14 Uhr von celestro
Versuche es mal damit, die Sätze so zu lesen, wie sie sind. Ich kann jedenfalls in meinem Post von 14:49 kein "runtermachen" erkennen. Und vernünftig erklärt habe ich es mMn auch.
Erstellt am 16.07.2020 um 15:32 Uhr von paula
UdoWoe
also mich erschüttern eure Ansichten zum Datenschutz schon. Datensparsamkeit ist eben gerade keine Neuheit, sondern schon immer ein zentraler Grundsatz des Datenschutzrechts in Deutschland.
Die Zweckbindung, warum und wofür ihr die Daten bekommt, hat dir celestro genannt. Da muss man sich dann schon mal fragen, wie Euer Vorgehen damit zusammen passt. du brauchst die Daten dafür nicht zur Verwahrung. Wenn ich von dir lese, dass ihr "ältere" Daten habt, dann ist das mit den beschriebenen Zwecken kaum zu rechtfertigen. Und wenn dann musst du die doch ganz konkret benennen können. Sind im Einzelfall hilfreich reicht da überhaupt nicht. Jede Aufbewahrung muss ganz konkret benannten Zwecken dienen, ansonsten betreibt ihr Vorratsdatenhaltung. Alles keine Themen die man hier einfach so abtun sollte. Euch ist schon klar, dass hinter solchen Verstößen Sanktionen lauern? Ich bin immer wieder überrascht wie lax BRs in diesem Land den Datenschutz für sich selbst definieren und dann aber beim AG genau hinschauen