Erstellt am 12.06.2008 um 08:58 Uhr von Konrad
Hallo Apostel
die Inhalte unterliegen in diesen Fällen der Mitbestimmung:
§ 87 Absatz 1 Ziffer 10: bei Einführung neuer Entlohnungsmethoden
§ 87 Absatz 1 Ziffer 11: bei vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten
§ 87 Absatz 1 Ziffer 12: bei Grundsätzen des betrieblichen Vorschlagswesens
des BetrVG
aber i.d.R. keine MB bei der individuellen Höhe der Beträge
Ihr als BR solltet euch mit ZV fachlich informieren und eine BV dazu abschließen.
Schon der Passus ist fragwürdig.
Erstellt am 12.06.2008 um 23:12 Uhr von Westfälin
Hallo Apostel, ich bin nur zufällig auf diese Seite gerutscht, weil ich gerade meine Abschlussarbeit (Klinik) über Mitarbeitergespräche und auch Zielvereinbarungen schreibe und mich in diesem Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsgesetz auseinandersetze, das ja u. a. die Anwesenheit eines BR-Mitglieds bei problematischen Gesprächen etc. regelt.
In dem Buch"Mitarbeitergespräche in der Pflege" von H. Schambortski, Urban& Fischer 2006 steht geschrieben, dass eine Grundvoraussetzung für die leitfadengestützte Durchführung von Mitarbeiterjahresgesprächen, bei denen auch Zielvereinbarungen stattfinden, eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zwischen der Mitarbeitervertretung und der Einrichtungsleitung ist. Auf Seite 66 ist ein Muster hierzu abgebildet. Im Haufe Praxisratgeber "Mitarbeitergespräche" von Mentzel/Grotzfeld/Haub sind auf einer CD und im Anhang Leitfäden und Formulare zu Zielvereinbarungen zu finden. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit das für dich interessant ist. Übrigens war ich auch mal MAV-Mitglied, aber da gab's Zielvereinbarungen noch nicht bzw. sie waren für den Klinikbereich noch kein Thema (sind sie heute eigentlich auch noch nicht wirklich...)
Viel Erfolg weiterhin