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Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen

M
Monika
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallbranche. (1) Etliche Angestellte (teils gewerkschaftlich organisiert, größtenteils nicht) haben sog. AT-Verträge, teilweise bewegt sich ihr Grundentgelt aber noch innerhalb der tariflichen Entgeltstufen. Als Zusatz haben sie sog. Zielvereinbarungen, mit denen sie einmal jährlich bei 100% Zielerreichungsgrad nochmal 160% ihres Monatsbruttos ausbezahlt bekommen. (2) Im Zuge der Umstellung auf ERA möchte jetzt der AG auch bei niedrigeren Eingruppierungen, hauptsächlich im Akkordbereich, Zielvereinbarungen zur Ermittlung des tariflichen Leistungsentgelts einführen, um die Mitbestimmung bei Kennzahlen zu umgehen. Es soll je nach Abteilungen Einzel- oder Gruppenziele geben. Laut ERA-Tarifvertrag ist hier keine Mitbestimmung des BR vorgesehen. Meine Fragen sind folgende: Wenn eine große Anzahl von MA Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag stehen hat, sind wir einerseits im Individualrecht je MA. Ist aber die Tatsache, dass es insgesamt über 10% aller Angestellten betrifft, nicht ein Grund zur Mitbestimmung nach §87(1) und §94 BetrVG? Wie können wir Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen für alle Beschäftigtengruppen erreichen? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

14.07.2006 um 23:06 Uhr

Ne, das glaube ich nicht, dass durch 10 % der AN hier ein MBR entsteht. Zumal: Wenn ich allen einzelvertraglich 4 Urlaubstage mehr per AV gewähre, kann der BR doch auch nicht über einen fünften für alle verhandeln.

F
Fayence

14.07.2006 um 23:16 Uhr

Monika, nur zum Verständnis. Es handelt sich aber nicht um Bonusleistungen, die im Tarifvertrag festgeschrieben sind, oder?

M
Monika

17.07.2006 um 11:40 Uhr

@Fayence Es gibt beides: Zielvereinbarungen als Grundlage zur Bestimmung des tariflichen Leistungesentgeltes einerseits und Zielvereinbarungen als Bonus für die außertariflich Angestellten andererseits. Bei den ATlern ist das im Arbeitsvertrag enthalten.

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