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Zielvereinbarung

M
MacBones
Jan 2021 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, seit einigen Jahren werden mit einigen Mitarbeitern Zielvereinbarungen getroffen. Dies hat der BR erst nach einigen Jahren durch Einsicht in die Gehaltsliste erkannt. Sind diese Zielvereinbarungen rechtskräftig? Sind die daraus folgenden Zahlungen mittlerweile betr. Übung? Eine BV darüber gibt es nicht.

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Community-Antworten (2)

O
outofmemory

11.04.2017 um 11:11 Uhr

Sind diese Zielvereinbarungen rechtskräftig? Wenn AG und AN diesen zugestimmt haben, ja.

Sind die daraus folgenden Zahlungen mittlerweile betr. Übung? Ich gehe mal davon aus, dass die Höhe immer varriert hat. Dann könnte eine betriebliche Übung für die Zielvereinbarungen entstehen, aber der Betrag wäre nicht fix. D.h. der AG könnte dann auch eine Zielvereinbarung mit einem Betrag von 1€ abschließen.

G
gironimo

11.04.2017 um 11:17 Uhr

Fest steht, dass der BR in der Mitbestimmung ist (§§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11, 94 BetrVG). Die Frage ist, was Ihr jetzt erreichen wollt? Die Sache gänzlich stoppen (nicht empfehlenswert), oder versuchen es gerecht zu regeln?

Dann solltet Ihr Eure Mitbestimmung beim AG geltend machen und eine BV zu diesem Thema fordern (bitte gründlich zu diesem Thema vorbereiten).

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