Erstellt am 11.04.2017 um 09:11 Uhr von outofmemory
Sind diese Zielvereinbarungen rechtskräftig?
Wenn AG und AN diesen zugestimmt haben, ja.
Sind die daraus folgenden Zahlungen mittlerweile betr. Übung?
Ich gehe mal davon aus, dass die Höhe immer varriert hat. Dann könnte eine betriebliche Übung für die Zielvereinbarungen entstehen, aber der Betrag wäre nicht fix. D.h. der AG könnte dann auch eine Zielvereinbarung mit einem Betrag von 1€ abschließen.
Erstellt am 11.04.2017 um 09:17 Uhr von gironimo
Fest steht, dass der BR in der Mitbestimmung ist (§§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11, 94 BetrVG).
Die Frage ist, was Ihr jetzt erreichen wollt? Die Sache gänzlich stoppen (nicht empfehlenswert), oder versuchen es gerecht zu regeln?
Dann solltet Ihr Eure Mitbestimmung beim AG geltend machen und eine BV zu diesem Thema fordern (bitte gründlich zu diesem Thema vorbereiten).