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Prämienlohn / Zielvereinbarung

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Ollee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben folgendes Anliegen. Bei uns bekommen eine Mitarbeiter Prämien bzw haben Zielvereinbarungen in ihren Verträgen vereinbart. Nun haben wir eine Mail an die GL geschickt, um zu erfahren, wie diese Prämien aussehen.

"der Betriebsrat macht von seinem Recht gebrauch und möchte eine Auflistung der Prämien und Provisionsvereinbarungen aller betroffenen Mitarbeiter.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG gehören diese Vereinbarungen zu unseren Mitbestimmungsrechten."

als Antwort bekamen wir das:

"Bitte konkretisieren Sie Ihr Anliegen. Es handelt sich hier nicht um Entlohnungsgrundsätze oder kollegtivrechtliche Fragen sondern ist einzelvertraglich vereinbart."

Wir haben doch ein MBR, oder irren wir. Wie sollen wir jetzt weiter verfahren? Danke sehr

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Community-Antworten (2)

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Pfälzer

06.07.2009 um 14:06 Uhr

wenn es sich um eine Gruppe von MA handel, deren Gehalt z.B. teilweise variabel gestellt ist und die tatsächliche Höhe von der Erfüllung von persönlichen Zielen abhängt, könnten sehr wohl mitbestimmungspflichtige Entlohnungsgrundsätze vorliegen, denn bei einer vergleichbaren Gruppe läge ja ein kollektiver Tatbestand vor; dann hätte der BR ein recht weitreichendes Verhandlungspektrum - Höhe des variablen Gehaltsbestandteils, Prozeß der Zielvereinbarung, Zielerreichnung und Abrechnung; Auszahlungsmodalitäten (Abschlag etc. pp.)

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Petrus

06.07.2009 um 15:53 Uhr

@Ollee: §80(2) Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG kennt ihr? Dann nehmt halt aufgrund dieser Vorschrift Einblick in die Gehaltsliste. Eine Begründung sieht das Gesetz nicht vor...

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