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Zusätzliche, höherwertige Tätigkeiten

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regloHnnamckurB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unsere Fertigungsleitung will zusätzliche spezial Schweißarbeiten ins Haus holen und 3-4 Mitarbeiter dazu schulen! Ab nächsten 1. d.Monats sollen die Arbeiten ausgeführt werden! Nun will die GL nach 6 Monaten eine Zulage für die zusätzl. Tätigkeiten bezahlen. Kann der MA dies nicht schon nach 4 Wochen fordern? Danke euch schonmal...

Gruß

63709

Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

10.04.2017 um 15:22 Uhr

Fordern kann der Arbeitnehmer viel. Ob er auch einen durchsetzbaren Anspruch hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Blätter zusammengeheftet nennen sich in der Regel "Tarifvertrag".

G
gironimo

10.04.2017 um 15:24 Uhr

Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen.

Ich hoffe, der BR hat zuvor seinen Job gemacht. Also: Mitbestimmung bei Qusalifizierung (§§ 96-98 BetrVG) und Mitwirkung bei Versetzung - usw.

P
Pjöööng

10.04.2017 um 15:45 Uhr

Zitat (gironimo): "Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen."

Kannst Du dieses Statement auch belegen?

R
regloHnnamckurB

10.04.2017 um 16:01 Uhr

Ja sicher doch!

ZitaT Pjöööng: Tarifvertrag

oder aus: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung

Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

C
celestro

10.04.2017 um 16:34 Uhr

"Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen."

Also ich kenne Tarifverträge, wo sich ein solcher Anspruch erst nach z.B. 4 Wochen ergibt.

P
Pjöööng

10.04.2017 um 16:46 Uhr

Es gibt auch Tarufverträge bei denen solche höherwertigen Tätigkeiten nur dann zu einem erhöhten Entgeltanspruch führen, wenn diese Tätigkeiten über einem bestimmten Prozentsatz der Arbeitszeit liegen.

Und es gibt auch Betriebe ohne Tarifbindung...

G
gironimo

10.04.2017 um 17:30 Uhr

erst einmal ein Paar Wochen zum Billiglohn?

Kann ja wohl nicht sein. Mag sein, dass Tarife da Festlegungen machen - aber ansonsten..... Da könnte man ja auch sagen, dass man trotz eines Arbeitsvertrages, erst einmal nur 70 oder 80 % des dort genannten Geldes bekommt. Ist aber nicht (es sei denn, man hat es so vereinbart).

A
AlterMann

10.04.2017 um 18:17 Uhr

Wir kennen ja noch nicht die Begründung des GL. Ist diese Zulage "freiwillig" oder steht sie im geltenden Tarif? Verrechnet er einen Teil der Schulungskosten mit der Zulage? Oder spart er sich einfach all diesen Verrechnungs- und Arbeitsvertragsergänzungsgedöns und verzichtet darauf, aber dann eben mit verspäteter Lohnanpassung?

P
paula

11.04.2017 um 01:12 Uhr

also bei uns sind es nach dem TV 3 Monate und ein einer uns recht nahen Branche sind es sogar 6 Monate. Also so ungewöhnlich ist das nicht...

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