Hallo zusammen,
ich hab wieder mal eine Frage.
In unserem Betrieb erledigt eine Kollegin vorübergehend Tätigkeiten die eigentlich ein anderer macht. Der ist allerdings schon länger erkrankt. Da zwischen den beiden Kollegen zwei Gehaltsstufen liegen und auch sonst.., gibt es Probleme mit der Gewährung einer Zulage (Sie glaubt, sie hat einen Anspruch darauf). Der Personalchef legte dar, dass für eine Zulage 1. die Aufgaben offiziell übertragen worden sein müsse und 2., was meiner Meinung nach problematischer ist, die Tätigkeiten des gesamten Dienstposten müssen Übertragen werden, nicht Teile daraus. Da dies nicht geschehen ist und sie auch nicht in der Lage ist alle Tätigkeiten zu erfüllen, ist es nicht möglich der Kollegin eine Zulage nach § 24 BAT/§ 18 TV-L zu gewähren (zum Beispiel zur nächst höheren Gehaltsstufe, da die Tätigkeiten die sie zusätzlich macht dieser Gehaltsstufe entsprechen).
Ist alles vielleicht etwas kompliziert ausgedrückt, bei Fragen kann ich ja später noch etwas genauer erläutern.

Vielen Dank für Eure Antworten