Guten Morgen

Sind individuelle Zielvereinbarungen mit den MA mitbestimmungspflichtig, oder muss der AG den BR nur informieren.

In unserem Unternehmen gibt es für viel, nicht alle, MA individuell mit dem AG ausgehandelte ZVs, die auch sehr unterschiedlich sind in der Höhe der Beträge. Diese sind nicht Gehaltsbestandteil und der AG hat einen Passus eingebaut, wonach auf Erhalt der ZV auch kein Gewohnheitsrecht besteht und er z.B. in einem Jahr keine neue ZV uashandelt.

Der BR erhaält von jeder ZV eine Kopie und auch am Jahresende die Abrechnungen des Erreichten.

Sind in diesem Fall die Inhalte, Höhe der Beträge etc. mitbestimmungspflichtig?

Danke