Zusätzliche, höherwertige Tätigkeiten
Hallo, Unsere Fertigungsleitung will zusätzliche spezial Schweißarbeiten ins Haus holen und 3-4 Mitarbeiter dazu schulen! Ab nächsten 1. d.Monats sollen die Arbeiten ausgeführt werden! Nun will die GL nach 6 Monaten eine Zulage für die zusätzl. Tätigkeiten bezahlen. Kann der MA dies nicht schon nach 4 Wochen fordern? Danke euch schonmal...
Gruß
Community-Antworten (9)
10.04.2017 um 15:22 Uhr
Fordern kann der Arbeitnehmer viel. Ob er auch einen durchsetzbaren Anspruch hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Diese Blätter zusammengeheftet nennen sich in der Regel "Tarifvertrag".
10.04.2017 um 15:24 Uhr
Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen.
Ich hoffe, der BR hat zuvor seinen Job gemacht. Also: Mitbestimmung bei Qusalifizierung (§§ 96-98 BetrVG) und Mitwirkung bei Versetzung - usw.
10.04.2017 um 15:45 Uhr
Zitat (gironimo): "Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen."
Kannst Du dieses Statement auch belegen?
10.04.2017 um 16:01 Uhr
Ja sicher doch!
ZitaT Pjöööng: Tarifvertrag
oder aus: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
10.04.2017 um 16:34 Uhr
"Ab dem Moment, wo die höherwertige Arbeit gemacht wird, muss der AG diese auch zahlen."
Also ich kenne Tarifverträge, wo sich ein solcher Anspruch erst nach z.B. 4 Wochen ergibt.
10.04.2017 um 16:46 Uhr
Es gibt auch Tarufverträge bei denen solche höherwertigen Tätigkeiten nur dann zu einem erhöhten Entgeltanspruch führen, wenn diese Tätigkeiten über einem bestimmten Prozentsatz der Arbeitszeit liegen.
Und es gibt auch Betriebe ohne Tarifbindung...
10.04.2017 um 17:30 Uhr
erst einmal ein Paar Wochen zum Billiglohn?
Kann ja wohl nicht sein. Mag sein, dass Tarife da Festlegungen machen - aber ansonsten..... Da könnte man ja auch sagen, dass man trotz eines Arbeitsvertrages, erst einmal nur 70 oder 80 % des dort genannten Geldes bekommt. Ist aber nicht (es sei denn, man hat es so vereinbart).
10.04.2017 um 18:17 Uhr
Wir kennen ja noch nicht die Begründung des GL. Ist diese Zulage "freiwillig" oder steht sie im geltenden Tarif? Verrechnet er einen Teil der Schulungskosten mit der Zulage? Oder spart er sich einfach all diesen Verrechnungs- und Arbeitsvertragsergänzungsgedöns und verzichtet darauf, aber dann eben mit verspäteter Lohnanpassung?
11.04.2017 um 01:12 Uhr
also bei uns sind es nach dem TV 3 Monate und ein einer uns recht nahen Branche sind es sogar 6 Monate. Also so ungewöhnlich ist das nicht...
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