Erstellt am 10.04.2017 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Fordern kann der Arbeitnehmer viel. Ob er auch einen durchsetzbaren Anspruch hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Blätter zusammengeheftet nennen sich in der Regel "Tarifvertrag".
Erstellt am 10.04.2017 um 13:24 Uhr von gironimo
Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen.
Ich hoffe, der BR hat zuvor seinen Job gemacht. Also: Mitbestimmung bei Qusalifizierung (§§ 96-98 BetrVG) und Mitwirkung bei Versetzung - usw.
Erstellt am 10.04.2017 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen."
Kannst Du dieses Statement auch belegen?
Erstellt am 10.04.2017 um 14:01 Uhr von regloHnnamckurB
Ja sicher doch!
ZitaT Pjöööng: Tarifvertrag
oder aus: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Erstellt am 10.04.2017 um 14:34 Uhr von celestro
"Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen."
Also ich kenne Tarifverträge, wo sich ein solcher Anspruch erst nach z.B. 4 Wochen ergibt.
Erstellt am 10.04.2017 um 14:46 Uhr von Pjöööng
Es gibt auch Tarufverträge bei denen solche höherwertigen Tätigkeiten nur dann zu einem erhöhten Entgeltanspruch führen, wenn diese Tätigkeiten über einem bestimmten Prozentsatz der Arbeitszeit liegen.
Und es gibt auch Betriebe ohne Tarifbindung...
Erstellt am 10.04.2017 um 15:30 Uhr von gironimo
erst einmal ein Paar Wochen zum Billiglohn?
Kann ja wohl nicht sein. Mag sein, dass Tarife da Festlegungen machen - aber ansonsten.....
Da könnte man ja auch sagen, dass man trotz eines Arbeitsvertrages, erst einmal nur 70 oder 80 % des dort genannten Geldes bekommt. Ist aber nicht (es sei denn, man hat es so vereinbart).
Erstellt am 10.04.2017 um 16:17 Uhr von AlterMann
Wir kennen ja noch nicht die Begründung des GL.
Ist diese Zulage "freiwillig" oder steht sie im geltenden Tarif?
Verrechnet er einen Teil der Schulungskosten mit der Zulage? Oder spart er sich einfach all diesen Verrechnungs- und Arbeitsvertragsergänzungsgedöns und verzichtet darauf, aber dann eben mit verspäteter Lohnanpassung?
Erstellt am 10.04.2017 um 23:12 Uhr von paula
also bei uns sind es nach dem TV 3 Monate und ein einer uns recht nahen Branche sind es sogar 6 Monate. Also so ungewöhnlich ist das nicht...